Nach Genesung oder Janssen-Impfung

Zertifikatelücke bei Auffrischimpfungen: DAV arbeitet an technischer Lösung

Stuttgart - 12.01.2022, 15:00 Uhr

Wer vor seiner Auffrischimpfung nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – und deswegen den Status 2/2 hat, kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. (s / Foto: IMAGO / Friedrich Stark)

Wer vor seiner Auffrischimpfung nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – und deswegen den Status 2/2 hat, kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. (s / Foto: IMAGO / Friedrich Stark)


Es gelten nun in vielen Bereichen 2G+-Regeln. Ausgenommen ist von der zusätzlichen Testpflicht, wer bereits seine Auffrischimpfung erhalten hat. Wer allerdings zuvor nicht zweimal geimpft wurde – aufgrund einer Corona-Infektion oder einer Impfung mit dem Janssen-Impfstoff – kann seinen Booster mit den Apps aktuell nicht nachweisen. Der DAV verspricht, an einer Lösung zu arbeiten und weist nochmals darauf hin, dass Impfzertifikate nur erhalten darf, wer tatsächlich geimpft ist. Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.

2/2 oder 3/3 – das ist hier die Frage. Mit zunehmender Ausweitung der 2G+-Regeln macht das einen entscheidenden Unterschied. Steht auf dem Zertifikat nämlich 3/3 erspart das den zusätzlichen Test. Denn wer eine Auffrischungsimpfung erhalten hat und damit „geboostert“ ist, muss im Gegensatz zu anderen Personen keinen tagesaktuellen Antigentest vorlegen. Ob auch eine Genesung der Auffrischimpfung gleichgestellt wird, ist bislang nicht einheitlich geregelt, kann aber prinzipiell mit einem Genesenenzertifikat nachgewiesen werden.

Immer häufiger werden einer aktuellen Mitteilung des Deutschen Apothekerverbands (DAV) zufolge jedoch Apothekenteams auf vermeintlich oder tatsächlich fehlerhaft ausgestellte Impfzertifikate angesprochen. Hintergrund sei, dass eine Auffrischungsimpfung nachzuweisen für diejenigen schwierig sei, die zuvor nicht zweimal geimpft wurden, zum Beispiel weil sie genesen sind oder mit dem Impfstoff von Janssen nur einmal geimpft wurden, wie der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich in einer aktuellen Mitteilung erklärt. Bei diesen Personen zeigten die gängigen Apps den Impfschutz nicht korrekt an, so Dittrich. 

Dittrich weist darauf hin, dass es daher wichtig sei, die Zertifikate nicht aus den Apps zu löschen oder die Papierform abzulegen, sondern alle Nachweise dabeizuhaben. Er verspricht: „Wir arbeiten intensiv an einer technischen Lösung“.

Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches sind nicht vorgesehen

So ganz trivial ist das aber offenbar nicht. Bei den von Apotheken, Impfzentren oder Arztpraxen ausgestellten digitalen COVID-19-Zertifikaten müssten nämlich die europäischen Vorgaben eingehalten werden, damit die Zertifikate interoperabel sind, heißt es in der Mitteilung weiter. Auf den Impfzertifikaten werden das Impfdatum, der Impfstoff und die persönlichen Daten des Geimpften vermerkt und zusätzlich die Nummer der aktuell verabreichten Dosis pro insgesamt erhaltener Impfdosen also zum Beispiel 3 von 3. Weitere Zusatzvermerke wie „Booster“ oder ähnliches seien nicht vorgesehen. Hier herrschen oft falsche Vorstellungen, wie Dittrich feststellt.

Nach den Ausstellungsregeln führten ausschließlich Impfungen zur Ausstellung von COVID-19-Impfzertifikaten, schreibt der DAV weiter. Bei Abschluss der Grundimmunisierung mit nur einer Impfung, z. B. der Impfung mit COVID-19-Vaccine Janssen, erhielten die Impflinge nach den EU-Vorgaben ein Impfzertifikat mit der Angabe Impfung 2 von 2. Eine Genesung von einer PCR-bestätigten SARS-CoV-2-Infektion könne hingegen nur mit einem COVID-19-Genesenenzertifikat digital abgebildet werden und nicht mit einem Impfzertifikat. Auch an der Nummerierung der Impfzertifikate ändere eine durchgemachte Infektion nichts, es werden weiterhin nur die verabreichten Impfdosen gezählt.

Dittrich räumt ein, dass COVID-19-Zertifikate zwar größtenteils die Nachweiskontrollen im Alltag erleichterten. Aber je komplexer die wissenschaftlichen Einschätzungen zur Immunisierung werden, desto aufwendiger werden die Kontrollen der Nachweise. Der Unmut der Patientinnen und Patienten sei dann oft groß. Das sei zwar verständlich, liege aber in aller Regel nicht in der Verantwortung der Apothekenteams. „Die Grundregel ist: Nur wer tatsächlich geimpft wurde, bekommt ein Impfzertifikat ausgestellt – wenn jemand genesen ist, bekommt er hingegen ein Genesenenzertifikat“, so Dittrich.

Ein Impf- statt einem Genesenenzertifikat auszustellen und so den 3/3-Status zu erlangen, ist also kein Ausweg aus dem Dilemma.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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5 Kommentare

Technische Lösung für die Zertifikatlücke: 2G+

von Tobias Macholdt am 15.01.2022 um 16:01 Uhr

Wann wird eine Lösung bereit stehen?
Als Betroffener (1. Impfung Johnson) kann ich nur anmerken, dass es im Alltag unendlich schwierig ist immer wieder zu erklären, warum nach der Booster Impfung nur 2/2 auftaucht.
-> ich setze grosse Hoffnung auf ihre Problem Lösung. Vielen Dank!

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Cov-Pass

von Ole am 13.01.2022 um 21:29 Uhr

Man kann, zwar etwas umständlich, nachweisen, dass man geboostert ist. Die 1/1 ist ausgegraut nach wie vor sichtbar, wenn man das nun anklickt wird die JJ Impfung angezeigt, bei 2/2 findet man dann das Booster-Vakzin.

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Deutsche Politik...

von Paul am 12.01.2022 um 23:14 Uhr

Deutschland macht da etwas im Alleingang, was unsere Nachbarländer besser gelöst haben. Eine Impfung in den letzten 6 Monaten und fertig. Was soll dieser Booster-Wahn?

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AW: Deutsche Politik - komplizierter geht immer

von Andreas am 13.01.2022 um 9:29 Uhr

Jede Impfung zählt, hieß es früher - jetzt heißt es "Boostern" und das ist scheinbar etwas anderes als die Zweitimpfung kürzlich erhalten zu haben. Ich verstehe dieses künstliche Verkomplizieren auch nicht, kann nur vermuten, dass die 4.Impfung wieder anders eingestuft werden soll - vielleicht Booster+ (2G++). Irgendwann erreicht man dann den "Goldstatus" und darf direkt "An der Goldgrube 12" eine kostenlose Mahlzeit einnehmen *Ironieaus*.

Impfzertifikate

von Andrea Neuhann am 12.01.2022 um 21:17 Uhr

Das Impfzentrum bei uns vor Ort stellt leider bei dem Zweifachimpfschema 3/3 aus. Das führt bei uns in der Apotheke immer wieder zu Diskussionen mit Kunden , die ein für solch einen Fall richtiges Zertifikat von 2/2 auf 3/3 geändert haben wollen. Ein Kunde hat sowohl vom Impfzentrum als auch vom Gesundheitsamt als auch von der Cov-Pass-App (!) telefonisch den Hinweis bekommen, dass wir in der Apo ein 3/3-Zertifikat ausstellen können.

Es wäre gut, wenn die Öffentlichkeit über diese Unzulänglichkeiten informiert würde über Presse oder Fernsehen.

Andrea Neuhann

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