„Notdienstretter“

Rx-Arzneimittel ohne Rezept: Ist das im Notfall erlaubt?

Stuttgart - 06.10.2021, 17:50 Uhr

Darf man im Notfall einem Asthmatiker ein Dosieraerosol ohne Rezept aushändigen? (Foto: Tobilander / AdobeStock)

Darf man im Notfall einem Asthmatiker ein Dosieraerosol ohne Rezept aushändigen? (Foto: Tobilander / AdobeStock)


In der Apotheke, kommt man immer wieder in die Situation, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel ohne Rezept verlangt werden. Das Arzneimittelgesetz spricht hier eine eindeutige Sprache: Die Abgabe ist nicht erlaubt. Das gilt im Notdienst ebenso wie während der regulären Öffnungszeiten. Doch was ist im akuten Notfall, zum Beispiel, wenn ein Patient mit einem Asthmaanfall vor einem steht?

Arzneimittel, die der Verschreibungspflicht unterliegen, dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung an Verbraucher:innen abgegeben werden. So ist es in § 48 Abs.1 Nr. 1 AMG festgeschrieben. Apotheker:innen in Deutschland sind daher immer wieder damit konfrontiert, erklären zu müssen, dass sie weder die Pille, noch den Blutdrucksenker oder irgendetwas anderes „überraschend“ Ausgegangenes ohne Rezept abgeben dürfen. Mitunter ist das gar nicht so leicht, weil es anscheinend immer noch Kolleg:innen gibt, die sich über die Gesetze hinwegsetzen. Den Klassiker „also in meiner Apotheke bzw. der xy-Apotheke bekomme ich das immer ohne Rezept“ kennt wohl jeder, der jemals in der Apotheke gearbeitet hat. 

Im Gegensatz zu beispielsweise Österreich existieren in Deutschland im Gesetz auch keine Ausnahmen. Bei unseren Nachbarn im Süden ist es Apotheker:innen nämlich erlaubt, im Notfall Verschreibungspflichtiges ohne Rezept abzugeben. Zu beurteilen, ob ein Notfall vorliegt oder nicht, liegt im Ermessen des Apothekers oder der Apothekerin. Und so kommt der Urlaubsgast im Regelfall ohne Arztbesuch an seine Tabletten, die er zu Hause vergessen hat. Eine pragmatische Herangehensweise, die die pharmazeutische Kompetenz stärkt – keine Frage. 

Was aber, wenn ganz objektiv ein Notfall vorliegt? Zum Beispiel wenn ein Asthmatiker mit einem akuten Anfall, aber ohne funktionsfähigen Inhalator vor einem steht oder eine Patientin mit einer schweren allergischen Reaktion? Die Autoren des im Deutschen Apotheker Verlag erschienenen Buches „Notdienstretter“, Timo Kieser, Stefanie Brune und Professor Sebastian Baum, gehen auf diesen Fall ein.

Das Handbuch Notdienst-Retter gibt es hier im DAV-Shop.

Mehr zum Thema Notdienst

Dieses und viele andere im Kern apothekenrechtliche Themen werden von Dr. Timo Kieser, Oppenländer Rechts­anwälte Stuttgart, ausführlich im kürzlich erschienenen Handbuch Notdienst-Retter behandelt.

Außerdem finden sich unter anderem Beiträge zu arbeitsrechtlichen Fragen, zur Kommunikation und zur Beratung im Buch. 

Ausgewählte Aspekte daraus werden wir künftig zudem auf DAZ.online unter „Notdienstretter“ behandeln.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Rx-Arzneimittel ohne Rezept

von Dieter Kaiser am 08.10.2021 um 10:11 Uhr

Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter. Wenn man weiß, dass das Rezept nachgereicht wird, darf man menschlich entscheiden. Der Kunde könnte außerdem das Vertrauen, das er Apotheker:in geschenkt hatte beschädigt sehen und sich für ein anderswo entscheiden. - n. b. Im Fürther flair ( das neue "City Center" ) gibt es keine Apotheke mehr und nicht nur dort ist eine solche Versorgung auch dank DOC-MORRIS Versandhandel von Arzneimitteln - auch Rp. Bedarf - nicht mehr möglich ! Paragraphenreiter waren schon immer verhasste Zeitgenossen, wenn sie unmenschlich wurden !

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