Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus

Welche Rolle spielen Apotheken in der Berliner Wahl?

Berlin - 24.09.2021, 17:15 Uhr

Haben die zur Berliner Abgeordnetenhauswahl antretenden Parteien auch die Apotheken im Blick? (c / Foto: IMAGO / Emmanuele Contini)

Haben die zur Berliner Abgeordnetenhauswahl antretenden Parteien auch die Apotheken im Blick? (c / Foto: IMAGO / Emmanuele Contini)


SPD: Apotheken sind tragende Säulen der Berliner Gesundheitsversorgung

Die Antworten der Berliner SPD

In Berlin gibt es rund 765 Apotheken (Stand Ende 2020). Anders als in Flächenstaaten ist die Versorgung im urbanen Bereich damit wohl gesichert. Spielen Apotheken vor diesem Hintergrund für Sie in der Landespolitik überhaupt eine Rolle? Im Wahlprogramm finden sie keine Erwähnung – aber vielleicht sind sie in der „Gesundheitsstadt Berlin“ doch mitgedacht?

Könnten Sie sich – auch angesichts der Erfahrungen aus der Pandemie – vorstellen, dass Apotheken künftig mehr bieten? Ein Modellprojekt zu Grippeimpfungen wird nun kommen – begrüßen Sie das? Welche Dienstleistungen könnten Sie sich überdies vorstellen?

Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.

Die Berliner Apotheken sind selbstverständlich tragende Säulen der Berliner Gesundheitsversorgung.  Die Berliner SPD schätzt ihr Engagement in der wohnortnahen Versorgung der Berliner:innen mit Medikamenten und dem apothekenüblichen Randsortiment. Mit dem Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz haben wir auf Bundesebene die Expertise der Apotheker:innen in den Vordergrund gerückt. Sie sind keine reinen Verkäufer:innen, sondern Angehörige eines Heilberufes. Daher finden wir die Dienstleistungsverträge, die der DAV gerade mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt, gut. Auch die Grippeimpfung in Apotheken, die wir mit dem Masernschutzgesetz im Bund auf den Weg gebracht haben, war der SPD ein wichtiges Anliegen. Wir können uns aber auch vorstellen, dass Impfungen mit regionalen Schwerpunkten – wie die FSME-Impfung – in Apotheken angeboten werden könnten. Die Evaluation der Modellprojekte zur Grippeimpfung wird hier sicher mehr Aufschluss bringen. Impfungen für Kinder sollten aber in den Händen von Kinder- und Jugendärzten bleiben. Darüber hinaus ist vor allen Dingen im Bereich der Polymedikation noch viel zu tun. Hier setzen wir auf die Beratungskompetenz der Apotheker:innen. Die Apotheker:innen müssen gute Modelle in die Verhandlungen einbringen, die die Versorgung sicherer machen.

Krankenhäuser sind Landessache – was halten Sie davon, Apotheker:innen auf den Stationen zu etablieren, wie es Niedersachsen vorgemacht hat? 

Aktuell müssen nur in Niedersachsen Stationsapotheker:innen beim Medikationsprozess im Krankenhaus eingebunden werden. Das sollte jedoch überall der Standard sein. Ein pharmazeutischer Blick auf die Medikation ist unbedingt nötig. Die Pandemie hat uns gezeigt, wie sehr wir auf gute Kooperation bei der Gesundheitsversorgung angewiesen sind – aber auch, wie gut sie funktionieren kann. Wir werden in Zukunft die Zusammenarbeit von Ärzt:innen und Apotheker:innen auch deshalb stärken müssen, weil wir sonst nicht in der Lage sein werden, eine flächendeckende Versorgung sicherstellen zu können.

Berlin und Brandenburg sind derzeit Fokusregion für den Test des E-Rezepts.  Sehen Sie Berlin vielleicht gar als Vorreiter in Sachen Digitalisierung im Gesundheitswesen? Oder gibt es hier noch viel zu tun? 

Hier sehen wir die großen Chancen digitalisierter Lösungsansätze für den Gesundheitsstandort Berlin, die das Ziel des Bürokratieabbaus mit der Optimierung von Diagnose-, Dokumentations- und Verordnungsprozessen verbinden. Deshalb bleibt die Fortsetzung unserer Digitalisierungsoffensive im Berliner Gesundheitswesen eine der zentralen Aufgaben, die wir in der nächsten Legislaturperiode angehen wollen.

Noch eine grundsätzliche Frage – da Länder über den Bundesrat ja durchaus auch Bundesfragen anstoßen können und dies auch schon geschehen ist: Sehen Sie Änderungsbedarf in den Apothekenstrukturen? Oder sollen die existierenden Regeln, etwa zum Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln, Fremd- und Mehrbesitzverbot, aus Ihrer Sicht Bestand haben?

Wir Sozialdemokrat:innen haben uns nach langen und intensiven Verhandlungen mit der Union im Bund dafür eingesetzt, dass es kein Versandverbot für verschreibungspflichtige Medikamente geben darf. Allerdings gilt zukünftig für alle gesetzlich Versicherten derselbe Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel – unabhängig davon, ob sie diese in der Vor-Ort-Apotheke oder über eine EU-Versandapotheke beziehen. Versandapotheken dürfen gesetzlich Versicherten keine Rabatte mehr auf rezeptpflichtige Arzneimittel gewähren. Inzwischen gibt es erste Signale, dass auch die EU-Kommission den von uns beschrittenen Weg, das Rabattverbot im SGB V zu regeln, statt im Arzneimittelgesetz, akzeptiert. Sollte die EU-Kommission das immer noch laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einstellen, gibt es aus Sicht der SPD keinen Änderungsbedarf an der gefundenen Lösung.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.