Apotheker gehen online

Marketing auf Instagram, Facebook und Co.: Was ist zu beachten?

Leipzig - 14.09.2021, 10:45 Uhr

Ob Facebook, Instagram oder TikTok: Viele Apotheken nutzen mittlerweile aktiv Social Media. (Foto: IMAGO / AFLO)

Ob Facebook, Instagram oder TikTok: Viele Apotheken nutzen mittlerweile aktiv Social Media. (Foto: IMAGO / AFLO)


Die aktuelle Corona-Krise hat in vielen Köpfen zum Umdenken angeregt. Alte Geschäftsmodelle in den öffentlichen Apotheken laufen nicht mehr wie früher und die Online-Anbieter sowie die Einführung des E-Rezeptes sorgen dafür, dass in Zukunft noch mehr Veränderung ansteht. Viele Kollegen beschäftigen sich nun intensiv mit dem Thema Online-Marketing auf Instagram, Facebook und Co., um auch in den kommenden Jahren erfolgreich zu sein.

Die digitale Welt hat sich in den letzten 15 Jahren erheblich verändert. Die Nutzung ist allgegenwärtig, fast jeder besitzt ein Smartphone und ist auf Social-Media-Plattformen täglich unterwegs. Was früher als Trend unter jungen Leuten abgetan wurde, ist heute viel mehr. Potenzielle Apothekenkunden informieren sich rege im Internet und suchen Antworten auf pharmazeutische Fragen – da ist es doch schön, wenn die Apotheke vor Ort auch auf diesen Kanälen präsent ist und mit nützlichen Tipps sowie persönlichen Einblicken Ihre Kunden erreicht. 

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Sucht man beispielsweise auf Instagram nach deutschen Apotheken, findet man mittlerweile sehr viele Profile mit den unterschiedlichsten Ausrichtungen. Neben Kollegen, die durch kurze witzige Videos aus dem Apothekenalltag Ihre Kunden inspirieren, findet man ebenso Apotheken, die Aktionen anpreisen, auf den Notdienst hinweisen, das Team vorstellen oder den Alltag eines Apothekenteams präsentieren. Auch Beratungsvideos, zum Beispiel zur richtigen Anwendung von Augentropfen oder Einnahme von Kapseln oder Brausetabletten werden bereits für die Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Die Hürden, die zu Beginn genommen werden müssen, sind die eigenen Zweifel gegenüber Datenschutz sowie Sicherheit abzulegen und die Unwissenheit, was überhaupt online alles möglich ist, zu überwinden. Bei Plattformen wie Instagram oder TikTok handelt es sich um Fremdfirmen, die bereits durch die reine Nutzung andere Datenschutzstandards vertreten als die Apotheken. Viele Kollegen, die Social-Media-Seiten betreiben, verlinken im Profil Ihre Website mit allen Datenschutzhinweisen. Unter dem Feld: Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke werden Punkte wie Rechtsgrundlagen, Nutzungshinweise, Speicherung von Inhalten sowie Hinweise zu Cookies angegeben. Zusätzlich können Links zu den einzelnen Datenschutzerklärungen der Plattformbetreiber hinterlegt werden. Sogar die ABDA besitzt mittlerweile eigene Social-Media Auftritte, u.a. auf Twitter und YouTube, auf denen Neuigkeiten geteilt werden. Auf deren Website findet man ausführliche Hinweise zur Nutzung, welche als Orientierung dienen kann. Daneben gibt es mittlerweile auch andere zahlreiche Vorlagen, die zuvor eingesehen werden können. Außerdem kann der Datenschutzbeauftragte für weitere Informationen ins Boot geholt werden.

Werbung und Beratung über Social-Media-Kanäle

Der erste Schritt ist getan: Das Instagram-Profil wurde erfolgreich erstellt, ein Profilfoto hochgeladen und alle Hinweise und Links zur Nutzung sowie Datenschutz wurden eingefügt. Für den ersten Post wird ein Foto der beworbenen Reiseapotheke gepostet mit dem Hinweis: „Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich zur Reiseapotheke beraten!“ Anschließend erstellt die Apotheke ein kurzes Video, in dem eine Kollegin die milde Gesichtsreinigung einer Kosmetikfirma nach oben hält und anpreist.

Was ist erlaubt und was nicht?

Doch Vorsicht: Nicht alles ist im Bereich des Gesundheitswesens erlaubt. Neben dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) müssen Apotheken auch das Heilmittelwerbegesetz (HWG) beachten. Enthält die Reiseapotheke apothekenpflichtige Arzneimittel, gelten hier die gleichen Richtlinien des HWG wie bei der Werbung in Zeitschriften und Co.. Dieses verbietet irreführende Werbung wie unwahre oder nicht belegte Aussagen zum Therapieerfolg oder alle Formen der Täuschung. Weiterhin müssen Angaben wie Name, Hersteller, Indikation, Nebenwirkung und Gegenanzeigen gemacht werden. Die rechtssichere Bewerbung von Arzneimitteln auf Social-Media ist also sehr umfänglich und sollte nur nach Rücksprache mit dem Datenschutzbeauftragten durchgeführt werden. 

Alle anderen apothekenüblichen Waren dürfen gezeigt und beworben werden, wobei auch hier besondere Kennzeichnungen nötig sind. Wird ein Produkt wie die Gesichtsreinigung in die Kamera gehalten, ist die Angabe „Werbung“ in jedem Post oder jeder Story Pflicht. Auch wenn es sich um unbezahlte Werbung oder eine persönliche Empfehlung handelt, muss darauf hingewiesen werden. Diese Regeln sollten auch von kleinen Profilen beachtet werden, denn der Bereich „Social-Media“ für Apotheken wächst, weshalb ein ordnungsgemäßer Umgang von Beginn an ratsam ist.

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Datenschutz: Was Apotheken bei Social-Media-Plugins beachten müssen

Die Welt von Social-Media ist groß, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Neben der klassischen Apotheken-Website, die in 2021 fast schon Pflicht ist, können eigene Podcasts aufgenommen, Kurzvideos auf TikTok hochgeladen oder regelmäßige Beiträge bei Instagram erstellt werden. Die Bekanntheit der Apotheke wächst dadurch, weil mittlerweile alle Generationen auf bestimmten Plattformen aktiv sind. Zu Beginn ergibt es Sinn, die eigene Zielgruppe zu definieren und dann durchdacht den Einstieg bei Social-Media zu finden. Die Plattform Instagram boomt aktuell, weshalb es sich lohnt dort zu beginnen. Diese Plattform wird nicht nur von Jugendlichen genutzt, sondern auch von jungen Erwachsenen aus dem benachbarten Wohngebiet oder Familien mit kleinen Kindern im Alter um die 30 Jahre. Neben der Zielgruppe ist eine kontinuierliche Aktivität wichtig, um permanent präsent und sichtbar zu sein. So wächst deine Community stetig an und Kunden aus dem Umfeld der Apotheke werden darauf aufmerksam. Wie auf der eigenen Website kann hier das Team vorgestellt oder Spezialisierungen beworben werden. Auch der eigene Webshop, Produkte der Eigenmarke oder Kundenabende finden hier einen optimalen Platz.

Best-Practice-Beispiele

Sehr fortschrittlich und mit Weitblick dem Thema Digitalisierung gegenüber stehen wollen viele. Als Positiv-Beispiel geht Apotheker Jan Reuter voran, der sich im Bereich Social-Media bereits einen Namen gemacht hat. Neben seiner klassischen Webpräsenz hat der Apothekeninhaber aus Walldürn einen eigenen You-Tube-Kanal, auf dem er relevante Themen aus dem Apothekenbereich bespricht und anschaulich erklärt. Daneben betreibt er einen eigenen Podcast sowie eine mit knapp 3.500 Abonnenten reichweitenstarke Seite auf Instagram. Wer gerade erst den Einstieg auf Social-Media vorbereitet, kann sich auf den Kanälen vom „Digitalen Apotheker“ in voraus inspirieren lassen.

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„Wir leben in einer Phase der digitalen Pubertät“

Auch wenn sich die digitale Welt stetig und schnell verändert, sind Online-Auftritte in 2021 nicht mehr wegzudenken. Es ist noch lange nicht zu spät, jetzt auf den Zug aufzuspringen, denn die Digitalisierung schreitet voran und die Apotheken vor Ort sollten ein Teil davon sein. Dieses neue gemeinsame Projekt stärkt das Team und fördert die alltägliche Freude bei der Arbeit. Außerdem liefern aufmerksamkeitsstarke Apotheken Gesprächsstoff, was den Bekanntheitsgrad im Umfeld stärkt. Ein Blick über den Tellerrand ist in der heutigen modernen Zeit enorm wichtig, damit die öffentlichen Apotheken weiterhin konkurrenzfähig sind.



Carolin Kühnast, Apothekerin
redaktion@daz.online


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