Mein liebes Tagebuch

16.01.2022, 07:30 Uhr

Toll, wie sich unsere Apotheken für die Covid-19-Impfungen engagieren! (Foto: Alex Schelbert)

Toll, wie sich unsere Apotheken für die Covid-19-Impfungen engagieren! (Foto: Alex Schelbert)


Wie eine La-Ola-Welle rauscht sie durch unsere Apotheken: die Schulungswelle fürs Impfen gegen Covid-19. Und schon Ende Januar heißt es dann in vielen Apotheken: Hier wird gegen Covid-19 geimpft. Wer hätte das gedacht, dass sich so viele Apothekers fürs Impfen begeistern können! Aufs PCR-Testen ist allerdings vielen die Lust vergangen – die Vergütung dafür ist unterste Schublade. Drauflegen können die Apotheken nicht, denn Apothekenangestellte bekommen jetzt „eine ordentliche Schippe“ mehr. Hoffentlich macht’s den Arbeitsplatz Apo attraktiver. Vielleicht hilft auch das Update zum Perspektivpapier 2030, das die ABDA mal eben ratzfatz verabschiedet hat: Apotheken als Drehkreuz für vieles. Na dann mal los! 

10. Januar 2022

Jetzt ist’s offiziell: Apotheken dürfen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen – wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Änderungsverordnung der Coronavirus-Impfverordnung ist veröffentlicht und tritt am 11. Januar in Kraft. Na gut, mein liebes Tagebuch, dann kann’s losgehen. Die Verordnung regelt auch die Vergütung, Abrechnung und Meldepflichten für Apotheken. Die Honorierung fürs Impfen ist die gleiche wie für Ärzte: 28 Euro pro Impfung unter der Woche und am Wochenende und an Feiertagen 36 Euro. Apotheken können auch noch 6 Euro zusätzlich abrechnen, wenn sie ein digitales Impfzertifikat erstellen. Nicht aufgegriffen hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Forderung der ABDA, dass Apotheken für ihre selbstverbrauchten Vials eine höhere Vergütung erhalten – es bleibt dabei: Apotheken bekommen dieselbe Vergütung wie bei der Abgabe an Ärzte, nämlich 7,58 Euro plus Umsatzsteuer pro Vial. Auch bei der von der ABDA gewünschten Erhöhung, für nachträglich erstellte Impfzertfikate 7,20 Euro abrechnen zu dürfen statt 6 Euro, ließ das BMG nicht mit sich reden. Dennoch, ein paar kleinere sinnvolle von der ABDA vorgeschlagene Änderungen und Nachjustierungen sind in den Verordnungstext eingeflossen. Also, mein liebes Tagebuch, für alle Apotheken, die wollen: Lasst uns die Impf-Schulbank drücken!

 

Mehr Geld für Apotheken, wenn sie PCR-Tests machen? Fehlanzeige, das BMG bleibt hart und ignoriert den Wunsch der ABDA nach einer höheren Vergütung für Apotheken. Es bleibt dabei: 30 Euro erhalten Apotheken für einen PCR-Test mittels eines PoC-NAT-Testsystems, wenn sie anspruchsberechtigte Personen testen wollten. Mein liebes Tagebuch, das ist deutlich zu niedrig, allein die Verbrauchsmaterialien pro Test liegen bei marktüblichen Anbietern bei etwa 35 Euro. Wie soll das gehen? Wie lässt sich Miete oder Kauf eines PCR-Geräts finanzieren, wie der administrative und personelle Aufwand? Schon ist vielerorts zu lesen und zu hören, dass Corona-Testlabore an ihre Grenzen geraten, auch Deutschlands größter Ärzteverband, der Marburger Bund, warnt vor Engpässen bei PCR-Tests. Da versteht man nicht wirklich, mein liebes Tagebuch, warum der Bund ausgerechnet beim Testen sparen will und nicht für ein leistungsgerechtes Apothekenhonorar offen ist. So bleibt Apotheken, die bereits in die PCR-Testung investiert haben, nur die Möglichkeit, die Tests Selbstzahlern anzubieten für marktübliche Preise, die etwa bei 70 Euro pro Test liegen.

11. Januar 2022

Die gesetzlich geschaffene Möglichkeit, dass Apotheken in die Covid-19-Impfung einsteigen dürfen, hat eine große Nachfrage bei Apotheken ausgelöst, sicher nicht bei allen, aber doch bei relativ vielen. Wie schön, mein liebes Tagebuch! So geht zum Beispiel die Kammer Nordrhein davon aus, dass schon Ende Januar in Nordrhein-Westfalen rund 4000 Apothekerinnen und Apotheker in der Lage sein werden, gegen Covid-19 zu impfen – wobei hier die gegen Grippe impfenden Apotheken mit einberechnet wurden, denn die erfüllen bereits die formalen Voraussetzungen. Die Schulungen für alle impfwilligen, noch ungeschulten Apothekers laufen an. Die Termine sollen schon in wenigen Stunden ausgebucht gewesen sein. Und die Kammern wollen sich, so weiß die Apothekerkammer Nordrhein, eng untereinander abstimmen, um möglichst einfache und unbürokratische Prozesse zu erarbeiten. Das Wort der Kammer Nordrhein in Gottes Ohr! Da kann man doch sicher viele Vorgaben und Schulungsmaterialien (Schulungsvideos, Online-Infoveranstaltungen) standardisieren, es muss nicht jede Kammer von vorne beginnen. Auch im kleinen Saarland wollen spätestens Ende Januar bis zu 100 Apotheken die Impfung anbieten können. Unterstützung kommt dort auch von der Saarländischen Gesundheitsministerin Monika Bachmann. Sie findet, dass die Einbeziehung von Apotheken „nur logisch“ sei, die Einbindung von Apotheken in eine Impfstrategie könnte einen substanziellen Beitrag bieten. Unbedingt, mein liebes Tagebuch!

 

Da liegen sie nun im Lager, die guten alten Plastiktüten mit dem roten A oder auch anderen mehr oder weniger hübschen Pharma- und anderen Motiven, Plastiktüten, die nun offiziell seit 1. Januar 2022 verboten sind und nicht mehr ausgegeben werden dürfen. Tja, der 1. Januar kam ja auch so plötzlich. Nun ja, mein liebes Tagebuch, im Ernst: Es gab wirklich eine lange Übergangsfrist, (seit 2019) eigentlich sollten mittlerweile alle damals noch eingekauften Plastiktüten unters Volk und auf die Halden von Plastikmüll gebracht worden sein. Aber nein, es ist vermutlich so ähnlich wie mit der D-Mark, von der noch etliche in deutschen Haushalten schlummern sollen: Es gibt noch Restbestände an Plastiktüten in Apotheken. Eine DAZ.online-Umfrage ergab, dass mehr als die Hälfte der Apotheken „noch einige“ Plastiktüten auf Lager haben. Was tun? Laut Bundesumweltministerium kann man sie natürlich privat verbrauchen: Wenn dann Apothekers im Jahr 2030 noch frische ungebrauchte Plastiktüten für den privaten Einkauf im Supermarkt nutzen, dann wissen wir, warum. Man kann die Tüten aber auch spenden, z. B. an Kinderkrippen, die könnten sie noch gebrauchen, meint das Umweltamt. Oder man entsorgt die Plastiktüten auch ganz offiziell, aber nur ordnungsgemäß: Sie müssen einer hochwertigen Verwertung nach den Vorgaben des Verpackungsgesetzes zugeführt werden. Mein liebes Tagebuch, das klingt aufwendig und nach Wertstoffhof o.ä. Also, Tschüss, du Plastiktüte, und Servus liebe Öko-Papier-Tragetasche. Oder einfach den Kunden anstupsen: Haben Sie eine eigene Tasche dabei? Können Sie’s gleich so nehmen?

12. Januar 2022

Die Covid-19-Impfschulungen laufen an – auf Hochtouren. Aber wie läuft das eigentlich in den Länderkammern und was kostet’s? Mein liebes Tagebuch, hoch lebe der Föderalismus! Man findet alles, von kostenlos bis ordentlich Kohle. In Präsenz und mit Videos. Na, dann kann’s mal losgehen.

 

Im Nachhinein ist es wirklicht echt gut, dass das BMG den Start des E-Rezepts verschoben hat. Es wäre ein Fiasko geworden. Wie sich herausgestellt hat, sind die technischen Voraussetzungen wirklich noch nicht an allen Stellen gegeben. So wären zu Jahresbeginn mitnichten alle im ambulanten Bereich tätigen Ärztinnen und Ärzte in der Lage gewesen, E-Rezepte auszustellen. Rund ein Drittel von ihnen hat überhaupt noch keinen Heilberufsausweis (HBA). Und der ist bekanntlich notwendig, um ein E-Rezept im Server ablegen zu können. Mein liebes Tagebuch, Ärzte und E-Rezept-ready? Weit gefehlt. Bei den Apothekers dürfte die Quote dagegen bei nahezu 100 Prozent liegen. Also, warten wir mal ab, wann denn die Ärzte so weit sind. Wir können warten, uns lässt das relativ kalt. DocMorris und andere EU-Arzneiversender sitzen dagegen schon auf heißen Kohlen, sie können den E-Rezept-Start kaum erwarten. Aber wirklich, mein liebes Tagebuch, so eine Einführung des E-Rezepts muss doch wirklich sorgsam und gewissenhaft vorbereitet werden, da darf nichts übereilt sein!

13. Januar 2022

Wir haben es vernommen: Ab 1. Januar gibt’s eine „ordentliche Schippe“ mehr Geld für die Apothekenangestellten. Es gilt ein neuer Gehaltstarifvertrag mit einem Gehaltsplus von 200 Euro für alle, PKA dürfen sich über 225 Euro freuen. Die Apothekengewerkschaft Adexa ist zufrieden: Es sei wichtig, „dass jede und jeder eine ordentliche Schippe obendrauf bekommt“. Aber sind 200 Euro eine ordentliche Schippe? Sind die Apothekengehälter nicht ingesamt noch zu niedrig oder macht „die Schippe“ nun den Arbeitsplatz Apotheke attraktiver? Die Meinungen gehen auseinander und jeder hat da seine eigene Ansicht. Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein und selbst Arbeitgeber, zeigt sich über die Anpassung erwartungsgemäß weniger euphorisch. Er sieht bereits „hohe Belastungen“ der Betriebe und erhebliche Auswirkungen auf die Apothekenlandschaft. Und er befürchtet sogar eine Beschleunigung der Apothekenschließungen. Mein liebes Tagebuch, als Arbeitgeber muss er das sagen – ob seine Prophezeiung tatsächlich eintritt, wird man am Jahresende sehen. Andererseits, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Arbeitsplatz Apotheke nicht mehr attraktiv finden und wegen höherer Gehälter in die Industrie und in andere Arbeitsfelder abwandern, gibt’s auch wegen Mitarbeitermangel mehr Apothekenschließungen. Aber da wiegelt Preis ab: „Der neue Gehaltstarifvertrag wird die Personalnot nicht lösen“, meint er. Lösen sicher nicht, mein liebes Tagebuch, da hätte es vielleicht einer größeren Schippe bedurft, aber vielleicht kann die Gehaltserhöhung so manches mildern. Nun ja, wie wär’s, wenn die Apothekerverbände, der Deutsche Apothekerverband und letztlich die ABDA sich mal richtig ins Zeug legen und auf der politischen Bühne darum kämpfen, dass die Fixhonorare der Apotheken angehoben werden und dass die Vertragspreise in Verhandlungen mit den Krankenlassen spürbar nachgebessert werden? Schon klar, wird nicht einfach und man braucht gute Begründungen – aber die Pandemie und die Unersetzbarkeit der Apotheken könnten da doch Schützenhilfe leisten.

 

Man hätte fast denken können, die ABDA hat es vergessen, das „Perspektivpapier 2030“, das Programm, das uns Apothekers und unseren Apotheken den Weg in die Zukunft weisen soll. Aber dem ist nicht so, nein, es gibt sogar eine Neufassung, die nun wie der Phönix aus der Asche auftaucht. Dieses Gefühl drängt sich zumindest auf, wenn man sich ans Jahr 2014 erinnert, als das Perspektivpapier in einer kollektiven Anstrengung, sogar mit Online-Diskussionsforen, an denen sich alle, wirklich alle Apothekerinnen und Apotheker beteiligen konnten, aus der Taufe gehoben wurde. Mannomann, wie war man damals stolz wie Bolle, so was Großartiges in einem – Achtung! – transparenten Prozess geschaffen zu haben: ein von einer überwältigenden Mehrheit getragener und verabschiedeter Kompass für unsere Apothekenzukunft. Geschafft! Ja, dann wurde es allerdings ziemlich ruhig ums Papier. So ab und an wurde es zwar mal erwähnt, aber mit Volldampf verfolgt eher weniger. In die Quere kamen wohl so Ereignisse wie z. B. das EuGH-Urteil von 2016, das die Versender stärkte, außerdem die galoppierende Digitalisierung, der Klimaschutz, das Nachhaltigkeitsthema und unsere Jahrhundert-Pandemie. Das alles muss unsere ABDA hinter verschlossenen Türen wohl zu einem schnellen Update des Perspektivpapiers angeregt haben. Diesmal durften wir Otto-Normal-Apothekers allerdings nicht mitdiskutieren. Die neue Fassung des Perspektivpapiers ist bereits verabschiedet, einstimmig, auf einer außerordentlichen ABDA-Mitgliederversammlung. Und die ABDA-Präsidentin freut sich, „dass wir das Update in einem kompakten Verfahren mit Kammern und Verbänden so schnell hingekriegt haben“ – also mein liebes Tagebuch, ratzfatz und ganz zackig. Na gut, mein liebes Tagebuch, sei’s drum, die Neufassung ist verabschiedet, was zählt ist das Ergebnis – wir dürfen sie nun lesen und goutieren. In der Präambel heißt es, dass der Kern der Arbeit in den Apotheken „mehr denn je die individuelle und persönliche Betreuung der Patientinnen und Patienten unter sinnvoller Nutzung der wachsenden Möglichkeit einer sich digitalisierenden Welt“ sei. Das rote Apotheken-A „steht für einen universellen Qualitätsanspruch, der für analoge wie digitale Prozesse gleichermaßen gilt“, heißt es dort. Und die Apotheke stehe vor Ort und mit telepharmazeutischen Angeboten allen dort zur Verfügung, wo sie sie brauchen. In der neuen Version des Perspektivpapiers soll sich auch die Bereitschaft der Apotheken zeigen, mehr Verantwortung zu übernehmen: „Als Drehkreuz werden sie auf lokaler Ebene verstärkt Managementaufgaben zwischen Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wahrnehmen und die verlässliche Arzneimittelversorgung der Menschen sicherstellen.“ Mein liebes Tagebuch, so sind wir mit unseren Apotheken also nicht nur die Lotsen, sondern nun auch die Drehkreuze. Unsere ABDA-Präsidentin bringt unsere zukünftige Arbeit schließlich einfühlsam auf den Punkt: „Mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens, dem Kampf gegen die Trivialisierung von Arzneimitteln und der Schaffung von gesellschaftlichem Nutzen durch neue Dienstleistungen sind nun drei Themenfelder stärker herausgearbeitet und ergänzt, die unsere Arbeit künftig bestimmen werden.“ Also, dann hoffen wir, dass wir dabei unsere eigentliche Aufgabe, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln, bei aller Digitalisierung, Anti-Trivialisierungskämpfen und Dienstleistungszauber nicht vergessen.

14. Januar 2022

Apropos Dienstleistungszauber: Noch immer ist nicht entschieden und unklar, wie es mit den  honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen weitergeht. Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband konnten sich bisher nicht einigen, eine Schiedsstelle soll über die strittigen Punkte und die inhaltlichen Anforderungen an die Dienstleistungen vermitteln bzw. entscheiden. Einig wurde man sich bisher nur darüber, dass das eingesammelte Geld für die Dienstleistungen (das sind die 20 Cent mehr je Rx-Arzneimittelpackung, die die Krankenkassen seit dem 15. Dezember 2021 zahlen) beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) landen und von dort an die Apotheken ausgezahlt werden – aber über das genaue Procedere und die konkrete Abwicklung befinden sich der NNF und die Abrechnungszentren noch in Abstimmung. So, mein liebes Tagebuch, und wo befindet sich nun das Geld, das die Kassen seit 15. Dezember bezahlen? Wie es heißt, werden nach dem gegenwärtigen Prozedere den Apotheken seit Dezember bei den monatlichen Abrechnungen die 20 Cent pro Packung abgezogen, aber zugleich auch wieder gutgeschrieben – solange, bis alle nötigen Vereinbarungen zu den pharmazeutischen Dienstleistungen stehen. Das bedeutet, dass die Rechenzentren die Beträge jetzt zunächst an die Apotheken auszahlen und sich später, wenn alles steht, wieder von den Apotheken holen. Also, ein schönes Hin und Her. Und wofür das alles? Für vermutlich weit unterbezahlte pharmazeutische Dienstleistungen. Und noch immer wissen wir nicht, welche Dienstleistungen es sein werden und zu welchen Honoraren wir sie erbringen dürfen. Wie war das noch mal, was kostet die Arbeitsstunde eines angestellten Apothekers? Steuerberater rechnen etwa mit 45 Euro bis 50 Euro., mindestens. Wir sind gespannt, welches Honorar die Schiedsstelle den Dienstleistungen zubilligt.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letze Woche 

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

3 Kommentare

Impfen

von Stefan Siebert am 16.01.2022 um 11:15 Uhr

Ich schließe mich Herrn Gassen an, der Impfungen in Apotheken und bei Tierärzten als Aktionismus bezeichnet.
Es geht doch nur um Erschließung neuer Einnahmequellen. Wobei ich mich frage, wie bei dem Personalmangel die andere Arbeit gewuppt werden soll.
Statt endlich für eine adäquate Bezahlung und Entrümpelung der Bürokratie einzutreten, halsen sich die Apothekers noch mehr Arbeit auf.
Viel Spaß dabei. Das wird das Ende unserer Zunft nicht verlangsamen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Hausaufgaben machen !

von Ulrich Ströh am 16.01.2022 um 9:47 Uhr

Wir Apotheken als Lotsen am den Drehkreuzen der lokalen Ebene des Gesundheitswesens.
Ein wahrhaft schöne Inszenierung der ABDA für das Jahr 2030, also in acht Jahren.

Wichtiger für unsere Standesvertretung ist es , in diesem Jahr vorher die seit 15 Jahren liegengebliebenen Hausaufgaben zu machen:

Die positive Anpassung unseres Honorars !

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Hausaufgaben machen

von Dominik Klahn am 16.01.2022 um 11:05 Uhr

Lieber Herr Ströh,
lieber Ulrich,

sofern Du mit den Hausaufgaben aus der Vergangenheit auf die Honorierung rekurrierst, bin ich vollständig bei Dir. Das Thema sollte keinesfalls aus den Augen verloren werden. Nicht zuletzt aufgrund des massiven Kostendrucks in der GKV wird die Vergütung vermutlich in Bälde Thema werden.

Die Haltung der ABDA zur Lotsenfunktion ist m.E. begrüßenswert, allerdings hätte man diese Rolle bereits in Zeiten des GMG aktiv vertreten können. Eins ist jedoch klar: Bei genauerem Hinsehen kann ein System mit den Apotheken als Lotsen jedoch nur dann kaufmännisch sinnvoll etabliert werden, wenn diese Rollen integrativ und selektivvertraglich vereinbart werden. Mal sehen, wie die ABDA das händelt.

HG, D(K).

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.