Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

03.10.2021, 07:30 Uhr

Alles kommt – so nach und nach, das E-Rezept, die Apps, unsere Dienstleistungen, das Honorar. Alles nach und nach, 

Alles kommt – so nach und nach, das E-Rezept, die Apps, unsere Dienstleistungen, das Honorar. Alles nach und nach, 


So nach und nach werden die Äußerungen realistischer: Ab 1. Januar soll zwar das E-Rezept kommen, d.h., die offizielle Einführung des E-Rezepts wird dann verkündet. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass ab 1. Januar alle Arztpraxen auf Knopfdruck E-Rezepte ausdrucken oder an die Smartphones senden. Das werden sie nämlich nicht können: Die Arztpraxissoftware wird in vielen Praxen noch nicht auf dem neusten Stand sein. Da muss noch viel getestet werden. Und das E-Rezept kommt so langsam und „nach und nach“. Was es jetzt schon gibt: die DAV-App, aber noch lange nicht mit allen Funktionen – die kommen auch nach und nach. Genauso wie unsere pharmazeutischen Dienstleistungen.

27. September 2021

Über die pharmazeutischen Dienstleistungen und deren Honorierung konnten sie sich nicht einigen, der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband. Da muss nun eine Schiedsstelle das letzte Wort sprechen. Wir deutschen Apothekerinnen und Apotheker werden uns also noch gedulden müssen, bis wir von DAV-und-GKVs Gnaden erfahren dürfen, was genau mit den pharmazeutischen Dienstleistungen auf uns zukommt. Noch immer ist es nämlich höchst geheim, was da über unsere Köpfe hinweg ausgehandelt wird, womit wir in Zukunft beglückt werden. Eins ist schon heute klar: Pharmazeutische Dienstleistungen bedeuten für all diejenigen Apotheken, die dann was auch immer sie an pharmazeutischen Diensten leisten werden, zunächst mehr Arbeit und mehr Kosten. Und das Honorar? Dafür stehen insgesamt nur schlappe 150 Mio. Euro zur Verfügung. Also, mein liebes Tagebuch, es bleibt uns nichts anderes übrig, als zu warten auf den Moment, wenn sich nach dem Spruch der Schiedsstelle der Vorhang hebt und die geheimen pharmazeutischen Dienstleistungen sichtbar werden. Ehrlich gesagt, wir können’s erwarten, lasst euch Zeit. Das Nähere zu diesen Dienstleistungen wird sich dann im neuen Paragrafen 33 des Rahmenvertrags über die Arzneimittelversorgung finden: In der Anlage 11 stehen sie dann, die pharmazeutischen Dienstleistungen sowie das Nähere zu den jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, zur Vergütung der erbrachten Dienstleistungen und zu deren Abrechnung. Worüber sich DAV und GKV allerdings bereits einigen konnten, sind Maßnahmen zur Absicherung der Gleichpreisigkeit, also ein Verfahren wie vorzugehen ist, wenn eine Apotheke gegen die ebenfalls mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz eingeführte Rx-Preisbindung im Sozialrecht verstößt. Ab 1. Oktober 2021 gilt: Wenn eine in- oder ausländische Apotheke gegen die Rx-Preisbindung verstößt, muss sie mit einer Vertragsstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

28. September 2021

Übrigens, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel (Rx-Preisbindung), die Jens Spahn im deutschen Sozialrecht verankern konnte, wird nun auch von der EU akzeptiert. Endlich, wir können aufatmen. In Deutschland wird es auch weiterhin einheitliche Preise für Rx-Arzneimittel geben – und daran müssen sich auch die EU-Versender halten. Mein liebes Tagebuch, wir erinnern uns: Seit 2013 stand diese Preisbindung auf der Kippe, als die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund seiner Arzneimittelpreisbindung eingeleitet hatte. Die EU vertrat die Ansicht: Die festen Rx-Preise und das damit verbundene Rx-Boni-Verbot schränken den freien Warenverkehr innerhalb der EU ein und erschweren den EU-Versendern den Zugang zum deutschen Markt. Der EuGH hatte dann im seinem Urteil vom Oktober 2016 die Rx-Preisbindung für EU-Versender gekippt. Mit dem Schachzug, die Rx-Preisbindung aus dem Arzneimittelrecht ins Sozialrecht zu verschieben, konnte die Gleichpreisigkeit für verschreibungspflichtige Arzneimittel in Deutschland allerdings wieder hergestellt werden. Mein liebes Tagebuch, dadurch, dass die EU das Verfahren gegen Deutschland offiziell eingestellt hat, kehrt nun hoffentlich Ruhe in dieses Kapitel ein. Die EU-Versender geben seit Inkrafttreten des VOASG keine Rabatte mehr. Und im neuen Rahmenvertrag zwischen DAV und GKV sind bereits die Vertragsstrafen aufgeführt, sollte sich eine in- oder ausländische Apotheke bemüßigt fühlen, sich nicht an die Gleichpreisigkeit zu halten.

29. September 2021

Ja, ja, es rumpelt und knirscht beim E-Rezept. Der offizielle bundesweite Starttermin rückt rasend schnell näher. Und die Stimmen, die Zweifel äußern, ob der Termin wirklich zu halten ist, werden lauter. Nur, an wem liegt’s, dass der Termin zu wackeln scheint? Tja, da hat wohl jede beteiligte Partei, seien es die Ärzte, die Apotheker, die Softwarehäuser oder die Gematik, so ihre eigenen Ansichten dazu. Hört man den Gematik-Chef Markus Leyck Dieken, bereiten die Softwarehäuser Sorgen. Sie hätten den offiziellen Starttermin am 1. Januar 2022 als ihren Starttermin betrachtet und nicht die bereits seit Juli laufende Testphase. Fragt man dagegen die Anbieter der Praxisverwaltungssysteme bzw. den Bundesverband Gesundheits-IT, in dem viele von ihnen organisiert sind, hört man ganz andere Gründe. Dort ärgert man sich über die Schuldzuweisungen seitens der Gematik und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Nach Ansicht der Softwareanbieter seien nicht die Software, sondern die Zertifizierungsprozesse, die bei der Gematik und der KBV durchlaufen werden müssen, das Nadelöhr: die Konformitätsbescheinigung durch die Gematik und eine Zertifizierung durch die KBV. Und dann komme hinzu, dass ständig die Anforderungen geändert würden. Ja, mein liebes Tagebuch, ist halt wie immer und überall, wenn solche Organisationen und Unternehmen zusammenarbeiten müssen und aufeinander angewiesen sind. Und wenn’s um Software und EDV geht, umso mehr. Und dennoch, der Bundesverband Gesundheits-IT strahlt Zweckoptimismus aus: Die Arztsoftware werde rechtzeitig für das E-Rezept bereit sein. Na, wir werden sehen.

30. September 2021

Rechtzeitig bereit fürs E-Rezept? Ob das wirklich funktionieren wird? Eigentlich sollten sich bundesweit ab 1. Oktober so nach und nach die Arztpraxen einklinken können und ihre Praxissoftware für die E-Rezept-Ausstellung fit machen. Fehlanzeige. Viele Arztpraxen haben noch gar nicht die technischen Möglichkeiten dazu. Es bleibt also vorerst dabei: Getestet wird derzeit nur in der Fokusregion Berlin-Brandenburg. Die freiwillige bundesweite Einführung wird zurückgestellt. Mein liebes Tagebuch, so ist das mit solchen Projekten, alles andere hätte auch große Verwunderung ausgelöst. Aber nach wie vor wird an der verpflichtenden Einführung der E-Rezepte festgehalten: Ab 1. Januar 2022 soll’s für GKV-Versicherte keine rosafarbenen Rezeptformulare mehr geben, sondern – ausgedruckte E-Rezepte (und wohl in seltenen Fällen sogar in digitaler Form auf dem Smartphone). Aber, mein liebes Tagebuch, hört man sich ein wenig um und schaut mal genauer hin, dann ist es wohl tatsächlich so, dass viele Arztpraxen gar nicht die technische Möglichkeit haben, E-Rezepte auszustellen – die zertifizierten Updates für die Praxisverwaltungssysteme fehlen noch.

 

Dass der bundesweite Roll-out des E-Rezepts auf Dezember verschoben und die Testphase in der Fokusregion Berlin-Brandenburg verlängert wird, halten die Softwarehäuser übrigens für eine richtige Entscheidung. Lars Polap, Geschäftsführer des Apothekensoftwarehauses Pharmatechnik und Vorstandsmitglied des Bundesverbands der Apothekensoftwarehäuser (ADAS) hält diese Entscheidung für vernünftig, wie er in einem Videointerview sagt. Man müsse einfach mehr Beteiligten die Gelegenheit geben, an solchen Tests teilzunehmen. Und, mein liebes Tagebuch, was er auch sagte: Er glaube nicht, dass ab Januar der „große Hebel zentral umgelegt werden kann“, und es ab dann nur noch E-Rezepte gebe. Ehrlich gesagt, mein liebes Tagebuch, das haben wir auch noch nie geglaubt. Und selbst der Gematik-Chef machte in einem Statement das deutlich, wovon wir alle realistischerweise ausgehen: Das E-Rezept gibt es nicht ab 1. Januar 2022 wie auf Knopfdruck überall, es wird „nach und nach flächendeckend zur Verfügung stehen“. Genauso wird es sein. Und, mein liebes Tagebuch, das „nach und nach“ kann sich dann bei dem einen oder anderen Arzt schon mal hinziehen…


Die Apothekenzahlen sinken, die Wege zur nächsten Apotheke werden länger. Diese einfache Rechnung und ihre Folgen wirken sich besonders gravierend im Nachtdienst aus. Der ADAC untersuchte in einer bundesweiten Studie, wie weit es die Landbewohner tatsächlich zur nächsten Notdienst-Apotheke haben. Laut ABDA-Angaben nehmen jede Nacht rund 20.000 Menschen den Notdienst der öffentlichen Apotheken in Anspruch. Mein liebes Tagebuch, wie die ADAC-Untersuchung zeigte, kann der Weg zur Notdienst-Apotheke bis zu 40 km weit sein – auf Rügen zum Beispiel – und der Rückweg kommt dann noch dazu. Die durchschnittliche Entfernung liegt allerdings bei nur 14,5 km, was allerdings immer noch relativ weit ist. Wobei sich die Bundesländer durchaus unterscheiden: Während z. B. Baden-Württemberg deutlich unter dem Mittelwert liegt, muss man in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nachts im Durchschnitt rund 20 km zur nächsten Nachtdienst-Apotheke zurückliegen. Mein liebes Tagebuch, vermutlich werden bei weiter sinkenden Apothekenzahlen noch mehr Menschen weite Strecken zurücklegen müssen, um nachts an dringend benötigte Arzneimittel zu kommen. Welche Konsequenzen wird das langfristig haben?

1. Oktober 2021

Die Gematik-App fürs E-Rezept und zur Kommunikation mit der Apotheke gibt es schon. Jetzt kommt auch der Deutsche Apothekverband (DAV) zu Potte: Er hat seine Web-App „Mein Apothekenmanager“ gelauncht. Mehr als zwei Jahre hat er daran gebastelt. Es ist eine App, die nicht aus einem App-Store heruntergeladen wird, sondern über den Aufruf der Webseite www.mein-apothekenmanager.de auf dem Smartphone hinterlegt wird. Und was kann die App, was bietet sie den Kunden? Tja, mein liebes Tagebuch, der Kunde kann seine Apotheke finden und dann sehen, ob und welche Serviceleistungen sie bietet, z. B. Covid-19-Zertifikate, Covid-19-Schnelltests, Botendienste oder Parkplätze, welche Schwerpunkte sie hat. Das ist erst der Anfang, wie DAV-Chef Thomas Dittrich wissen lässt, weitere Funktionen werden folgen. Mein liebes Tagebuch, man wird nicht falsch liegen, wenn man davon ausgeht, dass sehr viele Apotheken sich beim Apothekenmanager abmelden werden, um über diese Web-App mit ihren Kundinnen und Kunden kommunizieren zu können. Draußen bleiben müssen derzeit noch Apotheken, die kein Mitglied in einem Apothekerverband oder -verein sind – also die sogenannten Hubmannschen Trittbrettfahrer. Ob man für diese Nicht-Verbandsmitglieder eine Lösung findet, z. B. Teilnahme an der App gegen Gebühr, ist noch offen. Laut ABDA steht hier noch eine Lösung aus. Und mein liebes Tagebuch, es wird ja bald auch noch weitere Apps geben, die um die Gunst der Apotheken und deren Kunden ringen werden.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Im Tagebuch

von Dr.Diefenbach am 03.10.2021 um 11:42 Uhr

...stehen eigentlich nur noch technologische Dinge,das ist auf Grund der gesellschaftlichen "Weiterentwicklung" auch nachvollziehbar,Aber wir reden praktisch ausschliesslich über Zahlen,Geldströme,Organisationen und Unterorganisationen mit Millionen von Geschäftsführern usw.usw.Somit dürfte auch dem Pharmaziestudenten immer KLARER werden, dass der Selbständige ebenso !! wie die mitarbeitende Mensch(ohne Gendermarkierung)weitgehend logistische Massnahmen ausführt.
DAS wird sich-vor wenigen Jahren undenkbar -auch im Studiendesign auswirken müssen.Die Wissenschaft gerät halt mehr und mehr unter die Räder.Schade.
UND ZU CONNY:Die substanziellen Beiträge werden uns doch sehr fehlen,Sie können ja mal einen Gastkommentar abgeben.Und jetzt?Golfplatz?Mitarbeit im Palliativbereich?Gartenarbeit?Ein Buch schreiben?Vertreten?Sozialdienst ehrenamtlich?Aktienhandel?Am Besten:EINFACH LEBEN.Alles Gute

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Verkauft

von Comny am 03.10.2021 um 9:17 Uhr

Sie können alle aufatmen, dies ist mein letzter Eintrag . Ich habe meine gutgehende Apotheke zum 1. 10. 21 verkauft. Wüsche Allen viel Erfolg für die Zunkunft mit Apps, Plattformen und E-Rezept. Ihre Nervensäge Conny

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