Hygiene

Geräte und Räume reinigen: was ist zu beachten?

Stuttgart - 28.10.2021, 09:15 Uhr

Wände und Fußböden müssen regelmäßig sauber gemacht werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich geputzt. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. (x / Foto: Schelbert / DAZ)

Wände und Fußböden müssen regelmäßig sauber gemacht werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich geputzt. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. (x / Foto: Schelbert / DAZ)


In der Apotheke spielt Hygiene eine wichtige Rolle. Um zum Beispiel in der Rezeptur Arzneimittel von hoher pharmazeutischer Qualität herstellen zu können, sind spezielle Hygienemaßnahmen erforderlich. Dabei darf auch die regelmäßige Reinigung der Betriebsräume und aller Geräte nicht vergessen werden. 

In einer Apotheke ist immer Bewegung: Kund:innen kommen herein und gehen wieder, und auch das Personal kommt im Normalfall an einem Arbeitstag auf eine gute Schrittzahl. Dadurch kommt es unweigerlich zur Verwirbelung von Staubpartikeln, über die Mikroorganismen übertragen werden. Eine sachgemäße Reinigung der Apothekenräume spielt daher eine wichtige Rolle.

Wände und Fußböden müssen regelmäßig geputzt werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich sauber gemacht. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. Die verwendeten Wischbezüge selbst stellen aufgrund ihrer Feuchtigkeit eine Kontaminationsquelle dar, diese Tücher sollten daher regelmäßig gereinigt und trocken gelagert werden.

Vorschrift: Rezeptur als abgetrennter Bereich

Aufgrund der möglichen Übertragung von Keimen durch Partikel schreibt die Apothekenbetriebsordnung vor, dass die Rezeptur an mindestens drei Seiten raumhoch von anderen Bereichen der Apotheke abgetrennt sein muss und Wände sowie Oberflächen leicht zu reinigen sind. Idealerweise ist der Bereich zur Herstellung von Arzneimitteln natürlich in einem eigenen Raum untergebracht. Die Verarbeitung von Teedrogen muss dabei zwingend an einem eigenen Platz erfolgen, da pflanzliche Drogen eine wesentlich höhere Keimzahl aufweisen dürfen als andere Ausgangsstoffe. Für den Rezepturbereich in der Apotheke gibt es übrigens keine Obergrenze für die erlaubte Partikelzahl in der Luft. Um alle mikrobiologischen Anforderungen des Arzneibuchs an die hergestellten Arzneimittel einhalten zu können, ist es daher umso wichtiger, die Anzahl an Partikeln möglichst gering zu halten.

Im Herstellungsbereich nur lagern, was man wirklich braucht

Durch Gefäße können in den Bereich der Rezeptur leicht Keime eingeschleppt werden. Aus diesem Grund sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass im Herstellungsbereich nur die unmittelbar benötigten Gefäße und Materialien aufbewahrt werden. Auch Originalrezepte sollten nicht in diesen Bereich gelangen. Idealerweise wird die Verschreibung kopiert und in einer desinfizierten Klarsichtfolie aufbewahrt, dies gilt ebenso für benötigte Herstellungsanweisungen und Herstellungsprotokolle. Weiteres Papier sollte im Bereich der Herstellung nicht zu finden sein.

(Foto: Schelbert / DAZ)

Geräte zur Desinfektion am besten wischen

Alle Geräte zur Herstellung von Arzneimitteln müssen in einem sauberen Zustand sein. Direkt vor der eigentlichen Verwendung sollten diese mit einem Alkohol-Wasser-Gemisch desinfiziert werden. Dazu können Einmaltücher mit 2-Propanol 70% (V/V) getränkt werden und anschließend eine Wischdesinfektion erfolgen. Um einem Keimwachstum vorzubeugen, sollten Wasserbäder täglich gereinigt und das enthaltene Wasser ersetzt werden. Wird das Wasserbad längere Zeit nicht genutzt, sollte es entleert, anschließend getrocknet und erst bei erneuter Nutzung wieder frisch befüllt werden. Vorratsgefäße müssen vor einer erneuten Befüllung gründlich gereinigt und desinfiziert werden. Das Desinfektionsmittel verdunstet zwar normalerweise rückstandsfrei, trotzdem muss vor dem Befüllen kontrolliert werden, ob die Gefäße tatsächlich trocken sind.

Mikrobiologische Umgebungskontrolle im Apothekenlabor

In der Apotheke hergestellte Rezepturen werden vor ihrer Abgabe an den Patienten nicht auf ihre mikrobiologische Qualität hin untersucht. Hygienisches Arbeiten bei der Herstellung ist daher unerlässlich. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bietet die Möglichkeit, am sogenannten „ZL-Hygienemonitoring“ teilzunehmen. In der Apotheke können dabei unter Routinebedingungen Hände, Kittel, Arbeitsflächen, Waagen, Regal, Wand und Boden geprüft werden. Die Ermittlung der jeweiligen Keimzahlen erfolgt dabei mithilfe sogenannter Abklatschtests: Über leicht gewölbte Agarplatten können durch Andrücken auf die zu untersuchende Fläche Proben gewonnen werden. Die zurückgesendeten Platten werden dann bebrütet und ausgewertet. Die Apotheke erhält bei der Mitteilung der Ergebnisse auch Vorschläge zur Verbesserung.

Was ist beim Umgang mit Primärpackmitteln zu beachten?

Primärpackmittel müssen gewährleisten, dass die entsprechenden Arzneimittel neben chemischen und physikalischen auch vor mikrobiologischen Veränderungen ausreichend geschützt sind. Bei der Eingangskontrolle in der Apotheke werden die Primärpackmittel visuell auf Sauberkeit und Unversehrtheit geprüft. Diese Prüfung sollte unmittelbar vor der Verwendung wiederholt werden.

(Foto: Schelbert / DAZ)

Ansonsten empfiehlt es sich, die Packmittel in geschlossenen Umverpackungen zu lagern und diese bei der Einbringung in den Rezepturbereich zu reinigen. Aus hygienischen Bedenken dürfen Primärpackmittel grundsätzlich nicht wiederverwendet werden. Ausnahmen gelten dabei für bestimmte Glasgefäße für den Praxisbedarf. Diese dürfen mehrfach befüllt werden. Vor einer erneuten Verwendung müssen die Gefäße vorschriftsmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Keimschleudern Kühlschrank und Waschbecken

Auch der richtige Umgang mit Kühlschränken oder Waschbecken spielt unter hygienischen Gesichtspunkten eine wichtige Rolle. Um Verwechslungen zu vermeiden sowie aus hygienischen Gründen, dürfen Arzneimittel und Lebensmittel nicht im selben Kühlschrank aufbewahrt werden. Das Keimwachstum ist im Kühlschrank aufgrund der niedrigen Temperaturen zwar verlangsamt, um einer Kontamination vorzubeugen, muss er trotzdem regelmäßig gereinigt werden.

Waschbecken sollten nach Möglichkeit nicht im Bereich der Herstellung von Arzneimitteln untergebracht sein, denn die Feuchtigkeit im Becken begünstigt naturgemäß die Vermehrung von Keimen. Das Waschen der Hände sollte konsequent unter fließendem Wasser erfolgen, weshalb auf einen Ablaufverschluss bei Waschbecken in der Apotheke verzichtet werden sollte.

Abfallentsorgung am besten mit wenig Berührung

In der Apotheke sind zur Abfallentsorgung geschlossene Behälter mit Pedal ideal. Aus hygienischen Gründen sollten Einhängebeutel verwendet und diese täglich entsorgt werden. Die Abfallbehälter sollten möglichst wenig berührt werden. Nach einer Berührung müssen vor der Fortsetzung der Arbeit im Herstellungsbereich selbstverständlich die Hände desinfiziert werden.

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Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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