Stellungnahmen zur Änderung der Corona-Impfverordnung

Ärzte wollen Impfzubehör nicht separat bestellen

Berlin - 11.11.2021, 13:45 Uhr

Warum selbst bestellen, wenn die Apotheke doch bisher das Impfzubehör immer passgenau mitgeliefert hat? (c / Foto: IMAGO / Jochen Tack) 

Warum selbst bestellen, wenn die Apotheke doch bisher das Impfzubehör immer passgenau mitgeliefert hat? (c / Foto: IMAGO / Jochen Tack) 


Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält nichts von der Idee, dass Ärztinnen und Ärzte das Impfzubehör zu den COVID-19-Impfstoffen künftig separat bestellen sollen. Sie bevorzugt den bewährten Weg über die Apotheken. Die ABDA hat mit der Umstellung des Bezugswegs kein Problem, warnt aber davor, die Großhandelsvergütung Mitten im Monat November umzustellen – denn das würde erheblichen Aufwand für die Apotheken bedeuten.

Ab dem Jahreswechsel sollen Ärztinnen und Ärzte das Impfzubehör zu den COVID-19-Vakzinen nicht mehr automatisch mitgeliefert bekommen, sondern es separat als Praxisbedarf bestellen. So ist es im Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Corona-Impfverordnung vorgesehen. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) schmeckt das gar nicht – sie fordert in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf, das bewährte System nicht anzutasten.

Aktuell erhalten die Praxen das Impfbesteck und -zubehör „gleichzeitig und passgenau zu den bestellten Impfstoffdosen“ über die Apotheken. Das soll auch so bleiben, wenn es nach der KBV geht. „Dadurch kann verhindert werden, dass aufgrund von unvorhersehbaren Lieferengpässen beim Impfzubehör Impfstoffdosen verworfen werden müssen“, argumentiert sie. „Außerdem wird bei den ohnehin seit über eineinhalb Jahren extrem beanspruchten Arztpraxen der mit der separaten Bestellung von Impfbesteck und -zubehör verbundene zusätzliche Bürokratie- und Bestellaufwand vermieden und verhindert, dass sich Arztpraxen aus der Impfkampagne zurückziehen.“

Eine Umstellung des Bestell- und Auslieferungsprozesses würde die Durchführung von notwendigen Auffrischimpfungen und damit die Impfkampagne nach Einschätzung der KBV empfindlich stören. „Sollte die Fortführung der passgenauen Belieferung mit Impfzubehör und der damit verbundenen erforderlichen Auseinzelung durch den Großhandel nicht mehr möglich sein, könnte hilfsweise eine bedarfsabhängige und periodische Belieferung mit Großpackungen von Spritzen und Kanülen (z. B. 100 Stück) gemeinsam mit dem Impfstoff erfolgen“, schlägt sie alternativ vor.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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