Superfoods-Beratungswissen – Teil 19

Spirulina und AFA – die „blauen Wunder“

12.07.2021, 07:00 Uhr

Spirulina und AFA-Algen werden als Pulver, Kapseln oder Tabletten verkauft. Auch wenn beide ein für den Mensche günstiges Proteinmuster bieten, bringt der empfohlene Verzehr von wenigen Gramm pro Tag keinen Nutzen. (Foto: 5second / stock.adobe.com)

Spirulina und AFA-Algen werden als Pulver, Kapseln oder Tabletten verkauft. Auch wenn beide ein für den Mensche günstiges Proteinmuster bieten, bringt der empfohlene Verzehr von wenigen Gramm pro Tag keinen Nutzen. (Foto: 5second / stock.adobe.com)


Achtung, Schadstoffe

Keines der vielen Gesundheitsversprechen, die sich im Internet tummeln, ist wissenschaftlich belegt. In der EU sind keine Health Claims für AFA-Algen zugelassen und auch keine beantragt worden. Es finden sich auch deutliche Warnhinweise im Internet, dass AFA-Algen kein Heilmittel für hyperaktive Kinder sind. Gerade die Gabe an Kinder wird besonders kritisch gesehen, weil AFA-Algen lebertoxische Microcystine produzieren können, auf das besonders Heranwachsende empfindlich reagieren. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz rät daher aus Sicherheitsgründen ab, Kindern AFA-Algenprodukte zu geben.

Auch Schwangere und Stillende sollten sich zurückhalten. Allerdings haben die Hersteller das Problem inzwischen erkannt und lassen ihre Produkte auf Microcystine und auch Schwermetallverunreinigungen untersuchen. Auf den Verkaufsverpackungen findet man zum Beispiel den Hinweis „Bio-Qualität“, was ein wenig schwer zu verstehen ist, wenn die Algen gleichzeitig, wie angegeben, aus „Wildsammlung“ stammen. Ein anderes ungelöstes Problem von AFA-Algen als „typischem Naturprodukt“ sind mögliche Verunreinigungen mit Wasserflöhen oder Vogelkot.

Warnhinweise

Genauso wie im Internet Wunderwirkungen über AFA-Algen kursieren, sind auch eine Reihe von Warnhinweisen zu finden. So berichten Patienten, die an Autoimmunerkrankungen wie beispielsweise Lupus, Multipler Sklerose oder rheumatoider Arthritis leiden oder Blutgerinnungshemmer einnehmen, dass AFA-Algen unerwünschte Wechselwirkungen mit ihrer ärztlich verordneten Medikation auslösen bzw. sich ihre Beschwerden verschlimmern. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass entsprechende Patienten vor der Einnahme von AFA-Produkten unbedingt ihren Arzt und Apotheker fragen sollen, ob sich diese „Naturheilmittel“ mit ihren Arzneimitteln vertragen. Die Entscheidung, die die Apotheke in einem solchen Fall treffen sollte, dürfte eindeutig sein.

Auf einen Blick

  • Sowohl Spirulina als auch AFA-Algen sind Cyanobakterien.
  • Auch wenn beide ein für den Menschen günstiges Proteinmuster bieten: Der Verzehr im Bereich von wenigen Gramm bietet keinen Nutzen.
  • Das enthaltene Vitamin B12 ist für den Menschen nicht verwertbar.
  • Weder für Spirulina noch für AFA-Algen ist ein gesundheitlicher Nutzen für den Menschen wissenschaftlich belegt. Gesundheitsversprechen sind nicht erlaubt.
  • Produkte aus „Wildsammlung“ können nicht gleichzeitig „Bio-Qualität“ haben. Für die Produktion in Aquakulturen gibt es in der EU keine Qualitätsstandards. Öko-Verbände haben teilweise eigene Richtlinien für die Produktion.


Reinhild Berger, Apothekerin
redaktion@daz.online


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