Bilanz ziehen nach der Flutkatastrophe

Drei Monate nach der Flut: Millionen-Schäden bei Apotheken und die Kunden „im Exil“

Ahrtal - 28.09.2021, 17:50 Uhr

Mehr als drei Monate nach der Flutkatastrophe steht in einigen betroffenen Orten noch immer nicht fest, ob die Apotheken wieder öffnen können. (c / Foto: IMAGO / blickwinkel)

Mehr als drei Monate nach der Flutkatastrophe steht in einigen betroffenen Orten noch immer nicht fest, ob die Apotheken wieder öffnen können. (c / Foto: IMAGO / blickwinkel)


DAT-Antrag: Nationales Hilfswerk für vergleichbare Fälle schaffen

Beim gerade zu Ende gegangenen Deutschen Apothekertag in Düsseldorf habe der AKNR auch mehrere Anträge eingebracht, „welche die Situation für Betroffene und künftige Betroffene erleichtern sollen“, sagt Krömer. Neben der Schließung von Regelungslücken sei es dabei um die Schaffung eines nationalen Hilfswerks für vergleichbare Fälle gegangen, sagt er. Den Antrag unterstützten auch die Kammern und Verbände Westfalen-Lippe und Rheinland-Pfalz. 

Die AKNR habe unbürokratisch Hilfe geleistet, wo dies möglich war. „Wir werden auch weiterhin eng an der Seite der Betroffenen stehen und helfen, in jedem Einzelfall praktikable Lösungen zu finden. Wir freuen uns, dass dies mit zinsgünstigen Sofortkrediten durch Standesbank und öffentliche Hand bereits gut erfolgt ist. Wir werden uns in den künftigen Prozess weiter einbringen. Gemeinsam haben Kammern und Verbände in den betroffenen Gebieten viel getan, um die Situation der Betroffenen zu stabilisieren und ihnen Hilfe und Halt zu geben“, sagt Krömer.

Seitens des AVNR habe man sich gegenüber gesundheitspolitischen Vertretern der Bundesregierung dafür nachdrücklich eingesetzt, dass Versorgungsleistungen insbesondere in Notfallsituationen künftig unbürokratischer geregelt werden müssen, sagt Szynka. „Die Hochwasserkatastrophe hat hier den Handlungsbedarf offengelegt. Demzufolge muss es, so unsere Forderung, künftig in Katastrophenfällen möglich sein, die Bevölkerung in solchen Notsituationen kontinuierlich und unbürokratisch versorgen zu können. Dafür bedarf es einer grundsätzlichen Kostenübernahme der ausgehändigten Medikamente, auch wenn dies beispielsweise nicht auf einem GKV-Rezept erfolgt, weil auch Arztpraxen nicht in gewohnter Weise praktizieren können. Eine Umfrage hat ergeben, dass nicht wenige Apotheken jeweils Medikamente im Wert von mehreren Tausend Euro kurzfristig an Patienten in Not ausgehändigt  hatten – und das ohne konkrete Kostenzusage“, erklärt der Sprecher des AVNR.

„Bund und Länder haben neben einer unbürokratisch ausgezahlten Soforthilfe für Privatleute und Unternehmen auch umfangreiche Hilfen für den Wiederaufbau zugesagt“, sagt Engel-Djabarian. Auch in NRW hat die Landesregierung ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das auch öffentliche Apotheken abrufen können. „Wichtig ist, dass die Perspektive zum Wiederaufbau der Infrastruktur auch von der Bevölkerung und den Unternehmen sowie den Gesundheitseinrichtungen angenommen wird. Schlüssel dafür werden die staatlichen Hilfen sein, aber auch die privaten Spenden.“



Volker Budinger, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.