Aussonderungsrechte nach Insolvenz

Apothekerverband Nordrhein bereitet AvP-Musterprozesse vor

Süsel - 10.12.2021, 09:15 Uhr

Für das langwierige Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP wurden schon früh mögliche Musterprozesse ins Spiel gebracht. Nun soll dieser Weg beschritten werden. (Foto: Marcel Kusch / picture alliance/dpa)

Für das langwierige Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP wurden schon früh mögliche Musterprozesse ins Spiel gebracht. Nun soll dieser Weg beschritten werden. (Foto: Marcel Kusch / picture alliance/dpa)


Im lange währenden Verfahren zur AvP-Insolvenz zeichnet sich der nächste Schritt immer deutlicher ab. Es werden Musterprozesse vorbereitet, in denen es insbesondere um Aussonderungsrechte für die betroffenen Apotheken gehen wird. Der Apothekerverband Nordrhein ist an der Vorbereitung dieser Musterprozesse beteiligt und äußerte sich gegenüber der DAZ zum Stand der Dinge. Handlungsbedarf für die Apotheken gibt es demnach erst Anfang des neuen Jahres.

Für das langwierige Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP wurden schon früh mögliche Musterprozesse ins Spiel gebracht. Nun soll dieser Weg beschritten werden. Dem Apothekerverband Nordrhein kommt eine besondere Rolle bei der Organisation des Vorgehens zu, weil in dieser Region sehr viele Apotheken betroffen sind. Der Verband bestätigte auf Anfrage der DAZ, dass er an der Vorbereitung von Musterprozessen zur AvP-Insolvenz beteiligt ist. Derzeit finde eine Abstimmung mit dem Insolvenzverwalter „über noch festzulegende Musterprozesse“ statt, heißt es aus Nordrhein.

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Dabei sollen die Aussonderungsrechte ein Schwerpunkt sein. Der Verband konnte noch keine Angaben dazu machen, welche und wie viele Gruppen von Klägern unterschieden werden müssen. Diese Frage werde derzeit unter den Beteiligten abgestimmt. Außerdem werde derzeit eine Bindungsvereinbarung erstellt. Dabei sei eine Bindungswirkung für alle beigetretenen Apotheken und den Insolvenzverwalter geplant, erklärte der Verband gegenüber der DAZ. Welche Kosten dabei entstehen, werde davon abhängen, „wie viele Klagen aufgrund der unterschiedlichen Sachverhaltskonstellationen geführt werden müssen“.

Auf die Frage nach den Folgen solcher Prozesse für nicht beteiligte Apotheken erklärte der Verband, das Ziel sei, eine Bindungsvereinbarung mit dem Insolvenzverwalter abzuschließen. Derzeit gibt der Verband noch keine Empfehlung zur Beteiligung an einem Musterprozess ab. Dazu könne sich der Verband erst äußern, „wenn das gesamte Konstrukt steht und veröffentlicht werden kann“. Erst dann gebe es Handlungsbedarf für die betroffenen Apotheken. Das werde voraussichtlich Anfang 2022 sein.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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