Unbemerkt infiziert ohne PCR-Nachweis

Warum ein Antikörpertest als Genesenennachweis nicht genügt

Stuttgart - 14.07.2021, 10:45 Uhr

BMG: Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten die gleichen Impf-Empfehlungen wie bei Personen, die nie an COVID-19 erkrankt waren. Ein Antikörpernachweis wird nicht als ausreichender Nachweis für eine überstandene COVID-19-Erkrankung erachtet. (s /Foto: Parilov / AdobeStock)

BMG: Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten die gleichen Impf-Empfehlungen wie bei Personen, die nie an COVID-19 erkrankt waren. Ein Antikörpernachweis wird nicht als ausreichender Nachweis für eine überstandene COVID-19-Erkrankung erachtet. (s /Foto: Parilov / AdobeStock)


Bessert das BMG bald nach?

Plant das Bundesgesundheitsministerium denn diese Verordnung in Kürze anzupassen und vielleicht auch die Antikörpernachweise als Nachweis gelten zu lassen – nachdem das RKI diese als „prinzipiell geeignet“ einstuft, um eine SARS-CoV-2-Infektion nachzuweisen? Auf eine Anfrage der Deutschen Apotheker Zeitung antwortete das BMG: „Wenn kein PCR-Test durchgeführt wurde, gelten die gleichen Impf-Empfehlungen wie bei Personen, die nie an COVID-19 erkrankt waren“. Die Erklärung: „Ein Antikörpernachweis wird nicht als ausreichender Nachweis für eine überstandene COVID-19-Erkrankung erachtet, weil:

  • die nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam sind,
  • die Menge der Antikörper keinen sicheren Rückschluss auf den Schutz vor einer Infektion zulässt,
  • der Antikörpernachweis auch durch andere Coronaviren verursacht sein kann,
  • der Antikörpernachweis keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zulässt",

begründet das BMG – und ist hier wohl teilweise anderer Meinung als die Wissenschaftler des RKI. 

Die Frage, ob das BMG plant, die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung in diesem Punkt anzupassen und auch Antikörpertests gelten zu lassen, ließ das Ministerium bislang unbeantwortet.

Ausweg Corona-Impfung?

Was allerdings infrage kommt, für vormals Infizierte ohne PCR-Nachweis, ist eine Impfung. Die STIKO rät für Genesene bislang zu einer einzigen Impfdosis. Da kein Antikörper-Schwellenwert definiert ist, der einen sicheren Schutz gewährt, sei ein  Antikörpernachweis oder die Bestimmung des Antikörpertiters vor Corona-Impfungen nicht nötig. Auch sind nach Informationen des RKI die Impfungen für ehemals Infizierte sicher und wirksam: „Die bisher vorliegenden Studienergebnisse geben insgesamt keine Hinweise darauf, dass die Impfung nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion problematisch bzw. mit Gefahren verbunden wäre, das gilt für Sicherheit, Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfung“, erklärt das RKI. In den Zulassungsstudien der beiden mRNA-Impfstoffe sind auch Teilnehmer:innen eingeschlossen gewesen, die bereits im Vorfeld eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht hatten. Auch die Effektivität der Impfung ist nicht unterschiedlich, wenn bereits eine SARS-CoV-2-Infektion vorangegangen ist.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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3 Kommentare

Absurdistan lässt grüßen!

von Julia am 10.08.2021 um 21:24 Uhr

"- die nachgewiesenen Antikörper nicht immer wirksam sind"
Achso, nagut, die Impfung ist auch nicht immer wirksam.

"- die Menge der Antikörper keinen sicheren Rückschluss auf den Schutz vor einer Infektion zulässt"
Ok, bei einer Impfung ist dies aber genauso der Fall.
Interessanterweise steht auf der Homepgae des RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Projekte_RKI/Antikoerper-Studien.html) folgendes: "Das wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Robert Koch-Instituts in mehreren großangelegten Studien herausfinden. Untersucht wird, ob sich im Blut der Studienteilnehmenden Antikörper gegen SARS-CoV-2 nachweisen lassen – ein sicherer Hinweis auf eine durchgemachte Infektion."
Hier wird also tatsächlich deutlich, dass bei Aussagen des RKI durch die Regierung mit zweierlei Maß gemessen wird. Und zwar mit "Aussagen, die das Narrativ stützen" und mit "Aussagen, die entgegen stehen".

"- der Antikörpernachweis auch durch andere Coronaviren verursacht sein kann"
Das ist möglich und auch wahrscheinlich. Allerdings können spezielle Tests (Neutralisationstest) dies eindeutig verifizieren.

"- der Antikörpernachweis keinen Rückschluss auf den Zeitpunkt der Infektion zulässt"
Das ist schlichtweg falsch. Ein Anstieg der IgA in der zweiten Woche nach Infektion und eine Verlaufskontrolle in der 4. Woche, wo in der Regel ein niedrigerer IgA Antikörper Wert vorliegt, können den Zeitpunkt bei symptomatisch Erkrankten bestimmen. Symptomlose Erkrankte sind irrelevant, weil hier die Sars CoV 2 Virenlast so gering ist, dass eine Infektiösität so gut wie ausgeschlossen ist.

Da winden sich die Regierungshandpuppen wie der Aal im Fischernetz und suchen sich einen Ausweg.
Einen Nachteil für derzeit als Genesene/Geimpfte geltende, sollte die VO geändert werden, ist doch eine Farce! Aktuell gibt es Nachteile für diejenigen, die per AK Test nachweisbar Genesen sind. Das werden gewiss nicht weniger sein, als solche die einen falsch Positiven PCR Test hatten und nun als Genesene Vorteile haben.

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Unfassbar

von Markus am 04.08.2021 um 17:52 Uhr

Das ist doch wirklich unfassbar. Also fehlanfällige PCR-Tests werden als sicherer Nachweis einer Infektion anerkannt, aber aussagekräftige Antikörpertests nicht?!
Was hat das BMG zu verbergen?

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Zitat RKI

von Ludwig am 01.08.2021 um 22:32 Uhr

"Trotz dieser Tatsache könne die formale Definition einer gesicherten Infektion aktuell nicht ohne Weiteres geändert werden, da dies aufgrund der momentan gültigen Rechtsverordnung zu Nachteilen bei bestimmten Personen hinsichtlich ihres Status als Genesene oder vollständig Geimpfte führen würde"


Wie soll man dieses undeutliche Herumgruchse deuten?
Dass die Leute die einen falsch positiven PCR Test erhalten haben, benachteiligt werden würden, wenn man bei ihnen keine Antikörper nachweisen kann?

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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