Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

12.12.2021, 07:30 Uhr

Also doch: Wir dürfen gegen Covid-19 impfen, wenn wir wollen. Wollen wir? Wir wollen! (Foto: Alex Schelbert)

Also doch: Wir dürfen gegen Covid-19 impfen, wenn wir wollen. Wollen wir? Wir wollen! (Foto: Alex Schelbert)


Was für eine Nikolauswoche! Sie bescherte uns einen neugestylten Gesundheitsminister ohne Fliege, der Corona-Probleme mit einem Nussknacker lösen soll, und Covid-19-Impfungen in Apotheken, die noch geschult werden müssen. Aber bevor es so richtig Weihnachten wird, müssen sich unsere Apotheken noch mit gefälschten Impfbüchern herumschlagen (ein Unding, wo bleibt die digitale Unterstützung?) und einem Apothekenportal-Server, der schwer überlastet in die Knie geht. Fröhliche Weihnachtszeit war früher anders.

6. Dezember 2021

Nikolaustag 2021: Karl Lauterbach wird unser neuer Bundesgesundheitsminister. Die Gerüchte um diese Ernennung hatten sich in den Tagen zuvor verdichtet – und alles andere hätte sich nicht so richtig angefühlt, zumindest nicht für unseren neuen Bundeskanzler Scholz. Also, mein liebes Tagebuch, Karl Lauterbach statt Jens Span. Karlchen, wie ihn einige liebevoll nennen, freut sich, auch wenn er es nicht offen zeigt. Ein Traum geht für ihn in Erfüllung, den er seit 20 Jahren träumt. Schon seit einigen Monaten hat er seine Fliege abgelegt und kurz vor der Ernennung ließ er sich auch seine Haare frisch schneiden. Jetzt wechselt er also vom Talkrunden-Sessel auf den Minister-Stuhl – obwohl, er möchte auch in Zukunft noch gerne talken, wie durchblicken ließ. Er wird uns mit epidemiologischen Sachverstand durch die Corona-Epidemie führen, das trauen wir ihm zu. Früher, als er noch der Gesundheitsexperte der SPD war, zelebrierte er ein gewisses, sagen wir mal Eigenleben: oft ein bisschen kauzig und unbequem, leicht süchtig nach Mikrofon und Kamera, als Gast in gefühlt nahezu jeder Talkshow hatte er zu allem und alles eine Meinung. Und was hält er von uns Apothekers? Viel Gutes. Er zeigte sich immer überzeugt davon, dass die Kompetenz des Apothekers, der Apothekerin in unserem Gesundheitswesen besser eingesetzt werden müsste. Mein liebes Tagebuch, das lässt hoffen. Was er bereits durchblicken ließ und in seiner Antrittsrede sagte: „Mit mir wird es keine Kürzungen im Gesundheitssystem geben.“ Nun gut, mein liebes Tagebuch, sagen kann man viel, da müssen Taten folgen. Was noch auf ihn zukommt: Da wartet zum Beispiel die Einführung des E Rezepts zum 1. Januar 2022 auf ihn. Und er wird sich – hoffentlich – mit Forderungen der ABDA konfrontiert sehen nach einer Honoraranpassung für Apotheken. Und dann wabern ja auch noch die honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen durch den apothekerlichen Äther. Sie sollten ihm gefallen, denn sie passen zu seinem Anspruch an uns Apothekers. Aber, wie er selbst sagt, die wichtigste Aufgabe für sein Haus wird es sein, die Pandemie für Deutschland zu beenden. „Wir werden es gemeinsam schaffen“ – das wird wohl zu den größten Nüssen gehören, die Lauterbach zu knacken hat. So ist es kein Wunder, dass er bei der Amtsübergabe in Berlin vom Staatssekretär im BMG, Thomas Steffen, einen Nussknacker als Geschenk erhielt.

 

Da kommt echt Fahrt auf am Wochenanfang: Mit dem überarbeiteten neuen Gesetzentwurf der Ampel-Koalitionäre zum Infektionsschutzgesetz sollen neben Zahnärzten und Tierärzten auch Apotheker gegen Covid-19 impfen dürfen und das bereits bei Personen ab zwölf Jahren. Mein liebes Tagebuch, also, stehen wir zu unserem Wort und zeigen wir, was wir können bzw. noch lernen wollen. Denn vor dem Impfen stehen die Schulungen. Allerdings sollen sie so gestaltet werden, dass die bereits erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen der jeweiligen Berufsangehörigen berücksichtigt werden und darauf aufgebaut wird. Das würde in unserem Fall bedeuten: Apothekerinnen und Apotheker, die bereits gegen Grippe impfen, haben da einen kleinen Vorsprung.

7. Dezember 2021

Die Wahl von Lauterbach zum Bundesgesundheitsminister kommt in der Öffentlichkeit überwiegend gut an, die Reaktionen aus dem Gesundheitswesen sind in der Regel freundlich konstruktiv. Die ABDA scheint sich bisher noch vornehm zurückzuhalten und gibt sich abwartend, aber der Chef der Apothekerkammer Nordrhein, Armin Hoffmann, begrüßt bereits auf Instagram, dass der künftige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aus dem Bezirk Apothekerkammer Nordrhein kommt. Wie schön. Auf jeden Fall freut sich Hoffmann auf die Zusammenarbeit mit ihm, „weil wir wissen, dass er die Leistung der Apotheke vor Ort zu schätzen weiß“. Lauterbach habe sich immer für pragmatische Lösungen stark gemacht. Na, mein liebes Tagebuch, dann kann's ja mal losgehen.

 

Eigentlich war das zu erwarten, die hohe Nachfrage nach elektronischen Impfzertifikaten. Das gelbe Impfbuch genügt nicht mehr als Nachweis, zu Recht. Es muss ein elektronisches Zertifikat sein. Wie ein Tsunami überrollt derzeit die Nachfrage nach Impfzertifikaten die Apotheken. Die Folge: Der Server des Apothekenportals geht wieder in die Knie, er kommt an die Grenze seiner Belastbarkeit. Nein, das ist nicht schön und die Apotheken müssen's ausbaden. Vom Deutschen Apothekerverband war zu hören, dass man bereits an einer Lösung für das Problem arbeite, um mehr Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und die Performance auf erhöhtem Niveau zu stabilisieren. Mein liebes Tagebuch, hoffen wir, dass die Kapazitäten schnell zur Verfügung stehen. Wenn das Apothekenportal einst wirklich zum großen Portal der Apotheken avancieren möchte, dann muss noch kräftig aufgestockt werden.

Und wie geht‘s unseren Apotheken dabei? Neben den technischen Schwierigkeiten leiden die Apothekenteams unter der Vielzahl gefälschter Impfpässe, die Kundinnen und Kunden vorlegen. Kein Wunder, wenn einige Apotheken bereits aus dem Zertifikategeschäft aussteigen. Mein liebes Tagebuch, mal ehrlich, mit der vorgeschriebenen Prüfung der gelben Impfpässe lässt man unsere Apotheken allein im Regen stehen. Apotheker Otto-Quintus Russe beschreibt es sehr schön in seinem Meinungsbeitrag: Apotheker sind die einsamen Sheriffs. Die Fälschungen werden immer dreister und frecher, nicht jede Fälschung ist auf Anhieb zu erkennen und die Recherche, ob ein Eintrag echt oder falsch ist, ist in vielen Fällen nahezu unmöglich. Mein liebes Tagebuch, in unserer digitalen Welt müsste es ein Impfstoffregister geben, in dem jede Chargennummer hinterlegt ist und wo sie verimpft wurde, eine Art Securpharm für die Impfstoffe. Wenn man die Prüfung der gelben Impfbücher ernst nimmt, dann geht es eigentlich nur mit digitaler Unterstützung.

8. Dezember 2021

Jetzt wird es also ernst: die Apotheker sollen in die nationale Impfkampagne mit einbezogen werden, eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist in Vorbereitung. Die ABDA ist Feuer und Flamme fürs Impfen – eine echte Bewusstseinswandlung, wenn man bedenkt, dass unsere Berufsvertretung noch vor nicht allzu langer Zeit das Impfen in der Apotheke scheute wie der Teufel das Weihwasser. Die Pandemie hat zum Umdenken gezwungen. Also, die ABDA unterstützt das Anliegen des Bundesgesundheitsministeriums ausdrücklich und schreibt in ihrer Stellungnahme, dass die Apothekerinnen und Apotheker bereit seien, ihren Beitrag zu diesem gesetzgeberischen Vorhaben zu leisten. Und sie hat einige Verbesserungsvorschläge. So hält es die ABDA z. B. für überflüssig, dass die Bundesärztekammer bei der Entwicklung des Muster-Curriculums mitwirken soll – die Bundesapothekerkammer habe ausreichend Erfahrung mit dem Curriculum zur Grippeimpfung gesammelt. Vollkommen richtig, mein liebes Tagebuch. Außerdem wünscht sich die ABDA auch eine Klarstellung, dass Apotheken in ganz Deutschland gegen Covid-19 impfen dürfen. Selbst wenn wie zum Beispiel in Thüringen die Berufsordnung keine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot der Ausübung der Heilkunde vorsieht. Und was sagt die Bundesärztekammer (BÄK) dazu? Nun ja, mein liebes Tagebuch, prinzipiell sollte das Impfen nur unter ärztlicher Aufsicht erfolgen, schreibt sie in einer Stellungnahme. Aber mittlerweile lehnt sie das Vorhaben des Bundesgesundheitsministeriums nicht mehr ganz rigoros ab. In besonderen Ausnahmefällen könnte ausnahmsweise und übergangsweise eine eigenverantwortliche Impfung durch Apotheker, Zahnärzte und Tierärzte zugelassen werden. Nun ja, das wollen wir meinen.

9. Dezember 2021

Sind wir Apothekers bereit zum Impfen? Mit einer Blitzumfrage versucht die ABDA die Einstellung von uns Apothekers zum Impfen herauszubekommen. Das Ergebnis: Etwa jede zweite Apotheke ist bereit für Covid-19-Impfungen. Mein liebes Tagebuch, 44,5 % der Apothekenleiter gaben an, dass Impfungen gegen Covid-19 in ihrer Apotheke umsetzbar wären, allerdings bräuchten sie zuerst eine Schulung. Immerhin impfen schon knapp 8 % bereits gegen Grippe, sie könnten quasi sofort mit den Impfungen gegen Covid-19 loslegen. Jetzt fehlen nur noch die Rahmenbedingungen, zum Beispiel die nicht ganz unwichtige Frage: Wie wird denn die Impfung honoriert? Hierzu hat man bisher noch nichts gehört.

 

Jetzt hat sich auch die STIKO zu einer Empfehlung durchgerungen: Sie rät zur Kinderimpfung mit Covid-19-Impfstoffen, und zwar für fünf- bis elfjährige Kinder mit Vorerkrankungen. Allerdings können Kinder ohne Vorerkrankungen ebenfalls geimpft werden, wenn ein individueller Wunsch besteht. Die Entscheidung überlässt man nun den Eltern. Mein liebes Tagebuch, was soll man davon halten? Freilich, die Datenlage gibt noch nicht allzu viel her. Das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung könne man aufgrund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht einschätzen. Andererseits, die Sieben-Tages-Inzidenz in der Altersgruppe der Fünf- bis Elfjährigen ist sehr hoch, man könne davon ausgehen, dass ohne Impfung ein Großteil dieser Gruppe sich mittelfristig infizieren werde. Allerdings verliefen die meisten Infektionen asymptomatisch. Was allerdings deutlich für eine Impfung spricht: Wenn sich im Umfeld der Kinder Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf befinden und sich diese selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung schützen können, zum Beispiel Risikogruppen wie Hochbetagte und immunsupprimierte Menschen. Mein liebes Tagebuch, wir sollten uns mit diesen Fragen befassen.

 

Über die Modellprojekte zur Grippeimpfung in Apotheken hört man nur Gutes, auch aus Niedersachsen und Schleswig-Holstein. So hat zum Beispiel die AOK Niedersachsen den Vertrag mit dem Apothekerverband um ein weiteres Jahr verlängert, in Schleswig-Holstein steigt sogar noch eine zweite Kasse neben der AOK Nordwest mit ein. Gut möglich, mein liebes Tagebuch, dass die Pandemie hier unterschwellig dazu beiträgt, den Weg für Impfungen in Apotheken freizumachen. Jetzt bleibt die Frage, wann die Modellprojekte in die Normalität, in die Regelversorgung übergehen.

10. Dezember 2021

Wir dürfen, mein liebes Tagebuch, wir dürfen bald gegen Covid-19 impfen. Bundestag und Bundesrat haben der Gesetzesänderung beim Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Das Gesetz tritt schon sehr kurzfristig in Kraft, vermutlich in den nächsten Tagen. Jetzt kann's also losgehen. Nicht ganz, mein liebes Tagebuch, denn bevor wir die Spritze schwingen dürfen, muss die Schulung absolviert sein und es müssen noch ein paar Details bestimmt werden, zum Beispiel so Kleinigkeiten wie die Vergütung für uns Apothekers. Das ist noch offen. Unsere ABDA-Präsidentin geht davon aus, dass wir die Impfung in den Apotheken daher „früh im ersten Quartal 2022“ starten können. Was die Schulungen betrifft: Da hat sich die ABDA leider nicht durchsetzen können. Jetzt muss die Bundesapothekerkammer „in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer bis zum Jahresende ein Muster-Curriculum für die Schulung entwickeln. Allerdings bleibt es dabei, dass Apotheker, die bereits für Grippeimpfungen ärztlich geschult sind, selbstverständlich auch für Covid-19-Impfungen berechtigt sind. Die Erlaubnis zum Impfen gegen Covid-19 für die Apotheken wird dann zunächst für ein Jahr gelten.

Apotheken, die impfen wollen, sollten allerdings noch einen Blick in ihre Haftpflichtverträge werfen. Denn die Deckungszusage für die Grippeschutzimpfung lässt sich nicht unbedingt auf die Impfung gegen Covid-19 übertragen. Möglicherweise ist ein kleiner Zusatzversicherungsbeitrag notwendig. Immerhin, Impfende Apotheker und Apothekerinnen müssen bei möglichen Impfschäden keine Sorge vor der Haftung haben. Sie können nur haftbar gemacht werden, wenn sie bei der Aufklärung und Verabreichung des Impfstoffes ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.

 

3G gilt in Betrieben, also auch für Apotheken-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie müssen genesen oder geimpft oder negativ getestet sein. Aber Selbsttests zählen nicht. Und ein online überwachter Selbsttest? Mein liebes Tagebuch, morgens zu Hause einen Selbsttest durchführen (oder auch nicht – schaut ja keiner zu), einen Fragebogen online ausfüllen und schwuppdiwupp kommt ein negatives Selbsttest-Zertifikat von Onlineärzten per E-Mail. Sorry, so geht‘s nun wirklich nicht. Mit solchen dubiosen Onlinetests wird dem Betrug doch Tür und Tor geöffnet. Die Wettbewerbszentrale hatte bereits in der vergangenen Woche den Anbieter solcher Selbsttest zur Unterlassung aufgefordert, das Angebot ist aber nach wie vor online. Mein liebes Tagebuch, das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur Tests, die vor Ort durch Dritte durchgeführt oder überwacht worden sind, mit einem 3G-fähigen Testzertifikat bestätigt werden dürfen. Also, Online-Selbsttests sind für den Papierkorb.

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege, leihen Sie mir bitte mal eben ihren elektronischen Heilberufsausweis? Ich möchte da mal eben ein Rezept ändern. Mein liebes Tagebuch, was soll das denn? Kann man einen eHBA verleihen? Nun ja, ganz abwegig ist die Frage natürlich nicht. So ist kurz vor dem Start des E-Rezepts z. B. immer noch nicht geklärt, wie die Berufsgruppe der Pharmazie-Ingenieure an einen Heilberufsausweis kommen. Die Bundesapothekerkammer wollte vom Bundesgesundheitsministerium wissen, ob zum Beispiel Apothekenleiterinnen und -leiter notfalls ihrem Pharmazie-Ingenieur, bzw. ihrer Pharmazie-Ingenieurin, während der Vertretung den eHBA überlassen dürfen. Das Ministerium sieht ein solches Vorgehen kritisch. Es gibt zwar keine zivil-und strafrechtliche Regelung dazu, aber andere Vorschriften, mit denen ein solches Vorgehen nicht vereinbar sei. Also, besser keinen eHBA verleihen. Und was die Berufsgruppe der Pharmazie-Ingenieure betrifft, so hoffen wir, dass sie ganz rasch ihren eigenen eHBA bekommen – das kann doch so schwer nicht sein.



Peter Ditzel (diz), Apotheker
Herausgeber DAZ / AZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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3 Kommentare

Karl L.

von Dr.Diefenbach am 13.12.2021 um 13:57 Uhr

...ist im Kommentar in der Montags DAZ vom 13.12.21 von Herrn Prof.Kaapke wohl richtig beschrieben worden.Man möge sich an seine Auftritte
bei diversen Apothekertagen erinnern.Warum sollte sich in Zeiten gerade wirklich!! knappen Geldes seine Thesenpolitik
also geändert haben.?;Man vergesse auch nicht,dass jetzt in der Ersteuphorie einer Amtsübernahme Dinge wie Honorierung oder mehr Verantwortung (wie schön wäre DAS) noch wunderbar dargestellt werden.Die Fakten kommen sicher später!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Mut lohnt sich !

von Ulrich Ströh am 12.12.2021 um 9:16 Uhr

Mit der Pandemie sind den Vorortapotheken viele Möglichkeiten vor die Füße gefallen, die es jetzt als freier Heilberuf zeitnah zu nutzen gilt.

Sonst passiert es wie hier in Schleswig Holstein, wo GEHE die Umsetzung des Impfens in Apotheken
erfolgreich im Land vorantreibt.

Mut lohnt sich!

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Mut lohnt sich

von Sabine Schneider am 12.12.2021 um 11:41 Uhr

Man kann es so sehen wie sie Herr Ströh. Für mich entscheidet das E-Rezept die Zukunft der Apotheken. Was macht zur Rose und Shop Apotheke? Wie empfänglich sind die Ärzte für Gaben ? Wie empfänglich sind die Kunden für Gaben ? Impfen ist eine Nebelkerze und provoziert nur Streit mit den Ärzten. Ps: Laumann hat bei mindestens 70Prozent der Ärzte recht.

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