EMA prüft Booster-Impfungen von Biontech und Moderna

Auffrischimpfungen bald auch in der EU

Stuttgart - 07.09.2021, 12:15 Uhr

Bereits zwei Anträge auf Zulassung einer Auffrischungsdosis liegen bei der EMA, und zwar von Pfizer/Biontech und Moderna. (x / Foto: peterschreiber.media / AdobeStock)

Bereits zwei Anträge auf Zulassung einer Auffrischungsdosis liegen bei der EMA, und zwar von Pfizer/Biontech und Moderna. (x / Foto: peterschreiber.media / AdobeStock)


Derzeit keine grundsätzliche Auffrischung

Eine grundsätzliche Auffrischung für die Allgemeinbevölkerung sehen derzeit weder EMA noch ECDC als dringend erforderlich. Dennoch prüft die EMA die Zulassungsanträge, um bei Bedarf Belege für deren Sicherheit und Nutzen zu haben. Zudem weist die EMA darauf hin, dass Empfehlungen, wer und wie geimpft werden soll, den nationalen Impfbeiräten (NITAGs) vorbehalten bleiben, die die Impfkampagnen in jedem EU-Mitgliedstaat leiten. Während die EMA einschlägige Daten bewertet, können die Mitgliedstaaten bereits Vorbereitungspläne für die Verabreichung von Auffrischungsimpfungen und zusätzlichen Dosen in Betracht ziehen. Die STIKO hat sich bislang nicht offiziell zu Auffrischimpfungen positioniert.

Drittdosis als Teil der Grundimmunisierung bei Immungeschwächten?

Unabhängig von den Prüfungen, ob die beiden mRNA-Impfstoffe für eine Auffrischimpfung zugelassen werden, bewertet die EMA auch Daten aus der Literatur zur Verwendung von Comirnaty® und Spikevax® als dritte Dosis bei Immungeschwächten als Teil der Erstimpfung. So könnten Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem, die mit der Standard-Erstimpfung keinen ausreichenden Schutz erreichten, möglicherweise eine „zusätzliche“ Dosis als Teil ihrer Erstimpfung benötigen, erklärt die EMA.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

3. Covid 19 Impfung

von Dr. Ursula Kulhay am 17.09.2021 um 12:36 Uhr

Warum wird bereits die 3. Impfung durchgeführt, obwohl noch keine Zulassung der EMA vorliegt? Heute 16.09.2021
Ist die Zulassung nicht abzuwarten?
Wird der impfende Arzt rechtlich belangt, wenn schwere Nebenwirkungen auftreten?

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