Neuer ABDA-Leitfaden

Lagevrio: So wird abgerechnet

Stuttgart - 14.01.2022, 13:45 Uhr

Was muss drauf? Im neuen ABDA-Leitfaden ist unter anderem zu lesen, wie Lagevrio-Rezepte bedruckt werden müssen. (Foto Schelbert)

Was muss drauf? Im neuen ABDA-Leitfaden ist unter anderem zu lesen, wie Lagevrio-Rezepte bedruckt werden müssen. (Foto Schelbert)


Seit 3. Januar können Ärztinnen und Ärzte bei bestimmten Risikopatient:innen mit COVID-19 Lagevrio (Molnupiravir) verordnen. Die Apotheken können das Arzneimittel über den Großhandel beziehen. Allerdings war noch nicht ganz klar, wie die Abrechnung erfolgen soll. Die ABDA hatte deswegen zu Geduld gemahnt. Jetzt scheinen jedoch die wesentlichen Fragen geklärt, der Leitfaden steht seit dem gestrigen Donnerstag zur Verfügung.

Seit vergangener Woche können Apotheken das orale COVID19-Arzneimittel Lagevrio auf ärztliche Verschreibung hin beim Großhandel bestellen und an Patienten abgeben. Infrage kommt das Präparat mit dem Wirkstoff Molnupiravir zur Behandlung von nicht hospitalisierten COVID-19-Patient:innen, die keinen zusätzlichen Sauerstoff benötigen und ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben. Zwar ist das Mittel derzeit weder von der EMA noch vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen, kann aber dennoch von Ärztinnen und Ärzten nach einem positiven Coronatest bei entsprechender Indikation verschrieben werden. Eine Bestellung ohne Verordnung sowie eine Bevorratung sind nicht erlaubt.

Zunächst hatte die ABDA noch darauf hingewiesen, dass sich die Apotheker:innen mit der Abrechnung gedulden sollten und auf einen Leitfaden verwiesen, der für diese Woche erwartet wurde. Jetzt ist er da und steht im Mitgliederbereich der ABDA-Webseite zur Verfügung. Er beschreibt den Prozess in der Apotheke bei der Abrechnung der Vergütung des Großhandels und der Apotheke von COVID-19-Arzneimitteln.

Was muss aufs Rezept?

Vertragsärzte verordnen auf Muster 16, Privatärzte auf das blaue Rezept (DIN A6 quer), wie bei den COVID-19-Impfstoffen.

Folgende Angaben müssen aufs Rezept:

  • Kostenträger = Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  • Kostenträgerkennung (IK) = IK 103609999
  • LANR (lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer) Hinweis: LANR und BSNR bei Privatärzt:innen: 222222200 (7 x 2 und 2 x 0)
  • Versichertenfeld
  • Optional: Versichertennummer und Status
  • Ausstelldatum
  • Verordnungstext
  • Die Felder „Gebührenfrei“ „Sonstige“ Felder können optional angekreuzt werden.

Wie wird bedruckt?

  • Feld „Apotheken-Nummer / IK“: Apotheken-IK der abgebenden Apotheke
  • Feld „Abgabedatum in der Apotheke“: Datum der Abgabe des Arzneimittels (bei Belegen von Privatärzt:innen ggf. händisch eintragen)
  • Feld Zuzahlung: 0,00 Euro (bei Belegen von Privatärzt:innen ggf. händisch eintragen)
  • Feld Gesamtbrutto: Summe der Einzeltaxen in Euro
  • Feld Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.:
  • Lagevrio® BUND-PZN 17936094
  • Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel  Sonder-PZN 17716530
  • Feld Faktor: 1
  • Feld Taxe: Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto
Bedruckungsbeispiel (Quelle: ABDA)

Im Leitfaden finden sich weitere Beispielrezepte, unter anderem für Privatrezepte. 

Wie ist die Vergütung und wie wird sie abgerechnet? 

Die Apotheken rechnen das Honorar für den Großhandel mit ab und leiten es an diesen weiter.

  • Der Großhandel erhält je abgegebene Packung Lagevrio® (Molnupiravir): 20,00 Euro (netto),
  • die Apotheke jeweils 30 Euro, wird per Bote geliefert, kommt eine Botendienstpauschale in Höhe von 6,72 Euro dazu (netto).
  • Daraus ergibt sich eine Gesamtvergütung in Höhe von 59,50 Euro (brutto) pro Packung bzw. 67,50 Euro (brutto) bei Lieferung.

Diese Regelungen gelten rückwirkend zum 3. Januar 2022, maßgeblich ist das Abgabedatum in der Apotheke.

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Wie wird abgerechnet?

Für Vertragsärzte wird über das Muster 16 abgerechnet, für Privatärzte über das blaue Rezept – analog zu den COVID-19-Impfstoffen

Es wird monatlich abgerechnet – spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat – ganz normal über das Rechenzentrum gemeinsam mit den anderen Rezepten. Das übermittelt dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) monatlich den Gesamtbetrag (inklusive der Großhandelsvergütung) und leitet diesen nach Zahlungseingang wiederum an die Apotheken weiter. Den Anteil des Großhandels gibt dann die Apotheke entsprechend weiter. 

Weitere Wirkstoffe sollen folgen

Vorerst kann nur das Arzneimittel Lagevrio® mit dem Wirkstoff Molnupiravir zur Therapie von COVID-19 Patient:innen mit Risikofaktoren verordnet werden. Weitere COVID-19 Arzneimittel sollen in den kommenden Wochen folgen, zum Beispiel Paxlovid.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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