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Nach Rückruf von Lidl
THC in Hanf-Produkten: Wie viel ist erlaubt?
BfR: Mehr als 2,5 mg THC = pharmakologische Wirkungen
Das BfR geht davon aus, dass, wenn diese Richtwerte eingehalten werden, nach aktuellem Wissensstand keine bedenklichen Wirkungen auftreten. Es weist allerdings auch auf die Vorläufigkeit der Zahlen hin. Es sei noch endgültig zu klären, wie stark einzelne THC-Effekte dosisabhängig seien.
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Bereits 2018 hat das BfR das Risiko psychogener und pharmakologischer Wirkungen durch den Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel untersucht. Dabei kam es zu dem Schluss, dass der Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel mit den durch die Überwachungsbehörden ermittelten übliche THC-Gehalten zu einer Überschreitung der von der EFSA vorgeschlagenen Akuten Referenzdosis (ARfD) von 0,001 Milligramm (mg) je Kilogramm Körpergewicht führen kann – die ARfD beschreibt die Menge THC, die kurzfristig aufgenommen werden kann, ohne dass psychomotorische und psychogene Effekte zu erwarten sind. Darüber hinaus ist es in den Augen des BfR möglich, dass bei Verzehr hanfhaltiger Lebensmittel THC-Dosen aufgenommen werden könnten, die im Bereich der arzneilich eingesetzten Dosen von ≥ 2,5 Milligramm (mg) pro Person und Tag liegen. Pharmakologische Wirkungen seien in diesen Fall zu erwarten.
Alkohol verstärkt die Wirkung
Die Verbraucherzentrale warnt daher: THC-Gehalte könnten gerade bei Menschen, die viel von den betreffenden Produkten verzehren, Kindern oder Schwangeren zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Alkohol oder bestimmte Arzneimittel können die Effekte verstärken. Und auch der umgekehrte Fall ist möglich, nämlich dass THC die Wirkung von Arzneistoffen beeinträchtigt.
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