Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

24.10.2021, 07:30 Uhr

Die Woche der vielen Welten: Irre Welt, Traum-Welt, Neue Welt – Apothekers Welt. (Foto: Alex Schelbert)

Die Woche der vielen Welten: Irre Welt, Traum-Welt, Neue Welt – Apothekers Welt. (Foto: Alex Schelbert)


21. Oktober 2021

„Mein Apothekenmanager“ – geht es nach dem Willen des Deutschen Apothekerverbands, soll dieses Internetportal in Zukunft das Portal werden, mit dem Apothekenkundinnen und -kunden vermehrt mit ihrer Apotheke kommunizieren können. Zum Beispiel auch via Chat. So, wie man es auch von anderen großen Online-Portalen kennt. Hat man noch eine Frage zu einem Produkt oder zu einem anderen Thema, gibt man mal eben die Frage ins Chatfenster und wenige Sekunden später bekommt man eine freundliche Antwort. Mein liebes Tagebuch, und wie sieht es hier beim Apothekenportal aus? Vermutlich so: Frage eingegeben – und nichts passiert. Das Problem: Die Apotheken sind darauf noch nicht vorbereitet, denn eine solche Chatfunktion würde bedeuten, dass eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter das Chat-Tool ständig im Auge behält und zeitnah reagiert. Aber auch das Portal hat noch Schwächen: Die Apotheke erhält leider nicht sofort eine Mail, dass eine Anfrage eingegangen ist. Es gab Apotheken, die erst nach sechs Tagen über eine eingegangene Anfrage informiert wurden. Mein liebes Tagebuch, so kann man nicht punkten in der Online-Welt. Dass solche Benachrichtigungs-Mails über Patientenanfragen nur in zyklischen Abständen an die Apotheken geschickt werden, wie der DAV bestätigt, ist von vorgestern, das sollte zeitnah sofort erfolgen. Andererseits, mein liebes Tagebuch, nimmt man die Chatfunktion ernst, und das sollte man, muss in der Tat eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter das Chatfenster im Auge behalten, um eingehende Anfragen zu checken. Apotheken, die darauf nicht vorbereitet sind, sollten die neue Chatfunktion vielleicht lieber nicht freischalten.

 

Die Präqualifizierung von Apothekerinnen und Apothekern, für die gesetzlichen Krankenkassen die Voraussetzung, um ihre Versicherten mit Hilfsmitteln beliefern zu dürfen, hat uns Apothekers von Anfang an genervt. Warum muss sich z. B. eine gestandene Akademikerin mit einem fünfjährigen Studium der Pharmazie und einem Staatsexamen noch präqualifizieren, um Inkontinenzprodukte, Spacer oder andere Hilfsmittel abgeben zu dürfen? Bis 2011 war eine Präqualifizierung nicht notwendig – und wir haben Hilfsmittel gewissenhaft und mit Beratung abgegeben. Mein liebes Tagebuch, da dürfen wir mit der Approbation in der Tasche die stärksten BtM-Hämmer abgeben, aber für die Windel reicht unsere staatlich examinierte Ausbildung nicht. Was sind das für Verträge, denen wir uns da unterworfen haben? Jetzt geht das Präqualifizierungs-Theater weiter: Wer im kommenden Jahr an GKV-Versicherte Trink- und Sondennahrung abgeben möchte, braucht ebenfalls eine Präqualifizierung. Ab 1. Januar 2022 können sich Apotheken für diesen Versorgungsbereich präqualifizieren lassen. Mein liebes Tagebuch, auch wenn die Anforderungen wohl keine Apotheke vor grö­ßere Schwierigkeiten stellen (z. B. sachgerechte Lagerung, Bereithalten von Mustern, ein Raum zur Beratung mit Sitz­gelegenheit und die zeitnahe Versorgung und Beratung im häuslichen Umfeld): Irgendwie ist das schon fast entwürdigend für unseren Heilberuf. Und DAZ.online-Chefredakteurin Julia Borsch fragt: Müssen sich Apotheken demnächst „präqualifizieren“, um Arzneimittel abzugeben? 

 

Schnelllieferdienste sind „in“, es ist geradezu ein Schnellliefer-Hype ausgebrochen, z. B. im Bereich Lebensmittel, wo es so etwas schon seit einiger Zeit gibt. In Berlin beispielsweise verspricht der Dienstleister Gorillas die Lieferung von frischen Lebensmitteln innerhalb von zehn Minuten bis an die Haustür. Das Start-up scheint auf großen Gefallen zu stoßen, vor allem bei den Finanzinvestoren, die erst vor Kurzem knapp 860 Millionen Euro an zusätzlichem Kapital nachgelegt haben sollen und dies, obwohl Gorillas nur knapp 260 Mio. Euro umsetzt und von Gewinnen noch keine Spur zu sehen ist. Sogar das DAX-Unternehmen Delivery Hero, ein Online-Netzwerk zum Bestellen von Restaurant-Essen, soll als Anteilseigner mit 235 Mio. Euro bei Gorillas eingestiegen sein. Lieferdienste für Lebensmittel und Essen stehen also bei Geldgebern hoch im Kurs, auch wenn sie selbst bisher nur Verluste machen.

Seit kurzem macht ein neuer Lieferdienst in Berlin von sich reden: Das Start-up First A bringt per Fahrradkurier in Apotheken bestellte Arzneimittel zu den Kunden. Derzeit ist First A zwar erst in zwei Berliner Stadtbezirken unterwegs, aber die Gründer sehen sich schon jetzt als „schnelle Alternative zu bekannten Online-Apotheken“. Durch die Zusammenarbeit mit Apotheken vor Ort möchte man die Apotheken auch bei der Digitalisierung unterstützen, heißt es, man möchte den Apotheken helfen, sich an die veränderten Service-Ansprüche ihrer Kunden anzupassen, sagt Antonie Jo Nissen, die die Firma zusammen mit ihrem Bruder Leif Löhde gegründet hat. First A arbeitet mit Partnerapotheken zusammen. Die von den Kunden über eine App bestellten Arzneimittel und Kosmetikprodukte holen Fahrradkuriere bei den Partnerapotheken ab und liefern die Produkte gegen eine Gebühr von 2,50 Euro zum Kunden – nach Angaben von First A innerhalb von 30 Minuten. Und schon bald soll es bald auch möglich sein, rezeptpflichtige Arzneimittel über die App liefern zu lassen. Das Geld für das Start-up-Unternehmen soll angeblich von „szenebekannten Investoren“ kommen, z. B. von einem  Gorillas-Gründer. First A soll derzeit rund 20 Beschäftigte haben. Mein liebes Tagebuch, wie First A Geld verdienen will, bleibt offen, denn allein mit der Liefergebühr von 2,50 Euro lassen sich keine großen Sprünge machen. Und was zahlen Apotheken für diese Lieferdienste?

Und schon gibt es einen weiteren Schnelllieferdienst für Arzneien: die ebenfalls in Berlin ansässige Firma MAYD (Meds At Your Doorstep). Ähnliches Konzept wie First A: Bestellt werden Arzneimittel über eine App, bezahlt wird über Kreditkarte, Apple, Pay oder Google Pay und in 30 Minuten soll dann die Lieferung „bei dir zu Hause“ sein. Sogenannte „Rider“, also die Jungs und Mädels, die sich gerne auf ihren Fahrrädern und E-Bikes für 10,50 Euro pro Stunde plus Trinkgeld durch den Berliner Verkehr strampeln – und das an 365 Tagen im Jahr von 8 bis 24 Uhr – bringen „dir alles aus deiner lokalen Apotheke an deine Haustür“, verspricht MAYD auf seiner Homepage, „alles von Arzneimitteln bis hin zu deinen Beauty-Produkten“. Und: „Bei Fragen zu unseren Produkten oder deinen Symptomen bekommst du kompetenten Rat von unseren Partner-Apothekern.“ Mein liebes Tagebuch, was Apotheken für diese Kurierdienste zahlen müssen, ist der Homepage natürlich nicht zu entnehmen. Mit der Einführung des E-Rezepts plant das Start-up ebenfalls, seine Dienste auf verschreibungspflichtige Arzneimittel auszudehnen. Und klar, man will wachsen,  MAYD will auch in anderen Städten seine Rider durch die Straßen schicken.

Mein liebes Tagebuch, wie sieht die Sache denn rechtlich aus? Wollen da Lieferdienste ein bisschen Apotheke spielen, obwohl sie selber keine Apotheken sind? Wie gehen wir mit solchen Angeboten um, wenn Lieferdienst-Apps ein Arzneimittel-Angebot bereitstellen, das durch Partner-Apotheken bedient wird? Einerseits kann damit eine Vor-Ort-Apotheke, die mit solchen Fahrradkurierdiensten zusammenarbeitet, den Online-Apotheken Konkurrenz machen: Eine Lieferung innerhalb einer halben Stunde schaffen die Versender nicht. Und für eine Apotheke, die nicht genügend Boten sprich Apothekenfahrer(innen) haben, könnten die Angebote verlockend sein.
Aber ist das überhaupt erlaubt? Die Apothekenbetriebsordnung spricht von „Zustellung durch Boten der Apotheke“. Boten im Sinne der Apothekenbetriebsordnung sind die Fahrradkuriere und Rider gewiss nicht, sie sind nicht bei der Apotheke angestellt. Und damit kann die Apotheke auch keine 2,50 Euro  den Kassen für den Botendienst in Rechnung stellen. Sind die Zustelldienste dann mit Speditionsfirmen gleichzustellen wie DHL, Hermes oder anderen? Dann bräuchte die Apotheke eine Versandhandelserlaubnis. Mein liebes Tagebuch, das Thema sollte bei uns Apothekers umgehend diskutiert werden. Die ABDA jedenfalls hält die Kurierdienste nicht für rechtens, der Einsatz externen Personals sei apothekenrechtlich unzulässig, da der Bote nicht zum Personal der Apotheke gehöre. Mein liebes Tagebuch, das mag so sein, ist aber wenig hilfreich: Denn die Angebote dieser Start-ups an Apotheken kommen und so manch eine Apotheke könnte sich durch Kurierdienste eine Hilfe im Wettbewerb mit den Versender versprechen. Wir sollten das Thema unbedingt in der Berufsöffentlichkeit diskutieren: Kurierdienste für Apotheken. Oder ist das Ganze wirklich nur ein Hype, eine Welle, die wieder verschwindet? Bis heute verdient selbst Delivery Hero noch keinen Cent.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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4 Kommentare

Ethik vs. Mammon

von Reinhard Herzog am 24.10.2021 um 11:33 Uhr

So ganz ohne ist das Geschäft mit "Genuss-Cannabis" nicht.
Ein wichtiger Punkt wäre übrigens die Packungsgröße.

Bei ~ 4.500 Einwohnern je Apotheke kann man perspektivisch von 1% bis 2% ausgehen, die als Cannabis-Stammkunden infrage kommen.

Dreimal die Woche eine Tüte je 1 Gramm macht ~ 150 Gramm "Gras" im Jahr. Monatsration also im Bereich von 10 Gramm bis 15 Gramm.

Schwarzmarktpreis heute um 10 € je Gramm. Das sollten wir nicht allzu stark überschreiten. Also ohne Mwst. diese 10 €, unser Preis dann 12 €/g brutto. Der EK lässt sich mehr oder weniger unter 5 € drücken, reale (und legale!) internationale Erzeugerpreise ohne kompletten bürokratischen Overkill liegen eher um 1 € bis 1,50 € je Gramm.

Selbst mit Zwischenhandel etc. sollten für die Apotheken 4 € bis 5 € je Gramm Rohertrag bleiben. Plus die Abgabegebühr von 8,76 € + Mwst. je Endpackung.

Eine o.a. Monatsration von z.B. 10 Gramm sollte um 100 € netto (119 € Kundenpreis) darstellbar sein. Je nach Ek sogar noch darunter. Rohertrag um 50 € oder noch etwas mehr.

Mal 40 bis 80 Kunden = 2.000 € bis 4.000 € Rohertrag monatlich (!) extra. So schlecht also nicht - wenn nicht wieder die Bürokratie- und Kontrollkeulen jede vernünftige Kalkulation zertrümmern ...

Da mit Sicherheit nicht alle Apotheken mitziehen würden, käme für die übrigen entsprechend mehr zusammen.

Alles im allem winkt da schon ein Rohertragspotenzial im höheren dreistelligen Millionenbereich p.a., möglicherweise gar in den Milliardenbereich hineinragend. Spätestens da dürfte es weitere "lizensierte" Konkurrenz geben ...

Über die ethische Komponente mag nun jeder selbst richten.

Nun ja, und zu den vielen "Start-ups":
Gerne Muskeln statt Intelligenz - anders kann man die hyperinflationäre Entwicklung bei Lieferdiensten jeglicher Couleur nicht mehr erklären. Stupid german money on tour ...

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Von mir aus präquilifizieren Alles, wenn

von Christiane Patzelt am 24.10.2021 um 11:07 Uhr

wenn der Versand nicht präqualifiziert ist. Wer weiß, ob die Logistiker aus NL ne Präquali haben..? Dann wäre dies ein geschmeidiger Wettbewerbsvorteil für uns...

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Von mir aus präquilifizieren Alles,

von Karl Friedrich Müller am 24.10.2021 um 11:24 Uhr

Ich sag hier nur: siehe HBA für Versender.
Die werden doch gepampert ohne Ende. Eine Option, die (nur) uns hilft, wird es nie geben. Im Gegenteil.

Präquali

von Karl Friedrich Müller am 24.10.2021 um 9:25 Uhr

Die geforderten Kriterien wurden ja schon für die HiMi nachgewiesen.
Die Kriterien sind schon Bestandteil des normalen Apothekenbetriebs.
Die Kriterien sind im QMS überwacht.
Also warum sollte es notwendig sein, alles noch mal bestätigen zu müssen? Wie oft denn noch? Mehr ist es nicht, einfach eine Erklärung.
Diese übertriebene Schikane lässt nur eine Konsequenz zu: komplette Abschaffung der Präquali für Apotheken, auch wenn unseren Verbänden eine Einnahmequelle entgeht

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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