Nach fast 19 Monaten

„Epidemische Lage“ soll Ende November auslaufen

Berlin - 19.10.2021, 17:00 Uhr

Jens Spahn hat sich offenbar am vergangenen Montag bei Corona-Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder für ein Auslaufen der epidemischen Lage ausgesprochen. (c / Foto: IMAGO / IPON)

Jens Spahn hat sich offenbar am vergangenen Montag bei Corona-Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder für ein Auslaufen der epidemischen Lage ausgesprochen. (c / Foto: IMAGO / IPON)


Der noch amtierende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat sich dafür ausgesprochen, die „epidemische Lage nationaler Tragweite“ auslaufen zu lassen. Wird der Bundestag nicht weiter tätig, geschieht dies Ende November automatisch. Für seine Ankündigung bekommt Spahn Zuspruch – unter anderem von Krankenhaus- und Ärztevertretern.

Wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte, hatte sich Jens Spahn am vergangenen Montag bei Corona-Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder für ein Auslaufen der epidemischen Lage ausgesprochen. „Bild“ hatte darüber zuerst berichtet.

Das Robert Koch-Institut (RKI) stufe „das Risiko für geimpfte Personen als moderat ein“, somit könne angesichts der aktuellen Impfquote die epidemische Lage am 25. November 2021 als bundesweite Ausnahmeregelung auslaufen und beendet werden, wurde Spahn „Bild“ zufolge von Teilnehmern zitiert. „Damit wird ein seit dem 28. März 2020 und damit mithin seit fast 19 Monaten bestehender Ausnahmezustand beendet.“

Verordnungen sind teilweise länger gültig

Die Entscheidung über das Ende der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ liegt beim Bundestag. Das Parlament hatte diese erstmals im März 2020 zu Beginn der Pandemie festgestellt und danach immer wieder verlängert, zuletzt Ende August für drei Monate. Sie läuft aus, wenn das Parlament sie nicht verlängert. Eine nach dem Infektionsschutzgesetz festgestellte „epidemische Lage“ ist Anknüpfungspunkt für zahlreiche Befugnisse von Bund und Ländern. Sie können auf dieser Grundlage zum Beispiel Verordnungen schaffen und Maßnahmen und Anordnungen erlassen. Was der Staat genau veranlassen darf, gibt das Gesetz in mehr oder weniger groben Zügen vor. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die mittlerweile hinlänglich bekannten Abstandsgebote, die Maskenpflicht, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Kontaktbeschränkungen etc. Viele der Verordnungen, die auf der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ fußen, haben mittlerweile eigene Daten, wann sie außer Kraft treten. So wird die Corona-Testverordnung zum Beispiel am 31. Dezember 2021 auslaufen. Die für Apotheken nicht minder relevante SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung wird am 31. Mai 2022 außer Kraft treten. 

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SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach zeigte sich überrascht über den Zeitpunkt von Spahns Ankündigung. „Wir sind in einer Situation, in der die Fallzahlen zunehmen, der Impffortschritt stagniert und an Schulen in den kalten Monaten deutlich mehr Fälle zu erwarten sind. Niemand weiß aktuell so genau, was wir in den nächsten vier Wochen zu erwarten haben, wie hoch diese Welle noch wird“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Er geht davon aus, dass zentrale Maßnahmen auch nach Ende der „epidemischen Lage“ fortgeführt werden. „Kein Bundesland wäre so verrückt, bei den derzeitigen Fallzahlen auf Zugangsbeschränkungen für geschlossene Räume zu verzichten oder die Maskenpflicht in Bus und Bahn zu begraben“, sagte Lauterbach. Voraussetzung für das Ende dieser Maßnahmen sei eine deutlich höhere Impfquote.



Kirsten Sucker-Sket / dpa
redaktion@daz.online


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