EU-Kommission

Vertragsverletzungsverfahren wegen Rx-Preisbindung eingestellt

Stuttgart - 28.09.2021, 13:15 Uhr

Die EU hat das bereits 2013 begonnene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Arzneimittelpreisbindung nun offiziell eingestellt.  (x / Foto: MAGO / Hans Lucas) 

Die EU hat das bereits 2013 begonnene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Arzneimittelpreisbindung nun offiziell eingestellt.  (x / Foto: MAGO / Hans Lucas) 


Versender wurden vorab informiert 

Ganz überraschend kommt die Entscheidung der Kommission nicht. Bereits Anfang August hatte das Handelsblatt“ in seinem „Inside Digital Health“-Newsletter berichtet, dass aus dem Umfeld der Brüsseler Behörde zu vernehmen sei, dass diese den Fall schließen und das noch immer laufende Vertragsverletzungsverfahren einstellen wolle. Zudem soll im Juli die Kommission an die betroffenen Online-Versender geschrieben haben, in dem diese informiert wurden, dass eine Einstellung des Verfahrens bevorstehe. Man werde dem Kommissionskollegium vorschlagen, der Beschwerde gegen Deutschland „nicht weiter nachzugehen“.

Die Entscheidung ist aber wohl durchaus umstritten. So werden auch EU-Rechtsexperten zitiert, die sie kritisieren. „Was den Fall ungewöhnlich macht, ist die Tatsache, dass die Kommission zwar sagt: Es liegt ein Bruch des EU-Rechts vor und ein Verstoß gegen das Binnenmarkt-Prinzip des freien Warenverkehrs. Aber sich dann aus politischen Gründen entscheidet, das Vertragsverletzungsverfahren einzustellen“, heißt es. Für die EU sei das problematisch. „Denn es bedeutet, dass die EU-Kommission das EU-Recht und die Regeln des Binnenmarktes nicht konsequent durchsetzt.“ Damit stelle sie letztlich den ganzen EU-Binnenmarkt infrage.

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Für die Praxis hat die Entscheidung der Kommission keine Auswirkung. Die großen EU- Arzneimittelversender geben seit Inkrafttreten des VOSG keine Rabatte mehr. Damit würden sie Vertragsstrafen riskieren. Seit kurzem steht übrigens auch das Verfahren, wie bei Verstößen von Apotheken gegen die sozialrechtliche Preisbindung vorzugehen ist. Die Regelungen treten zum 1. Oktober 2021 in Kraft.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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