Gültigkeit der Impfnachweise

Reisen in der EU bald nur noch mit Booster?

Hamburg - 06.12.2021, 12:15 Uhr

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-Covid-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung künftig ungültig werden. Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-Covid-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung künftig ungültig werden. Die EU-Kommission schlägt eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Als Impfnachweis bei Reisen innerhalb der EU soll bald nur noch die dreimalige Impfung anerkannt werden. Wenn keine Booster-Impfung erfolgt, soll das digitale EU-COVID-19-Zertifikat neun Monate nach seiner Ausstellung ungültig werden. Wie lange das Zertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleiben soll, sei noch unklar, teilte die EU-Kommission mit.

Ohne Booster-Impfung soll das digitale EU-COVID-19-Zertifikat neun Monate nach der ersten Impfserie seine Gültigkeit verlieren. Das hat die EU-Kommission für Reisen innerhalb der Europäischen Union vorgeschlagen. Das digitale COVID-19-Zertifikat war im Frühling dieses Jahres eingeführt worden. Als EU-weit gültiges Zertifikat gelten bisher der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer durchgemachten Infektion innerhalb der letzten sechs Monate oder eines negativen Testergebnisses durch einen QR-Code.

Ziel des Zertifikats war es, die Kontrolle und das Ausstellen von Impfnachweisen und Testergebnissen innerhalb der EU fälschungssicher zu machen und zu vereinheitlichen. Vereinheitlicht werden sollten eigentlich auch die Vorschriften bei Reisen innerhalb der Europäischen Union. Das EU-Parlament hatte ursprünglich angestrebt, dass für Reisende mit gültigem Zertifikat keine weiteren Beschränkungen gelten sollten. Wer per QR-Code belegen konnte, dass er gegen das Coronavirus geimpft, in den letzten sechs Monaten genesen oder frisch negativ getestet war, sollte ungehindert innerhalb der EU reisen können. Dagegen hatte es aber Widerstand der Mitgliedstaaten gegeben und es wurde schließlich ein Kompromiss beschlossen. Ausnahmen blieben weiterhin möglich: Jedes EU-Land kann zusätzliche Restriktionen bei der Einreise verhängen und von den Zertifikatsinhabern weitere Tests fordern oder ihnen eine Quarantäne verordnen, wenn es das aufgrund des Pandemiegeschehens für nötig hält.

EU-weites Regel-Chaos droht

Auch Deutschland hatte solche Sonder-Regeln erlassen. Die Bundesregierung hatte sich nämlich bei Einreisebeschränkungen auch innerhalb der EU weiterhin an der Einstufung des Robert Koch-Instituts in Risiko-, Hochrisiko oder Virusvariantengebiete orientiert. So wurde das EU-Land Portugal im Frühjahr kurzzeitig zum Variantengebiet erklärt, als sich dort die Deltavariante schneller als in Deutschland ausgebreitet hatte. Das hatte dazu geführt, dass bei Reisen aus Portugal nach Deutschland auch Genesene, Geimpfte und negativ Getestete für zwei Wochen in Quarantäne mussten. Erst als sich zeigte, dass Delta ohnehin auch in hierzulande vorherrschend würde, wurde die Einstufung wieder aufgehoben.

Nun droht erneut ein EU-weites Regel-Chaos. So beginnen erste Mitgliedsstaaten wegen der Ausbreitung der neuen Coronavirus-Variante „Omikron“ eigene Vorschriften zu verhängen. In Portugal muss bei der Einreise auf dem Luftweg seit dem 1. Dezember ein negatives Testergebnis vorgelegt werden – unabhängig davon, ob man geimpft oder genesen ist und das mit dem digitalen EU-Zertifikat nachweisen kann. In Norwegen gilt seit dem dritten Dezember die gleiche Regelung. Noch komplizierter wird die Lage durch die Einführung der Booster-Impfungen.

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Obwohl das digitale EU-Zertifikat offiziell vor allem unkomplizierteres Reisen ermöglichen sollte, nutzen es viele EU-Länder längst, um den Zugang zu Bereichen des öffentlichen Lebens zu regeln. Hierbei könnten in Zukunft immer öfter Booster-Impfungen verlangt werden. So soll in Frankreich der „Pass sanitaire“ wie das Impf-und Genesenen-Zertifikat dort heißt, seine Gültigkeit verlieren, wenn man sich nicht rechtzeitig dreimalig impfen lässt. Das soll für alle Erwachsenen ab dem 15. Januar gelten, für alle ab 65-Jahren bereits ab dem 15. Dezember. Erforderlich für den Status als vollständig Geimpfter ist dann eine Booster-Impfung spätestens sieben Monate nach Erhalt der zweiten Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff oder Vektorimpfstoff oder drei Monate nach der Impfung mit der Einmal-Vakzine von Johnson & Johnson.

Wie kommt die Kommission auf neun Monate Gültigkeit?

Das EU-Zertifikat, das für die Einreise nach Frankreich nötig ist, wäre dann noch zwei weitere Monate gültig. Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen bei Reiseregelungen alle Mitgliedstaaten weiterhin Zertifikate anerkennen, bei denen die Zweitimpfung nicht länger als neun Monate zurückliegt. Dann aber will auch die EU-Kommission bei Reisen den Booster verlangen.

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Der vorgeschlagene Zeitraum von neun Monaten Gültigkeit ergibt sich laut EU-Kommission aus den sechs Monaten, nach denen die Richtlinien des  European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) eine Booster-Impfung empfehlen sowie einem Puffer von drei Monaten: um sicherzustellen, dass die Geimpften Zugang zu einer weiteren Dosis hatten. Wer keine Booster-Impfung nachweisen kann, kann auch weiterhin reisen, muss sich aber genau wie Ungeimpfte testen lassen.

Vorschlag der Kommission: Neue Regeln sollen ab 10. Januar gelten

Es gehe vor allem darum, die Reisebestimmungen der einzelnen Länder zu koordinieren, sagte der EU-Kommissar für Justiz, Didier Reynders in einer Stellungnahme. Die Umsetzung der Vorschläge sei „entscheidend“, um in den kommenden Monaten „sicheres und freies Reisen“ möglich zu machen. Unklar ist, wie lange die Zertifikate nach der dritten Impfdosis gültig bleiben werden. Da es noch keine Studien dazu gebe, wie lange die Booster wirksam seien, könne man dafür noch keinen Zeitraum nennen, so die Kommission. Es sei aber möglich, dass die Booster-Impfung länger vorhalte als die ersten Impfdosen. Um den Mitgliedstaaten Zeit für die Umsetzung zu geben, schlägt die Kommission eine Umsetzung der neuen Regeln ab dem 10. Januar 2022 vor.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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