Geplante Änderungen im Strafrecht

Impfpassfälschungen: ABDA setzt auf Abschreckung

Berlin - 10.11.2021, 13:45 Uhr

Die Strafbarkeitslücken beim Geschäftemachen mit gefälschten Impfpässen sollen geschlossen werden. (Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)

Die Strafbarkeitslücken beim Geschäftemachen mit gefälschten Impfpässen sollen geschlossen werden. (Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch)


Nach der Union hat diese Woche auch die mutmaßlich künftige Ampelkoalition ihre Pläne vorgelegt, wie sie Strafbarkeitslücken im verzweigten Komplex der Impfpassfälschungen schließen will. Die ABDA begrüßt dies und erhofft sich durch die neuen Strafandrohungen eine Abschreckungswirkung.

Der Gesetzentwurf, den die Bundestagsfraktionen der SPD, Grünen und FDP anlässlich der geplanten Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vorgelegt haben, sieht auch Änderungen im Strafgesetzbuch vor. Im Abschnitt „Urkundenfälschung“, der die Straftatbestände zum missbräuchlichen Umgang mit Gesundheitszeugnissen (§§ 277- 279 StGB) umfasst, soll es künftig moderner zugehen. Diese Spezial-Tatbestände gelten nämlich schon seit dem Jahr 1872 unverändert – und erscheinen teilweise nicht mehr zeitgemäß und frei von Widersprüchen zu den anderen Strafvorschriften zur Urkundenfälschung, wie die drei Fraktionen in ihrem Gesetzentwurf feststellen.

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Als Problem erweist sich derzeit vor allem, dass die Strafbarkeit der Fälschung, des Ausstellens und Gebrauchs (unrichtiger) Gesundheitszeugnisse stets an eine Täuschung von Behörden und Versicherungsgesellschaften anknüpft. Doch Impfpässe mit dokumentierter COVID-19-Impfung werden völlig anderen Institutionen vorgezeigt – unter anderem Apotheken, die sie in digitale Zertifikate ummodeln. Daher soll in den drei Vorschriften künftig nur noch von einer „Täuschung im Rechtsverkehr“ die Rede sein, um die bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen.

Den Strafrahmen wollen die möglichen Koalitionäre allerdings nicht ausweiten. Maximal ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe droht weiterhin, wenn eine Person sich zum Zweck der Täuschung unbefugt als „Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson“ (damit sind auch Apotheker:innen umfasst) ausgibt und als solche unbefugt ein Gesundheitszeugnis für sich oder einen anderen ausstellt. Das gilt ebenso für den Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse. Bis zu zwei Jahre Haft drohen weiterhin „echten“ Ärzten oder approbierten Medizinalpersonen, die unrichtige Zeugnisse ausstellen. Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zum Gesetzentwurf der Union, der in den nachjustierten Tatbeständen auch Strafverschärfungen für besonders schwere Fälle (z. B. gewerbs- und bandmäßiges Vorgehen) vorsieht und so in einen Strafrahmen von bis zu zehn Jahren eröffnet.

Auch die Manipulation von Blankett-Impfausweisen soll strafbar sein

Die Koalitionäre in spe planen aber auch noch weitere Neuerungen: Mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe soll auch bestraft werden, „wer die Herstellung eines unrichtigen Impfausweises vorbereitet, indem er in einem Blankett-Impfausweis eine nicht durchgeführte Schutzimpfung dokumentiert oder einen auf derartige Weise ergänzten Blankett-Impfausweis sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überlässt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt“. Zudem soll der Straftatbestand zur missbräuchlichen Verwendung fremder Ausweispapiere (§ 281 StGB) dahingehend ergänzt werden, dass er auch Gesundheitszeugnisse umfasst (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Hier soll bereits der Versuch strafbar sein – bei den anderen Straftatbeständen ist das hingegen nicht vorgesehen.

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Die geplanten Änderungen kommen bei der ABDA gut an – sie hatte erst kürzlich gefordert, die ausgemachten Strafbarkeitslücken rasch zu schließen. „Das ist das richtige Signal an alle ehrlichen Menschen in unserer Gesellschaft, gerade jetzt, wo wir wieder mit steigenden Infektionszahlen zu kämpfen haben“, erklärt dazu ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening. „Impfpassfälschungen sind kein Kavaliersdelikt, man gefährdet damit nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen.“ Overwiening glaubt, dass die gesetzliche Neuregelung auch die Arbeit der Apotheken leichter macht, die bei der Digitalisierung der Impfpässe schon viele Fälschungen aufgespürt haben. „Die Abschreckungswirkung nimmt sicherlich zu, wenn eine strafrechtliche Verfolgung droht, sobald man einen gefälschten Impfpass in Social-Media-Foren oder im Darknet kauft und benutzt.“

Die von SPD, Grünen und FDP geplanten Neuerungen können im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch nachgebessert werden, wenn dies für nötig befunden wird. Das Verfahren soll jetzt schnell, aber doch regulär mit Anhörung und Stellungnahmeverfahren durchgeführt werden. Am morgigen Donnerstag steht die erste Beratung im Bundestag an – zusammen mit dem Gesetzentwurf der Union zur Verbesserung des Schutzes vor Impfpassfälschungen. Dann sollen die Initiativen in den bis dahin frisch eingesetzten Hauptausschuss überwiesen werden (der sogenannte Hauptausschuss wird tätig, solange sich die Fachausschüsse noch nicht konstituiert haben). Schon in der kommenden Woche sind dann die abschließenden Beratungen in Bundestag und Bundesrat geplant.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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