Hygiene

Geräte und Räume reinigen: was ist zu beachten?

Stuttgart - 28.10.2021, 09:15 Uhr

Wände und Fußböden müssen regelmäßig sauber gemacht werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich geputzt. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. (x / Foto: Schelbert / DAZ)

Wände und Fußböden müssen regelmäßig sauber gemacht werden. Dabei wird grundsätzlich vom reinen zum unreinen Bereich geputzt. Zunächst sollte also der Fußboden in der Rezeptur gewischt werden und erst danach der übrige Bereich der Offizin. (x / Foto: Schelbert / DAZ)


Mikrobiologische Umgebungskontrolle im Apothekenlabor

In der Apotheke hergestellte Rezepturen werden vor ihrer Abgabe an den Patienten nicht auf ihre mikrobiologische Qualität hin untersucht. Hygienisches Arbeiten bei der Herstellung ist daher unerlässlich. Das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker (ZL) bietet die Möglichkeit, am sogenannten „ZL-Hygienemonitoring“ teilzunehmen. In der Apotheke können dabei unter Routinebedingungen Hände, Kittel, Arbeitsflächen, Waagen, Regal, Wand und Boden geprüft werden. Die Ermittlung der jeweiligen Keimzahlen erfolgt dabei mithilfe sogenannter Abklatschtests: Über leicht gewölbte Agarplatten können durch Andrücken auf die zu untersuchende Fläche Proben gewonnen werden. Die zurückgesendeten Platten werden dann bebrütet und ausgewertet. Die Apotheke erhält bei der Mitteilung der Ergebnisse auch Vorschläge zur Verbesserung.

Was ist beim Umgang mit Primärpackmitteln zu beachten?

Primärpackmittel müssen gewährleisten, dass die entsprechenden Arzneimittel neben chemischen und physikalischen auch vor mikrobiologischen Veränderungen ausreichend geschützt sind. Bei der Eingangskontrolle in der Apotheke werden die Primärpackmittel visuell auf Sauberkeit und Unversehrtheit geprüft. Diese Prüfung sollte unmittelbar vor der Verwendung wiederholt werden.

(Foto: Schelbert / DAZ)

Ansonsten empfiehlt es sich, die Packmittel in geschlossenen Umverpackungen zu lagern und diese bei der Einbringung in den Rezepturbereich zu reinigen. Aus hygienischen Bedenken dürfen Primärpackmittel grundsätzlich nicht wiederverwendet werden. Ausnahmen gelten dabei für bestimmte Glasgefäße für den Praxisbedarf. Diese dürfen mehrfach befüllt werden. Vor einer erneuten Verwendung müssen die Gefäße vorschriftsmäßig gereinigt und desinfiziert werden.

Keimschleudern Kühlschrank und Waschbecken

Auch der richtige Umgang mit Kühlschränken oder Waschbecken spielt unter hygienischen Gesichtspunkten eine wichtige Rolle. Um Verwechslungen zu vermeiden sowie aus hygienischen Gründen, dürfen Arzneimittel und Lebensmittel nicht im selben Kühlschrank aufbewahrt werden. Das Keimwachstum ist im Kühlschrank aufgrund der niedrigen Temperaturen zwar verlangsamt, um einer Kontamination vorzubeugen, muss er trotzdem regelmäßig gereinigt werden.

Waschbecken sollten nach Möglichkeit nicht im Bereich der Herstellung von Arzneimitteln untergebracht sein, denn die Feuchtigkeit im Becken begünstigt naturgemäß die Vermehrung von Keimen. Das Waschen der Hände sollte konsequent unter fließendem Wasser erfolgen, weshalb auf einen Ablaufverschluss bei Waschbecken in der Apotheke verzichtet werden sollte.

Abfallentsorgung am besten mit wenig Berührung

In der Apotheke sind zur Abfallentsorgung geschlossene Behälter mit Pedal ideal. Aus hygienischen Gründen sollten Einhängebeutel verwendet und diese täglich entsorgt werden. Die Abfallbehälter sollten möglichst wenig berührt werden. Nach einer Berührung müssen vor der Fortsetzung der Arbeit im Herstellungsbereich selbstverständlich die Hände desinfiziert werden.

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Dr. Annina Bergner, Apothekerin, Autorin PTAheute.de
redaktion@daz.online


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