BPhD-Kolumne

Wie lässt sich Chancengleichheit im Pharmaziestudium sichern?

19.11.2021, 09:15 Uhr

In Zeiten eines andauernden Fachkräftemangels sollte die Finanzierbarkeit nicht die vollständige Auslastung der bereits knappen Studienplätze beeinflussen, meint Fabian Brückner. (b/Foto: BPhD)

In Zeiten eines andauernden Fachkräftemangels sollte die Finanzierbarkeit nicht die vollständige Auslastung der bereits knappen Studienplätze beeinflussen, meint Fabian Brückner. (b/Foto: BPhD)


Je nach Studienstandort kann das Pharmaziestudium teuer werden. Das benachteiligt vor allem Studienanwärter*innen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen, meint der Beauftragte für Interprofessionelles beim Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD), Fabian Brückner. In der aktuellen BPhD-Kolumne widmet er sich zudem insbesondere den Auswahltests.

Am Anfang eines jeden Apothekers/einer jeden Apothekerin stand irgendwann einmal die Bewerbung um einen Studienplatz der Pharmazie an einer Universität. Aber wie sieht diese Bewerbung heutzutage aus, zwischen Numerus clausus und der Wahl des Studienstandorts? Wie vergleichbar sind die verschiedenen Studienorte überhaupt hinsichtlich zusätzlicher Gebühren für Studienanwärter*innen? Dies sind Fragestellungen, die sich nicht nur die Pharmaziestudierenden stellen müssen, sondern in mindestens in gleichem Maße Human-, Veterinär- und Zahnmedizinstudierende.

Die Zulassung zum Studium erfolgt besonders bei den medizinischen Studiengängen seit Jahren nun neben der Abiturbestennote über den „Test für Medizinische Studiengänge“ (TMS). Die wachsende Bedeutung dieses Tests ist die Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017, in welcher festgelegt wurde, dass das damals bestehende Auswahlverfahren nach hochschuleigenen Kriterien und Abiturbestenquote verfassungswidrig ist.1

Eignungstests an immer mehr Standorten

Mit dem „Hamburger Naturwissenschaftstest“ (HAM-NAT) für Hamburg und Greifswald und dem PhaST (Pharmazie-Studieneignungstest) an den Standorten Baden-Württembergs, Saarbrücken und Frankfurt am Main gab es bisher sieben Standorte in Deutschland, an welchen ein Auswahltest Teil des Wegs in das Pharmaziestudium war. Für das kommende Sommersemester wird darüber hinaus an den Universitäten in Berlin, Bonn, Düsseldorf, Marburg und Münster der PhaST berücksichtigt werden.2,3 Für das Pharmaziestudium zeichnet sich also ein zunehmender Trend zur vermehrten Nutzung von Studierfähigkeitstests ab. Deshalb hat der BPhD auf seiner 130. Bundesverbandstagung ein Positionspapier zu der Form und Ausführung dieser Tests verabschiedet. Darin wurde der Aspekt von Auswahltests generell betrachtet und kritisiert, weshalb diese Position auch von den Bundesverbänden der Studierenden der Human-, Veterinär-, und Zahnmedizinstudierenden gestützt wurde.

BPhD fordert Transparenz bei den Studienkosten

Lange Zeit war ein entscheidendes Problem des TMS, dass er nur einmalig abgelegt werden durfte. Dies ist vor allem deswegen kritisch, weil die Leistung eines Tages nicht immer über die generelle Eignung für ein Studium eine Aussage treffen kann und sollte, auch wenn dies rechtlich für Tests zur Studieneignung erlaubt ist.5,6 Der BPhD fordert darum in dem Positionspapier, dass es erlaubt sein soll, Studierfähigkeitstests generell mindestens einmal zu wiederholen. Dieser Forderung wurde mit Mitteilung vom 21. Oktober 2021 auf der Homepage des TMS nun Genüge getan. Dort wurde verkündet, dass der TMS nun einmal (innerhalb desselben Jahres) wiederholt werden darf.4 Der PhaST und der HAM-Nat dürfen nach aktuellem Stand ebenfalls nochmals absolviert werden. Eine Änderung ist in Anbetracht der Entwicklungen um den TMS nicht abzusehen.7,8

Ein weiteres Hindernis ist, dass diese Tests außerdem teilweise kostenpflichtig sind. Dies stellt bereits vor dem Studienbeginn einen Nachteil für Studienanwärter*innen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen dar und ist beispielsweise bei TMS und PhaST der Fall. Darum fordert der BPhD, dass Länder oder Bund die Kosten der Tests und in Härtefällen auch die Anreisekosten für die Teilnehmenden übernehmen.

Ein weiteres Thema in Zusammenhang mit der Chancengleichheit für alle Studierenden sind versteckte Kosten im Studium zusätzlich zum Semesterbeitrag.9 Dazu gehören beispielsweise Gebühren für die Teilnahme an den Staatsexamina oder Kosten für Inventar und Chemikalien im Zuge der praktischen Lehrveranstaltungen. Diese Kosten sind für den Studienfortschritt zwingend zu erbringen. Allerdings unterscheiden diese sich zum einen von Bundesland zu Bundesland, teilweise aber auch von Uni zu Uni innerhalb desselben Bundeslandes. Aus diesem Grund fordert der BPhD, gemeinsam mit den anderen beteiligten Studierendenverbänden des Gesundheitswesens, eine Überprüfung der zugrundeliegenden Gesetzgebung. Das abschließende Ziel soll sein, ein einheitliches und transparentes System der Kosten für die Studiengänge des Gesundheitswesens in Deutschland zu schaffen.

Darüber hinaus sollte generell evaluiert werden, inwieweit die zusätzlichen Kosten, wie Laborrechnungen für verwendete Reagenzien und eigenes Equipment, im Studium verhältnismäßig sind. Dies soll den zukünftigen Apotheker*innen erlauben, unabhängig von ihrem Studienstandort von einer ebenbürtigen Ausbildung und den gleichen Kosten ausgehen zu können. In Zeiten eines andauernden Fachkräftemangels sollte die Finanzierbarkeit nicht die vollständige Auslastung der bereits knappen Studienplätze beeinflussen. Wir können es uns nicht leisten, engagierte angehende Studierende und zukünftige Kolleg*innen aufgrund zu hoher Studienkosten zu verlieren.


Quellen:

1 BVerwG 7. Senat | 7 B 58/89; Art. 12 Abs. 1 GG

2 https://hochschulstart.de/epaper/hilfe22/adh/index.html#p=9%20f, zuletzt geprüft am 06.11.2021

3 https://itb-academic-tests.org/2021/11/05/die-freie-universitaet-berlin-nutzt-ab-jetzt-den-phast/, zuletzt geprüft am 06.11.2021

4 https://tms-info.org/, zuletzt geprüft am 06.11.2021

5 https://openjur.de/u/2292540.html, zuletzt geprüft am 06.11.2021

6 https://www.die-hochschulanwaeltin.de/wiederholung-tms-kann-man-den-tms-wiederholen-bzw-nochmal-schreiben/, zuletzt geprüft am 06.11.2021

7 https://itb-academic-tests.org/teilnehmer/full-service-tests/phast/, zuletzt geprüft am 06.11.2021

8 https://www.study-hamnat.de/ham-nat-info, zuletzt geprüft am 06.11.2021

9 Positionspapier des BPhD: Laborkosten (2018). 
Online verfügbar unter https://www.bphd.de/wp-content/uploads/2021/03/PosPap_Laborkosten-an-pharmazeutischen-Standorten-in-Deutschland.pdf, zuletzt geprüft am 15.04.2021



Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.