E-Rezept

Apotheker und Ärzte begrüßen längere Testphase

Berlin - 21.12.2021, 15:00 Uhr

Das rosa Rezept hat noch nicht so schnell ausgedient. (Foto: cineberg /AdobeStock)

Das rosa Rezept hat noch nicht so schnell ausgedient. (Foto: cineberg /AdobeStock)


Die klaren Worte aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass die Testphase für das E-Rezept verlängert werden soll, trifft bei den Beteiligten – allen voran Apotheker:innen sowie Ärzte und Ärztinnen – auf großen Zuspruch. Die Gematik ruft indessen erneut zu einer intensiven Nutzung der Erprobungsphase auf.

Die Erleichterung dürfte bei den allermeisten, die an der Verordnung, Abgabe und Abrechnung verschreibungspflichtiger Arzneimitteln beteiligt sind, groß gewesen sein: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat am gestrigen Montag sinngemäß mitgeteilt, dass der Stichtag 1. Januar 2022 für eine verpflichtende Einführung des E-Rezepts nicht zu halten ist. Die erforderlichen technischen Systeme stünden schlicht noch nicht flächendeckend zur Verfügung. Darauf hatte eine ganze Reihe der Gematik-Gesellschafter schon seit einiger Zeit hingewiesen – kürzlich sogar gebündelt und letztlich mit Erfolg. Nun soll erst einmal weitergetestet werden.

Die mehrheitlich vom BMG gehaltene Gematik, deren Vertreter immer wieder erklärt hatten, dem pünktlichen Start stehe nichts im Wege, räumt am heutigen Dienstag in einer Pressemitteilung ein, dass Praxen, Apotheken, Krankenkassen und Softwareanbieter noch mehr Erfahrung mit dem E-Rezept sammeln müssen, um das System sicher umstellen zu können. Die Testphase solle nun genutzt werden, „um die Anzahl der Teilnehmenden an den Tests zu erhöhen, Updates aufzuspielen, die nötige Software zu installieren, das Personal zu schulen und die Stabilität des Zusammenwirkens der einzelnen erforderlichen Komponenten intensiv zu prüfen“. In diesem Zeitraum werde außerhalb der kontrollierten Testphase wie gewohnt das rosa Rezept, das Muster 16-Formular, genutzt.

Es soll transparenter werden

Laut Gematik werden die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die ABDA und die Deutsche Krankenhausgesellschaft ab kommenden Januar laufend Updates zum Ausstattungsgrad der Apotheken, Praxen und Krankenhäuser geben. Gesellschafter und die Öffentlichkeit sollen transparent zum aktuellen Stand der Einführung informiert werden.

Seit der bundesweiten Öffnung der Testphase im Dezember 2021 seien alle Akteure gefordert, sich intensiv zu beteiligen, so die Gematik weiter. Alle Praxis- und Apothekenverwaltungssysteme sowie Krankenhausinformationssysteme müssten nun zügig die Testung aufnehmen. Alle Krankenkassen seien bereits in der Lage, E-Rezepte zu empfangen, so die Organisation. Sie ruft alle Beteiligten erneut dazu auf, die Testphase intensiv zu nutzen – nur so könne ein Digitalisierungsprojekt wie das E-Rezept gemeinsam gelingen.

DAV, KBV und BÄK: Richtige Entscheidung

Aus Sicht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) ist die Ansage aus dem BMG nur konsequent. Der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich betont in einer Pressemitteilung: „Wir sind generell für das E-Rezept und seine zügige Einführung. Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken auch längst E-Rezept-ready.“ Betrachte man jedoch den kompletten Prozess von der Verordnung über die Einlösung und Quittierung bis hin zur Abrechnung des E-Rezepts, dann gebe es noch erhebliche technische Probleme. „Sie sollten vor der Einführung behoben sein“, so Dittrich, „sonst wird die Versorgungssicherheit der Patienten gefährdet. Und die ist in der laufenden Pandemie doppelt wichtig.“

Eine Pflichteinführung des E-Rezeptes zum Jahreswechsel hätte laut Dittrich auch wirtschaftliche Risiken für die Apotheken mit sich gebracht. So seien sie etwa wegen Unstimmigkeiten im elektronischen Signaturverfahren gefährdet, retaxiert zu werden. „Das ist nicht akzeptabel“, so der DAV-Chef. Die Verlängerung der Testphase biete jetzt die Chance, die technischen Probleme zu lösen und den flächendeckenden Rollout dann in einem geordneten und sicheren Verfahren zügig zu bewerkstelligen.

KBV: Pragmatische Übergangslösung steht

Auch die KBV, die zuletzt am deutlichsten auf Konfrontationskurs mit dem BMG ging, ist erfreut: „Es ist richtig, dass das Bundesgesundheitsministerium den Fakten Rechnung trägt und die Testphase für das E-Rezept verlängert hat“, erklärt KBV-Vorstandschef Andreas Gassen. Vorstandsmitglied Thomas Kriedel betont, die bisherige Testphase mit nur wenigen beteiligten Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern sei nicht aussagekräftig. Er verweist zudem darauf, dass die KBV eine pragmatische Übergangslösung für die Praxen geschaffen habe – in Form einer Richtlinie, die es zulasse, dass weiterhin dort, wo das E-Rezept nicht funktioniert, bewährte Papierlösungen eingesetzt werden können. „Das hilft den Praxen und sichert letztlich die Patientenversorgung.“

Auch Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt ist erleichtert, dass das BMG die Warnungen der Leistungserbringer-Organisationen in der Gematik ernst nimmt. „Das E-Rezept verändert bestehende, eingespielte Arbeitsabläufe in Praxen und Kliniken. Ärztinnen und Ärzte werden dies nur akzeptieren können, wenn die neuen Prozesse sicher, störungsfrei und zügig ablaufen. Dafür sind intensive und flächendeckende Tests in einer dauerhaft betriebenen Pilotregion notwendig. Zudem muss die Beendigung der erfolgreichen Testung an transparente Qualitätskriterien geknüpft werden, die jeder Anbieter zu erfüllen hat.“



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Der DAV hat auch etwas zu sagen?!

von Michael J. Müller am 21.12.2021 um 15:59 Uhr

Das der DAV sich nun nach wochenlangem Stillhalten an die Stellungnahmen der Ärzteschaft quasi dranhängt, ist an Peinlichkeit kaum zu überbieten. Die Sicherheit der Rezeptabrechnung ist nicht geklärt und die Herrschaften wachen jetzt am 21.12. auch einmal auf und äußern sich öffentlich? Augenscheinlich aus sicherer Deckung im Fahrwasser der Ärzteschaft?
Weitere Kommentare erspare ich mir aus Rücksicht auf die Netiquette.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Der DAV hat auch etwas zu sagen

von Martin Straulino am 21.12.2021 um 22:20 Uhr

Herr Müller ich danke Ihnen für ihrem Kommentar.
Was die ABDA nicht kapiert: ewige Duckmäuser werden auch stets als Duckmäuser behandelt!

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