Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

28.11.2021, 07:30 Uhr

I had a dream: Apotheken, die gegen Covid-19 impfen und helfen, die Welle zu brechen. (Foto: Alex Schelbert)

I had a dream: Apotheken, die gegen Covid-19 impfen und helfen, die Welle zu brechen. (Foto: Alex Schelbert)


E-Rezept ab 1. Januar 2022? Ja, aber nur wenn’s technisch geht. Aber es geht nicht. 3G am Arbeitsplatz! Ja, muss kontrolliert und dokumentiert werden. Immer noch ungeimpft? Dann muss ein aktueller offizieller Antigentest vorgelegt werden, keine Online- und Selbsttests. Warum nicht lieber impfen? Die Ampel will mehr Fortschritt wagen – und Kürzungen für umsatzstarke Apotheken? Die Kammern wollen keinen Fortschritt wagen und am liebsten nur eine SMC-B-Karte pro Apotheke: digitaler Fortschritt trifft auf altes Zunftrecht. Auch beim Impfen gegen Covid-19: pandemische Notlage trifft auf Standesrecht. Apotheken wollen impfen, unterstützt von vielen Politikern und sogar vom RKI, aber Bedenkenträger verhindern es. So kommen wir nicht weiter. 

22. November 2021

Also, das E-Rezept kommt – aber nicht wirklich. Nun ja, mein liebes Tagebuch, so richtig hat wohl auch keiner damit gerechnet, dass uns die Patientinnen und Patienten zum Stichtag 1. Januar 2022 nur noch QR-Codes vorlegen und alles rund läuft. Es klemmt noch bei den technischen Voraussetzungen: Viele Arztpraxen sind noch lange nicht E-Rezept-ready. Die Ärzte werden weiterhin rosa Papierrezepte ausstellen, bis sie dann irgendwann zum E-Rezept – selbstverständlich auf Papier ausgedruckt – übergehen können. Und jetzt hat sich wohl auch bei der Gematik ein alter technischer Standard bei der Gematik-Signatur gezeigt. Außerdem wird bemängelt, dass die Signaturen keinen qualifizierten Zeitstempel nutzen, was zum Beispiel zur Folge haben könnte, dass Betrüger mit einem gestohlenen HBA dann E-Rezepte ausstellen und diese zurückdatieren, sodass sie nicht als falsch erkannt werden. Aufgrund der veralteten Signaturen würden sich die Krankenkassen wohl weigern, für die Verordnungen zu bezahlen. Mein liebes Tagebuch, da ist Nachbesserung dringend angesagt, was sichtlich nicht so rasch möglich sein wird. Daher möge nun das Bundesgesundheitsministerium aktiv werden und verordnen, dass die Kassen die E-Rezepte als valide anerkennen müssen, auch wenn die Signaturprüfung fehlschlägt. Und wie wäre es, mein liebes Tagebuch, wenn ehrlicherweise die E-Rezept-Einführung um ein halbes Jahr auf den 1. Juli 2022 verschoben wird? So wie sich das zurzeit anlässt, ist das Chaos vorprogrammiert.

 

Jetzt ist’s amtlich: 3G-Pflicht am Arbeitsplatz, auch in der Apotheke. Dass man die 3G-Regel erfüllt, geht natürlich nicht auf Zuruf. Ob man geimpft, genesen oder getestet ist, muss überprüft und dokumentiert werden. Natürlich muss eine genesene oder geimpfte Person nicht täglich ihr Zertifikat vorlegen, aber die Nachweise müssen für etwaige behördliche Kontrollen jederzeit greifbar sein. Nicht Geimpfte beziehungsweise nicht Genesene müssen täglich ihren negativen Teststatus nachweisen. Der Schnelltest kann als Selbsttest vor Ort unter Aufsicht der Apothekenleitung oder einer von ihr beauftragten Person erfolgen und dokumentiert werden. Im DAZ.online-Beitrag sind die wichtigsten FAQs zum Thema 3G am Arbeitsplatz aufgelistet.

23. November 2021

Der Apothekerberuf ist ein „Engpassberuf", sagt die Bundesagentur für Arbeit. Warum ist das so? Viele ältere Pharmazeutinnen und Pharmazeuten scheiden aus dem Berufsleben aus (demografische Entwicklung) und zu wenige Jung-Approbierte rücken nach. Der Nachwuchs geht zudem nicht selten lieber in die Industrie oder in Krankenhausapotheken, die Offizin-Apotheken suchen händeringend Approbierte. Und diese Situation wird sich verschärfen, denn die Vor-Ort-Apotheken brauchen mehr Approbierte, nicht zuletzt, wenn sie die kommenden pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten wollen. Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden (BPhD) macht sich zu dieser Entwicklung so seine Gedanken. In einem Positionspapier stellt er seine Forderungen an die Politik, die dem Nachwuchsmangel entgegenwirken sollen. So sollte das Berufsbild erneuert werden, vor allem mehr in Richtung klinische Pharmazie, auch für die Offizinapotheke. Dann sollten Studienplätze (es fehlen Laborplätze!) ausgebaut und auch in neue Pharmazie-Standorte investiert werden (z. B. Cottbus, Oldenburg und Bielefeld). Aber mehr Studienplätze allein werden nicht ausreichen, wenn in Zukunft der pharmazeutische Nachwuchs fehlt: Es muss attraktiv sein, Pharmazie zu studieren und den Beruf der Apothekerin, des Apothekers zu ergreifen, um in die Offizin zu gehen. Daher sollte auch ein Konzept zur Nachwuchsförderung erarbeitet und umgesetzt werden. Der BPhD fordert, dass die Bundesapothekerkammer (BAK) noch 2022 damit beginnt, das Vorhaben umzusetzen. Mein liebes Tagebuch, den Vorschlägen der Pharmaziestudierenden kann man nur zustimmen. Wenn unser Berufsbild auch in Zukunft eine führende Rolle im Gesundheitswesen spielen soll (und das ist unabdingbar), dann muss jetzt etwas geschehen, dass die Apothekerinnen und Apotheker dafür ausgebildet werden und zur Verfügung stehen. Für die BAK, für die ABDA sollte dieses Thema auf der Prioritätenliste ganz ganz oben stehen.

24. November 2021

Rot – Gelb – Grün und Go: Der Koalitionsvertrag steht: „Mehr Fortschritt wagen“ lautet die Überschrift (angelehnt an „Mehr Demokratie wagen“, der Regierungserklärung des Bundeskanzlers Willy Brandt vor fünfzig Jahren). Nun gut, wagen wir den Fortschritt oder das, was sich die Ampelkoalitionäre darunter vorstellen. Schauen wir mal auf die Passagen, sie sich mit dem Gesundheitswesen befassen. Da liegt der Fortschritt allerdings noch im Ungefähren und Nebulösen. So soll beispielsweise die Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten verbessert werden durch flexiblere Vorgaben in der Apothekenbetriebsordnung – was auch immer das bedeuten mag. Ebenso ratlos lässt einen auch eine Formulierung im Koalitionsvertrag zurück, wonach das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz novelliert werden soll, „um Effizienzgewinne innerhalb des Finanzierungssystems zu nutzen“. Mein liebes Tagebuch, was soll das konkret heißen? Ist damit vielleicht ein früherer Vorschlag der Grünen gemeint, den Festzuschlag für Rx-Arzneimittel vom Umsatz der Apotheke abhängig zu machen? DAZ-Redakteur Dr. Thomas Müller-Bohn hat sich mit dieser Frage befasst. Er fragt, ob das die Blaupause für die Apothekenreform sein könnte, bei der es dann auf Kürzungen bei der packungsbezogenen Vergütung hinausläuft, vor allem bei umsatzstarken Apotheken? Konkreter wird’s im Koalitionsvertrag, wenn z. B. eine Verordnungsfähigkeit für Notfallbotendienste in der ambulanten Notfallversorgung geschaffen werden soll. Und ja, die pharmazeutischen Dienstleistungen sollen besser honoriert werden – mein liebes Tagebuch, das ist doch endlich mal eine Ansage, wobei ja weder wir Apothekers noch die Politik genau weiß, um welche Dienstleistungen und um welche Honorare es da geht. Die ursprünglichen Pläne, die Mehrwertsteuer für Arzneimittel auf 7 Prozent zu senken, wurde fallengelassen. Beschleunigt werden sollen dagegen die Einführung von E-Rezept und E-Patientenakte. Unterm Strich sieht die ABDA im vorgelegten Koalitionsvertrag gute Ansätze. ABDA-Präsidentin Overwiening begrüßt auch das Ziel der neuen Regierung, ein Bürokratieabbaupaket zu schnüren – hoffen wir, mein liebes Tagebuch, dass das Paket auch zugestellt wird. Wie viele Regierungen vorher haben dies oder so Ähnliches bereits vorgehabt, aber passiert ist jedes Mal wenig bis nichts. Wenig erfreut sind die Pharmaverbände: Bei ihnen stoßen die Pläne der Ampel, den Krankenkassen mehr Möglichkeiten zur Begrenzung der Arzneimittelpreise einzuräumen, verständlicherweise ebenso auf Kritik wie das Vorhaben, dass der verhandelte Erstattungspreis in Zukunft ab dem siebten Monat nach Markteintritt des Arzneimittels gelten und das Preismoratorium beibehalten werden soll.

 

Können, dürfen, sollen die Apotheken nun bald auch gegen Covid-19 impfen? Kanzlerkandidat Olaf Scholz hat so etwas bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags von SPD, Grünen und FDP angedeutet. O-Ton Scholz: „Wir werden Ärzte und Apotheken stärker in die Impfkampagne einbinden.“ Klingt vollkommen anders als beim Noch-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, der sich bisher zu so einer Aussage nicht durchringen wollte. Überhaupt, mein liebes Tagebuch, zurzeit sprechen sich immer mehr Politikerinnen und Politiker quer durch alle Parteien dafür aus, die Covid-19-Impfungen in die Apotheken zu holen, z. B. die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel, Sabine Dittmar (SPD), Andres Ullmann (FDP), Janosch Dahmen (Die Grünen), Kathrin Vogler (Die Linke), Karl Lauterbach (SPD), Karl-Josef Laumann (CDU), Claudia Bernhard (Die Linke), Daniela Behrens (SPD), Hendrik Wüst (CDU), Manuela Schwesig (SPD), Markus Lewe (CDU), Tobias Hans (CDU). Man sollte meinen, dass dies doch nur auf ein grünes Licht für die Covid-19-Impfung in Apotheken hinauslaufen kann. Allerdings, zum Brechen der vierten Welle wird das nicht reichen, aber für die fünfte Welle. Und dafür sollten wir sobald wie möglich mit den Schulungen anfangen, ist auch Apotheker Dr. Markus Reiz von der Donatus-Apotheke in Bornheim überzeugt. Er ist einer der ersten Apotheker, die in Deutschland in der Apotheke gegen Grippe impften. Reiz ist überzeugt: „Wir brauchen jeden, der eine Nadel halten kann“, sagte er mir im Podcast-Gespräch. Mehrere Apothekerkammern haben sich bereits pro Covid-19-Impfung in Apotheken ausgesprochen. Die Apothekerkammer Berlin hat sogar eine Resolution einstimmig verabschiedet: „Berliner Apothekerinnen und Apotheker sind bereit, die schnelle Immunisierung der Berlinerinnen und Berliner gegen das SARS-CoV-2-Virus niedrigschwellig durch ein zusätzliches Impfangebot für Auffrischungsimpfungen in Berliner Apotheken zu unterstützen.“ Bravo! Und selbst in der Hamburger Kammerversammlung machte man sich Gedanken, ob man nicht doch ins Impfen einsteigen wolle, zumindest in Modellprojekte zur Grippeimpfung. Also, mein liebes Tagebuch, worauf wartet die Politik eigentlich noch? Oder anders gefragt: Können wir es uns eigentlich leisten, die Apotheken nicht in die Covid-19-Impfungen miteinzubinden?

25. November 2021

Top, die Regel gilt: 3G am Arbeitsplatz! Statt sich impfen zu lassen, dürfen die Impfunwilligen ihrem  Arbeitgeber immer noch einen negativen Antigentest vorlegen, um nachzuweisen, dass sie nicht infiziert sind. Aber welche Tests können vorgelegt werden? Zunächst, die Arbeitnehmer müssen sich selbst um die Tests bemühen. Selbsttests sind politisch nicht vorgesehen, um Tricks auszuschließen, auch wenn es bereits einige Anbieter von Selbsttests und Onlinetests gibt. Und so bedeutet 3G für Ungeimpfte, dass sie einen maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltest vorweisen müssen, der von einem der Coronavirus-Testverordnung entsprechenden Leistungserbringer durchgeführt wurde. PCR-Tests dürfen maximal 48 Stunden zurückliegen. Ein Selbsttest wäre nur dann gültig, wenn er unter der Aufsicht und unter physischer Anwesenheit einer Aufsichtsperson durchgeführt würde. Mein liebes Tagebuch, dabei könnte man sich das alles ersparen – einfach impfen lassen!

 

Trotz zahlreicher prominenter Befürworter des Impfens in Apotheken, unter ihnen die Ex-Bundeskanzlerin Merkel und der RKI-Chef Lothar Wieler, gibt es eine Front in Deutschland, die das noch zu verhindern versucht. Wenn es sein muss, auch mit bürokratischen Mitteln, wie ein Fall schildert, den DAZ-Volontär Marius Penzel beschreibt: Weil ein Testzentrum zu den Apothekenbetriebsräumen gehört, sei die Coronaimpfung hier nicht durchführbar, poltert die Stadt Aachen, wo ein Arzt anbot, in diesem Zentrum zu impfen. Mein liebes Tagebuch, geht noch mehr Schizophrenie?

 

Die E-Rezept-Tests in der Fokusregion Berlin/Brandenburg, die seit 1. Juli laufen, sind sichtlich nicht der Bringer. Auch wenn die Gematik voller Optimismus jubelt, dass die bisherige Testphase „erfolgreich“ verlaufen sei, räumt sie ein, dass dort nur wenige Apotheken und Arztpraxen Erfahrungen hätten sammeln können. Deshalb sollen jetzt E-Rezept-Tests auf weitere ausgewählte Pilot-Praxen und -Apotheken ausgeweitet werden: Tests sollen ab 1. Dezember wirklich bundesweit möglich sein. Also wirklich, mein liebes Tagebuch, und nicht nur einfach so. Klingt irgendwie hilflos, oder? Vor allem wenn die Gematik dann noch darauf hinweist, dass an der bundesweit verpflichtenden Einführung zum 1. Januar 2022 „für diejenigen, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen bzw. einzulösen“, sich nichts ändere. Bingo, genau das ist es doch: wenn’s technisch geht – aber in welchen Arztpraxen geht’s denn technisch schon so richtig? 

26. November 2021

Apotheken, die neben ihrer Offizintätigkeit auch Sterilherstellung, Heimversorgung oder Versandhandel betreiben, wünschen sich SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Telematik-IDs, da sie so die Zuordnung ihrer Geschäftsfelder besser organisieren können. Außerdem hilft es, mindestens noch eine weitere Telematik-ID zu haben, wenn beispielsweise technische Defekte auftreten und eine SMC-B-Karte ausfällt. Warum auch nicht, mehr SMC-B-Karten schaffen mehr Nutzerfreundlichkeit. Die Gematik hat da nichts dagegen, im Gegenteil, sie spricht sich dafür aus, dass Apotheken SMC-B-Karten mit bis zu acht unterschiedlichen Telematik-IDs einsetzen können und hat dies in einer Pressemitteilung kundgetan. Ja, mein liebes Tagebuch, und jetzt ist die Bundesapothekerkammer beleidigt. Die Gematik habe die Ausgabe mehrerer SMC-B-Karten für eine Apotheke im Vorfeld nicht mit den Apothekerkammern, die die SMC-B-Karten ausgeben, abgestimmt. Na so was. Und die BAK schiebt hinterher, dass mehrere SMC-B-Karten einfach so möglicherweise dem Kammerrecht widersprächen. Ups, mein liebes Tagebuch, da trifft altes Zunftrecht auf digitalen Fortschritt – ob da die Gematik schon zittert? Eher nicht. Worum geht’s der BAK eigentlich? Macht es zu viel Arbeit, die Karten auszugeben? Vielleicht. Vielleicht sorgt sich die Kammer aber auch darum, dass Versandapotheken die Nutznießer sein können, wenn sie im Besitz von mehreren SMC-B-Karten mit unterschiedlichen Domains im Netz unterwegs sein können. So können sie dann nicht unter dem gegebenenfalls anderslautenden Namen gefunden werden. Mein liebes Tagebuch, wenn man das verhindern will, sollte man sich vielleicht eine andere Lösung überlegen. Aber deswegen die Apotheken am Einsatz von mehreren Telematik-IDs zu hindern, kann’s wirklich nicht sein.

 

Das Thema geht nicht weg, zu recht: Covid-19-Impfungen in Apotheken. Lothar Wieler, Chef des Robert Koch-Instituts, bekräftigt erneut seine Forderung, alle Kräfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie zu mobilisieren. Dazu gehört auch, das Impfangebot deutlich auszuweiten, sprich: Impfungen gegen Covid-19 auch in Apotheken. Standesrechtliche Beschränkungen, wie sie zum Beispiel für Apotheken gelten, dürfen diesem Kraftakt aus seiner Sicht nicht entgegenstehen. Er riet dazu, solche Hindernisse beim Impfen temporär „einfach aufzuheben“. Mein liebes Tagebuch, warum hört die Politik nicht auf Wieler! ABDA-Präsidentin Overwiening nimmt den Ball auf: „Wenn der Gesetzgeber das will und Verstärkung an der Front der Impfenden gefordert ist, könnten wir Auffrischungsimpfungen in Apotheken ermöglichen“, lässt sie in einer Pressemitteilung verbreiten. Etwa 2600 Apothekerinnen und Apotheker haben bereits im Rahmen der Modellprojekte zur Grippeschutzimpfung eine Impfschulung absolviert. Mein liebes Tagebuch, selbst wenn nicht alle derzeitigen Impfapotheken mitmachen können oder wollen – es gibt genug, die dabei wären. Oder wie Overwiening es sagte: „In Summe bin ich aber sicher, dass wir einen nennenswerten Beitrag leisten könnten.“ Auf alle Fälle!

 

Neues Angebot für Apotheken (und Arztpraxen) aus dem Hause Spahn bzw. dem Bundesgesundheitsministerium: Wenn sie PoC-PCR-Tests in Kooperation mit medizinischen Laboren durchführen, erhalten sie künftig eine Vergütung von 30 Euro, so ein Referentenentwurf zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung. Mein liebes Tagebuch, klingt zunächst nicht schlecht. Das Honorar ist zwar etwas geringer als das für die Labore, die 43,56 Euro erhalten, aber es entfallen für Apotheken und Arztpraxen die Versand- und Transportkosten. Mein liebes Tagebuch, ob sich das für die Apotheke lohnt, muss man individuell entscheiden – die PCR-Testgeräte sind keine Schnäppchen und das Verbrauchsmaterial kommt noch hinzu. Und ja, wer weiß wie lang die Spahnsche Zusage mit den 30 Euro hält? Vielleicht ist das nur eine Anschubfinanzierung und in Kürze gibt’s dann nur noch 15 Euro.

 

Im heutigen Morning-Briefing von Spiegel-Redakteur Sebastian Fischer auf Spiegel online: „Warum handeln wir nicht? Weil wir eine Gesellschaft ohne Mut sind, ohne Resilienz auch. Ohne die Bereitschaft, politische Risiken einzugehen, etwas mal ganz anderes zu machen. Wir bauen keine Luftfilter in Kitas, weil die Kleinen einen Stromschlag bekommen könnten. Wir lassen Apotheker nicht impfen, weil die keine Ärzte sind. Wir prüfen die (Kinder-)Impfstoffe unverdrossen, obwohl andere sie längst zugelassen haben und die Welle über uns zu brechen droht. Unsere Trägheit wirkt als Brandbeschleuniger.“ Mein liebes Tagebuch, besser kann man die derzeitige Lage nicht beschreiben.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Helfen?

von Ulrich Ströh am 28.11.2021 um 9:03 Uhr

-Fast 3000 Apotheker*Innen haben die Impfschulung erfolgreich und stehen bereit .…
-In Schleswig-Holstein bringt derzeit ein pharmazeutischer Großhändler zusammen mit 20 Apotheken ein Modellprojekt
zur Grippeimpfung auf die Straße …

Und in Deutschland steigen täglich ungebremst die Inzidenzzahlen.

Zeit zum schnellen Umdenken beim Impfen in der Apotheke?

Wie würden wir als Apotheken öffentlich wahrgenommen,
wenn wir beim Impfen jetzt tatkräftig helfen würden?

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Helfen

von Hermann Eiken am 28.11.2021 um 12:57 Uhr

Sie haben recht, Herr Ströh! Sind Apotheker und Apothekerinnen Heilberufler? Dann müssen sie gerade jetzt ihre Aufgabe in der Prävention erfüllen und mit impfen! Die Politik muss umgehend den Weg frei machen, auch gegen den Widerstand der Ärztevertreter. Deren Alleinvertretungsanspruch ist anmaßend und nur von eigenem unangebrachten Geltungsbedürfnis geprägt. Es ist offensichtlich, es geht nur um Macht und Geld.

AW: Helfen

von Reinhard Rodiger am 28.11.2021 um 20:19 Uhr

Wir haben in der Tat die Chance,als Nothelfer einen öffentlichkeitswirksamen Job zu machen.
Es ist offensichtlich unklug,das nicht zu nutzen.
Nur ist es gleichzeitig evident,dass über solche wirtschaftlich unübersichtlichen Projekte gerne die
Grundlage aus dem Fokus gerät.Die „neuen Chancen“ gründen auf Abbau der Basis.
Jedenfalls in der Fläche.Geht es nicht eigentlich um eine angemessene Balance zwischen Alltag und Zusatzaufgaben? Fokussierung auf exklusive Nothilfeoptionen darf nicht zur politisch gewünschten
Vernachlässigung der Grundlage führen.Und genau das deute sich an.

.

von Anita Peter am 28.11.2021 um 8:21 Uhr

Also wir fassen zusammen: Das erezept verschlingt Unmengen an Geld, stiftet nichts als Chaos und am Ende erhält der Patient statt eines rosa Zettels einen weissen Zettel mit QR Code.

Wenn es denn wenigstens in ein neues Euphemismus Gesetz gegossen worden wäre: Das "Gute Versender Gesetz". Denn nur deswegen kommt das erezept. Spahn kann jetzt in Ruhe sein gewünschtes Kind adpotieren, denn politisch kann man nur sagen : Mission completed!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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