SPD, Grüne und FDP legen Gesetzentwurf Vor

Die epidemische Lage geht, die kostenlosen Bürgertests kommen wieder

Berlin - 09.11.2021, 15:15 Uhr

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über einen ersten Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beraten. (Foto: IMAGO / Achille Abboud)

Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag über einen ersten Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP beraten. (Foto: IMAGO / Achille Abboud)


Ende Oktober hatten die voraussichtlich künftigen Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP verkündet, dass sie die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ zum 25. November auslaufen lassen werden – nun liegt ihr Gesetzentwurf vor, der am kommenden Donnerstag erstmals im Bundestag beraten wird. Fest steht jetzt auch: Die kostenlosen Bürgertests kommen zurück. Und: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz kommt.

Trotz steigender Infektionszahlen und sich wieder mit COVID-19-Patienten füllender Intensivstationen soll die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert werden. Damit läuft sie automatisch zum 25. November 2021 aus – und es fällt die Grundlage für zahlreiche Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens weg, die bislang an die „epidemische Lage“ geknüpft sind. Während der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nicht weiter tätig geworden ist, haben die Ampelkoalitionäre in spe am gestrigen Montag einen Gesetzentwurf zur „Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgelegt.

Wie die gesundheitspolitischen Sprecherinnen von SPD, Grünen und FDP am heutigen Dienstag betonten, soll damit eine neue und rechtssichere Grundlage für alle weiterhin nötigen Schutzmaßnahmen der Länder und Kommunen geschaffen werden. Im Zentrum der Änderungen steht ein neuer § 28a Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Er ermöglicht bis zum 19. März 2022 weiterhin Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote, Hygienevorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis – auch ohne, dass eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt ist. Dagegen sind so schwere Grundrechtseingriffe wie Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren und Schulschließungen nicht mehr vorgesehen.

Die Situation sei nach wie vor „fragil“, betonte Sabine Dittmar (SPD). Dennoch sehen die drei Fraktionen angesichts des Impffortschritts keinen Anlass mehr, die bisherigen – verfassungsrechtlich möglicherweise doch fragwürdigen – einschneidenden Regelungen beizubehalten. Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus betonte, dass damit zielgenaue Maßnahmen möglich seien, die jeweils zur Lage vor Ort passen.

Neue Straftatbestände für Impfpassfälscher

Der Gesetzentwurf sieht zudem Änderungen im Strafgesetzbuch vor – nicht nur die Union, auch die potenziellen neuen Koalitionäre wollen rasch dafür sorgen, dass Strafbarkeitslücken bei Impfpassfälschungen geschlossen werden. Unter anderem ist ein neuer Straftatbestand geplant, der bereits die Manipulation von Blankett-Impfausweisen erfasst – bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe sollen hierfür künftig drohen. Zudem sollen die bestehenden Straftatbestände rund um unrichtige Gesundheitszeugnisse angepasst werden: Nicht nur im Zusammenhang mit der Täuschung von Behörden und Versicherungen soll man sich künftig strafbar machen können, sondern allgemein bei einer „Täuschung im Rechtsverkehr“ – dann wäre auch die Vorlage eines gefälschten Impfpasses in der Apotheke erfasst. Anders als die Union planen SPD, Grüne und FDP allerdings keine Strafverschärfungen.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin einige Verlängerungen bestehender Sonderregelungen vor. So sollen Arbeitgeber:innen in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen weiterhin (bis zum 19. März 2022) Daten zum Impf- und Serostatus ihrer Beschäftigten verarbeiten können, unabhängig von der epidemischen Lage. Ferner sollen die Sonderregeln zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden. Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Die epidemidche Lage geht

von Ute Müller am 11.11.2021 um 7:33 Uhr

Für mich bleibt die Unsicherheit, wie ich Pflegehilfsmittelpatienten zu vorgeschriebene Preisen versorgen soll, aktuell ist es bei z.gr.T.unmöglich.
MfG einer PTA

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