Bei Anwendung und Lagerung

Kälte sorgt für falsche Testergebnisse – braucht es Qualitätskontrollen?

Stuttgart - 30.11.2021, 13:45 Uhr

Ist es bei Lagerung und Durchführung der Tests zu kalt, sinkt die Spezifität. (Foto: MAGO / Martin Wagner)

Ist es bei Lagerung und Durchführung der Tests zu kalt, sinkt die Spezifität. (Foto: MAGO / Martin Wagner)


Die Temperaturen in den letzten Tagen sind teils frostig kalt. In manchen Regionen Deutschlands liegt sogar Schnee. Der Weihnachtsstimmung mag das zuträglich sein, nicht aber der Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Corona-Schnelltests. Denn die ist nur in einem bestimmten Temperaturbereich gewährleistet. Wird der Test außerhalb dieses Fensters durchgeführt oder auch nur gelagert, drohen falsche Ergebnisse. Ein Experte fordert qualitätssichernde Maßnahmen analog zu den Kapillarblutuntersuchungen.  

Die Nachfrage nach Corona-Schnelltests steigt wieder massiv an. Zum einen benötigen Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, einen täglichen Testnachweis, um ihre Arbeitsstätte zu betreten. Außerdem gelten teilweise 2G-plus-Regeln. Zum anderen sind die Tests im Rahmen der sogenannten Bürgertestung wieder kostenlos, was dazu führen könnte, dass manche auch ohne Verpflichtung das Testangebot annehmen, um ein Stück mehr Sicherheit zu gewinnen.

Allerdings werden die Tests nicht immer in geschlossenen Räumen, sondern teils auch in Zelten oder unter Pavillons durchgeführt. Das Problem: Die Antigentests sind temperaturempfindlich. Bereits im Sommer wies das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf diesen Umstand hin. Voraussetzung für eine sachgerechte Anwendung von Antigentests sei die korrekte Lagerung und die Durchführung bei Raumtemperatur, hieß es damals in dem Hinweis, den die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg auf ihre Webseite veröffentlicht hat. 

Kritisch sind sowohl zu hohe als auch zu niedrige Temperaturen. Welcher Temperaturbereich einzuhalten ist, steht auf der Packung und in der Packungsbeilage der Tests. So soll beispielsweise der Test von Hotgen zwischen 4 und 30 °C gelagert und zwischen 10 und 30 °C durchgeführt werden. Das BMG nennt als Richtwert einen Temperaturbereich von 4 bis 30 °C, in dem davon auszugehen sei, dass die Tests gleichbleibende Leistungen in Bezug auf Sensitivität und Spezifität liefern.

Zu kalt: Spezifität sinkt

Ist es bei Lagerung und Durchführung der Tests zu kalt, sinkt die Spezifität. Das heißt, es kann vermehrt falsch positive Testergebnisse geben. Ist es hingegen zu warm, also über 30 °C, kann die Sensitivität nachlassen. Das Resultat: Es kommt vermehrt zu falsch negativen Testresultaten.

Vorbild Kapillarblutuntersuchungen

Zudem wies das BMG im Sommer darauf hin, dass häufige Temperaturschwankungen bei der Lagerung von Antigentests kritisch zu betrachten und daher zu vermeiden seien. So könnten starke Temperaturschwankungen auch zu Kondensation von Wasser in der Testkartusche führen, was mit erheblichen Einschränkungen in der Testleistung verbunden sei.

Allerdings haben Apotheken und andere Teststellen nur Einfluss auf die Lagerbedingungen, solange sich die Tests in ihren Händen befinden. Was im Container aus China passiert, ist eine Blackbox.

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Professor Gustav Drasch, Apotheker für Toxikologie und Ökologie, früher am Institut für Rechtsmedizin der LMU München tätig, spricht sich deswegen für eine verpflichtende interne Qualitätskontrolle für Schnelltests in Apotheken aus – zumindest zu Beginn jeder neuen Lieferung, also eine Art Eingangskontrolle. Drasch verweist dabei auf die Richtlinien der Bundesärztekammer und der ABDA zu Kapillarblutuntersuchungen, beispielsweise zur Cholesterinbestimmung, wo eine solche Qualitätskontrolle vorgesehen ist. 

Kontrollstäbchen kein Standard

Bei den allerdings relativ teuren Profitests der Firma Abbot beispielsweise liegen bereits Kontrollstäbchen (positiv control, negativ control) bei, mit denen bei Eingang einer Lieferung oder einer neuen Charge in der Apotheke eine Qualitätskontrolle durchgeführt werden könne. „Billigtests“, die aufgrund der gekürzten Vergütung mehr oder weniger zum Einsatz kommen müssen, bieten diese Möglichkeit allerdings nicht, ebenso wenig wie Selbsttests aus dem Drogeriemarkt.  



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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