EU-Kommission

Vertragsverletzungsverfahren wegen Rx-Preisbindung eingestellt

Stuttgart - 28.09.2021, 13:15 Uhr

Die EU hat das bereits 2013 begonnene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Arzneimittelpreisbindung nun offiziell eingestellt.  (x / Foto: MAGO / Hans Lucas) 

Die EU hat das bereits 2013 begonnene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Arzneimittelpreisbindung nun offiziell eingestellt.  (x / Foto: MAGO / Hans Lucas) 


Die EU hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Arzneimittelpreisbindung nun offiziell eingestellt. Der entsprechende Eintrag auf der Webseite der EU-Kommission ist auf den 23. September 2021 datiert. Bereits vor ein einigen Wochen hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet, dass es entsprechende Pläne gebe. Damit ist der Trick, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel im Sozialrecht unterzubringen, offenbar aufgegangen.  

Die Liste der Vertragsverletzungsverfahren – „infringements“ – der EU gegen die Mitgliedstaaten ist lang und unübersichtlich. Die Damen und Herren in Brüssel sind offensichtlich gut beschäftigt. Der Eintrag vom 23. September 2021, dass das Verfahren „INFR(2013)407“ mit dem Titel „Issue of Applicability of German Price Regulation on Pharmaceuticals“ geschlossen wurde, ist daher leicht zu übersehen. So unscheinbar der Eintrag in die Datenbank ist, umso größer ist seine Bedeutung: Die EU hat demnach das bereits im Jahr 2013 begonnene Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland aufgrund der Arzneimittelpreisbindung nun offiziell eingestellt und Jens Spahns Trick, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht mehr im Arzneimittelrecht, sondern im Sozialrecht zu verankern, somit akzeptiert.

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Die Kommission hatte das Vertragsverletzungsverfahren damals eingeleitet, weil sie der Auffassung war, dass die festen Rx-Preise und das damit verbundene Rx-Boni-Verbot den freien Warenverkehr innerhalb der EU einschränkten und EU-Versendern den Zugang zum deutschen Markt erschwerten. Außerdem entziehe es den EU-Versendern „ihren größten Wettbewerbsvorteil“, fand die EU-Kommission. Auch der Europäische Gerichtshof hatte in seinem berühmten Urteil vom Oktober 2016, in dem er die Rx-Preisbindung für EU-Versender gekippt hatte, vergleichbar argumentiert.

Als es im  Nachgang des Urteils darum ging, die Gleichpreisigkeit für Verschreibungspflichtiges wiederherzustellen, ohne den Versand der betreffenden Arzneimittel zu verbieten, wurde bei etwaigen Lösungsvorschlägen immer wieder auf das laufende Verfahren verwiesen und deren nachhaltige Wirksamkeit angezweifelt. So gab es beispielsweise im Zuge der Diskussionen um das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz durchaus große Bedenken, unter anderem aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium, dass die EU-Kommission eine Verschiebung der Preisbindung in Sozialrecht akzeptieren würde. Was sie aber nun offensichtlich hat.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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