Die gesundheitspolitischen Forderungen der AfD

Gegen Rabattverträge und Coronamaßnahmen

Stuttgart - 28.07.2021, 13:45 Uhr

Das Wahlprogramm der AfD ist ein Parforceritt durch die bekannten Baustellen des Gesundheitssystems. (Foto: IMAGO / Christian Spicker)

Das Wahlprogramm der AfD ist ein Parforceritt durch die bekannten Baustellen des Gesundheitssystems. (Foto: IMAGO / Christian Spicker)


Im Grundsatzprogramm der AfD spielt die Gesundheitspolitik keine Rolle, anders im Programm zur Bundestagswahl. Hier macht sie gemeinsam mit dem Bereich „Klima, Energie, Technik und Digitalisierung“ den größten Block aus. Neben den Forderungen, „die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen“ zu beenden und den Beruf des Heilpraktikers zu erhalten, gibt es auch Punkte, die explizit das Apothekenwesen betreffen.

Im Vergleich zu vor vier Jahren nimmt die Gesundheitspolitik im aktuellen Wahlprogramm der AfD weit mehr Raum ein. Man hat sich offenbar in die Materie eingearbeitet. Aussagen wie „die Krankenkassen-Finanzierung ist durch die hohen Kosten bedroht, die durch die Versorgung von Flüchtlingen entstünden“ finden sich 2021 im Gegensatz zu 2017 im Kapitel zum Gesundheitssystem nicht mehr – vermutlich weil die Versorgung von Flüchtlingen im Moment kein Thema ist, das die Gemüter besonders bewegt. Auch heißt das Kapitel nicht mehr „Unser Gesundheitssystem ist in Gefahr“, sondern schlicht „Gesundheitspolitik“. In der Einleitung heißt es, dass die Gesundheitspolitik der Partei auf dem bestehenden System aufbaue. Den Fehlentwicklungen, die sich aber in den Augen der AfD hier zunehmend zeigten, nehme man sich mit „Reformvorschlägen“ an. Ziel sei zum einen eine wohnortnahe Versorgung, aber man wolle auch die Effizienz neu bewerten und unter anderem Eigenverantwortlichkeit fördern.

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Satt auf die Finanzierung der Versorgung der Flüchtlinge hat man sich offenbar in diesem Jahr auf die Coronamaßnahmen eingeschossen. Hier setzt die AfD auf Eigenverantwortlichkeit und spricht sich für freiwillige Hygienemaßnahmen und Schutzbestimmungen aus, deren Schwerpunkt auf gefährdeten Bevölkerungsgruppen liegen müsse. Von verpflichtenden Maßnahmen hält die Partei nichts, weder was das Maskentragen angeht, noch beim Impfen oder im Bezug auf „unverhältnismäßige Lockdown-Maßnahmen“. Noch zu Beginn der Pandemie hatte sie die Bundesregierung für ihr Zögern bei der Maskenpflicht kritisiert.

„Rückkehr zu bewährten wissenschaftlichen Diagnosemethoden zur Feststellung einer Infektion“

Auch Tracking Apps, Immunitätsnachweise oder sonstige „Überwachungsmaßnahmen“ werden abgelehnt. Man wolle aber dafür sorgen, dass der öffentliche Diskurs und die Meinungspluralität gewahrt bleiben, heißt es. Die Bedeutung der PCR- und Schnelltests stellt die AfD ebenfalls infrage. Die seien laut WHO und ihrer Entwickler „allein nicht zum Infektionsnachweis geeignet“. Sie dürften nicht länger Grundlage für Freiheitsbeschränkungen sein. Stattdessen wird die „Rückkehr zu bewährten wissenschaftlichen Diagnosemethoden zur Feststellung einer Infektion“ gefordert, diese werden allerdings nicht genauer benannt. Außerdem wird die Einsetzung eines parlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses gefordert.

Erhalt der inhabergeführten Apotheken und keine zentrale Speicherung von Patientendaten

Auch die Arzneimittelversorgung hat Eingang ins Wahlprogramm gefunden. Das Kapitel ist überschrieben mit „Arzneimittelversorgung verlässlich machen“. Reformbedarf wird demnach wegen zunehmender Lieferengpässe gesehen. Der „überwiegenden Monopolsituation und einseitigen Abhängigkeit vom Ausland“ werde durch Abschaffung der Rabattverträge, Ausweitung des Festbetragsmarktes, Anpassung der Herstellerrabatte und Abschaffung der Reimportquote entgegengewirkt, heißt es. Im Gegenzug soll die Nutzenbewertung ausgeweitet und die Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Von den Herstellern verlangt die AfD, sich für mindestens zwei Monate mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln zu bevorraten. An dieser Stelle werden auch explizit die Apotheken erwähnt: Für die Gewährleistung einer flächendeckenden und qualifizierten Versorgung mit Arzneimitteln müssen nach Ansicht der AfD die inhabergeführten Apotheken erhalten bleiben, „die mit ihrem Liefer-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsservice an 365 Tagen die Versorgung der Bürger vor Ort sicherstellen“.

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Laut Wahlprogramm lehnt die AfD die „Schaffung einer zentralen Datenbank mit der Anbindung von Kliniken, Praxen, therapeutischen Einrichtungen und Apotheken zur Speicherung vertraulicher Patientendaten ab“. Schließlich zeichneten sich medizinische Behandlungsdaten durch besonders hohe Sensibilität aus, heißt es. Stattdessen spricht sich die Partei für eine Speicherung von Notfalldatensätzen, einer Medikamentenübersicht oder einer Patientenverfügung direkt auf der Krankenversicherungskarte aus. 

Außerdem will die AfD den „Zugang zu Heil- und Hilfsmitteln entbürokratisieren“. Die Genehmigungspflicht für Hilfsmittel durch die Gesetzliche Krankenversicherung schaffe Versorgungslücken für den Patienten und verursache hohen bürokratischen Aufwand, heißt es. Stattdessen wird eine Festbetragsregelung gefordert.

Versorgung im ländlichen Raum, Antibiotikaresistenzen, Cannabis als Medizin etc.

Die weiteren gesundheitspolitischen Forderungen beschäftigen sich unter anderem mit der Finanzierung der Krankenhäuser – so sollen maximal 60 Prozent in privater Trägerschaft sein –, den Arbeitsbedingungen der Pflege, der Versorgung im ländlichen Raum, Antibiotikaresistenzen, Cannabis als Medizin und dem Berufsbild des Heilpraktikers. Hier braucht es nach Ansicht der AfD eine einheitliche und verbindliche Definition der Ausbildungs- und Prüfungsstandards. Im Rahmen der freien Berufswahl müsse es auch Ärzten ermöglicht werden, den Beruf des Heilpraktikers neben der ärztlichen Tätigkeit auszuüben. Letztendlich handelt es sich um einen Parforceritt durch die bekannten Baustellen des Gesundheitssystems. Viele der angesprochenen Punkte fanden sich auch schon vor vier Jahren im Programm, allerdings weniger detailliert.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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1 Kommentar

Und nun ?

von Conny am 28.07.2021 um 13:55 Uhr

Wen soll man wählen ? Schnatterinchen auch Schummellieschen genannt?Lach-Laschet ? oder doch lieber Cum-ex Scholz ? Was für eine Auswahl !

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