Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

11.07.2021, 07:45 Uhr

Wie von Sinnen: Plattformen im E-Rezept-Rausch und Kampf um E-Rezept-Apps, (Foto: Alex Schelbert)

Wie von Sinnen: Plattformen im E-Rezept-Rausch und Kampf um E-Rezept-Apps, (Foto: Alex Schelbert)


Der EU-Versender DocMorris ist in E-Rezept-Trance und im Plattform-Rausch. Und um seine Plattform groß zu machen, sucht er händeringend „Partner“-Apotheken, die dafür auch noch bezahlen, dass sie für ihn Arzneipäckchen packen und per Boten- und Kurierdienst ausliefern dürfen. Und es gibt sogar Apothekers, die da mitspielen und zahlen. Putzig, oder? Auch ganz schnuckelig: Kurz vor dem E-Rezept-Start für alle ist noch nicht klar, was mit E-Rezept-Apps ist: Das BMG hätte am liebsten die One-and only-Gematik-App. Aber es ist klar, es wird auch andere geben (müssen) –  man fragt sich nur was und wie. Und bis dahin werden die E-Rezept-Tokens vom Papierausdruck „abfotografiert und in der Weltgeschichte herumgeschickt“. Und noch was Drolliges: die Zertifikats-Lyrik. Was zählt mehr  – ein Testzertifikat, ein Genesenenzertifikat, ein Impfzertifikat oder ein Genesenenimpfzertifikat?

5. Juli 2021

1 Euro mehr soll’s geben! 1 Euro mehr pro Durchstechflasche COVID-19-Impfstoff, die die Apotheke an eine Arztpraxis liefert – also statt 6,85 Euro gibt’s dann 7,85 Euro. Das sieht der Referentenentwurf zur Änderung der Impfverordnung vor, der zur Zeit in der Mache ist. Mit ihm wird übrigens auch die Vergütung für die nachträgliche Ausstellung von digitalen COVID-19-Impfzertifikaten ab dem 8. Juli 2021 von 18 auf 6 Euro abgesenkt werden. Mein liebes Tagebuch, die Apotheken, die die Arztpraxen mit Impfstoffen beliefern, können ein Lied davon singen: Es macht Arbeit, richtig Arbeit, das gesamte Impfstoffmanagement von der Bestellaufnahme bis zur Auslieferung in die Praxis. Mit den 6,85 Euro pro Vial sind wir in der Tat unterbezahlt, da legen wir drauf. Die ABDA hat da mal nachgerechnet und ist auf einen Betrag von mehr als 18,08 Euro pro Vial gekommen, was eine angemessene Vergütung für diesen Aufwand wäre. Eigentlich. Das Gesundheitsministerium hat diese Berechnung vermutlich mit einem LLA-Vorgang (lachen, lochen, abheften) in die Ablage befördert. Und nun? Mein liebes Tagebuch, da klafft  noch eine gewaltige Lücke zwischen 7,85 und 18,08 Euro. In einer Stellungnahme zu diesem „Angebot“ des Bundesgesundheitsministeriums lässt die ABDA wissen, dass zwar die Richtung stimme, die vorgesehene Anpassung aber noch nicht ausreichend, noch nicht kostendeckend sei. „Noch nicht“ klingt irgendwie harmlos, mein liebes Tagebuch, und so, als wären wir kurz davor. „Noch nicht“ suggeriert auch, dass es keine 18,08 Euro sein müssen: Vielleicht reicht schon ein kleiner Zuschlag von 2 oder 3 Euro mehr? Oder etwa doch 5 mehr? Oder können wir schon froh sein, dass es einen Euro mehr gibt und nicht weniger? Was meint die ABDA wohl mit der Formulierung „noch nicht“? Vielleicht die Freude darüber, dass es immerhin mehr und nicht weniger gibt –  angesichts der drastischen Vergütungskürzung fürs digitale Impfzertifikat. 

 

Die rosa Rezepte, also die Arzneimittelrezepte zulasten der GKV, haben ab 3. Juli nur noch eine Gültigkeit von 28 Tagen statt wie bisher einen Monat. Und bei den 28 Tagen zählen Samstag, Sonntag und Feiertag mit. Also Vorsicht, 28 Tage und keinen mehr, sonst Retax. Mein liebes Tagebuch, wo bleibt die passende Rezepte-Gültigkeitsdauer-Berechnungs-App für den HV? Und noch etwas bringt die aktuelle Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Die Möglichkeit für den Arzt, ein Wiederholungsrezept auszustellen, rückt näher. Mit einem Wiederholungsrezept kann der Versicherte sein Arzneimittel nach der Erstabgabe noch drei weitere Male in der Apotheke innerhalb bestimmter Fristen bekommen (hier beträgt die Gültigkeitsdauer insgesamt 365 Tage). Mein liebes Tagebuch, Wiederholungsrezepte klingen irgendwie praktisch für den Versicherten, er muss nicht erneut zum Arzt, um ein Folgerezept zu erhalten. Er muss es halt nur aufbewahren und sollte es nicht verlieren. Ob aber die Ärzte auf die Möglichkeit der Wiederholungsrezepte gewartet haben, wage ich zu bezweifeln. Und ja, für uns Apothekers muss auch noch zwischen GKV, ABDA und Kassenärztlicher Bundesvereinigung geklärt werden, wie die praktische Ausgestaltung ist, wie es technisch mit dem E-Rezept realisiert werden kann und – wie wir es mit den Kassen abrechnen können: Etwa erst nach der letzten Abgabe des Arzneimittels, also nach der dritten Wiederholung? Oh, oh.

 

Unser herzallerliebster Versender an der deutsch-niederländischen Grenze hat Großes vor, ganz Großes. Wir haben es vernommen: Es soll eine Super-Plattform entstehen: Die Zur-Rose-Tochter DocMorris will bis Ende des Jahres alle ihre Dienste in einer App und einer Webanwendung zusammenführen. Das Ziel: Die Kundinnen und Kunden soll es nicht interessieren müssen, dass es sich um einen Versender aus den Niederlanden handelt, es soll vielmehr der Eindruck entstehen, dass man auf dieser Plattform sein Rezept einlösen und zwischen verschiedenen Belieferungsoptionen wählen kann. Die Arzneimittel kommen dann z. B. nach zwei Tagen aus den Niederlanden per Spedition oder nach zwei Stunden von einer deutschen Apotheke per Boten. Tja, mein liebes Tagebuch, und damit unser lieber DocMo dieses Ziel erreicht, braucht es mindestens 1000 „Partner“-Apotheken in Deutschland, die das DocMo-Plattform-Spielchen mitspielen – und fürs Mitmachen demnächst auch kräftig löhnen: Monatlich fällt eine kleine Grundgebühr von 399 Euro an und dazu noch Transaktionsgebühren in Höhe von 10 Prozent des Nettoverkaufspreises (als Lockmittel entfallen in diesem Jahr die Monats- und Transaktionsgebühren). Mit den Partner-Apotheken will das Versandhaus natürlich so schnell sein wie unsere Vor-Ort-Apotheken und „same day delivery“ ermöglichen. Mein liebes Tagebuch, nun könnte man meinen, dass unsere deutschen Apotheken so einen Versender-Deal nicht  alimentieren, nicht akzeptieren und DocMo nicht noch größer machen wollen. Von wegen! Angeblich hat der Versender bereits 35 Partner-Apotheken gewinnen können, bis zum Jahresende will man 200 Partner von diesem Konzept überzeugt haben. Mein liebes Tagebuch, wir fragen uns, was geht in den Köpfen dieser Apothekenleiter vor, die sich dem Versandhaus andienen? Warum begeben sie sich praktisch auf das Niveau eines Logistikers, der Boten- und Speditionsdienste zu DocMo-Konditionen übernimmt und dafür auch noch bezahlt? Hat schon mal ein Betriebswirtschaftler ausgerechnet, wie viele Bestellungen eine solche „DocMo-Speditions-Apotheke“ im Auftrag von DocMo ausführen muss, damit ein nennenswerter Betrag hängen bleibt abzüglich der Kosten für Boten, Fahrzeuge, Monats- und Transaktionsgebühren? Nun ja, mein liebes Tagebuch, fast noch wichtiger als diese Frage erscheint mir auch die innere Einstellung dazu: Will ich einen multinationalen Konzern groß machen, der im Prinzip mein ärgster Konkurrent ist? Mein liebes Tagebuch, für mich ist das auch eine Frage der Haltung.

6. Juli 2021

Keine Frage, mein liebes Tagebuch, für die Versicherten, für die Patientinnen und Patienten gibt es noch viel, viel Aufklärungsbedarf zum E-Rezept. Wie Umfragen zeigen, haben noch längst nicht alle vom E-Rezept gehört. Und erst recht wissen die Wenigsten, wie das E-Rezept abläuft und welche technischen Voraussetzungen dafür nötig sind. Die Gematik hat zwar die Deutsche Telekom beauftragt, eine E-Rezept-Hotline einzurichten, an die sich die Versicherten bei Problemen und für eine Unterstützung zum E-Rezept wenden können. Aber reicht das? Natürlich nicht. Der Vorstandsvorsitzende der Siemens Betriebskrankenkasse (SBK), Hans Unterhuber, meint sogar, „die Gematik geht da naiv ran“, wenn sie glaube, dass eine Telekom-Hotline hier helfen könne. Seine Überzeugung: „Es geht nur mit Apotheken und Krankenkassen .“ Mein liebes Tagebuch, sagen wir mal so: Ob und was die Krankenkassen dazu beitragen können, wird sich zeigen, was aber sicher ist: Es geht nur mit Apotheken! Dort, wo das E-Rezept aufschlägt, in den Apotheken, dort suchen die Versicherten nach Hilfe, nach Unterstützung, dort wollen sie ihre Fragen zum E-Rezept loswerden, dort erwarten sie kompetente Hilfe. Mein liebes Tagebuch, am Ende des Tages werden es wir Apothekers sein, die unseren Patientinnen und Patienten, den Versicherten aller Kassen das E-Rezept werden erklären müssen. Es werden kaum die Ärzte oder die Krankenkassen sein, es wird erst recht nicht die Gematik-Hotline der Telekom sein – das Geld hätte man sich sparen können. Diese Aufklärungsarbeit zum E-Rezept machen die Apotheken vor Ort und dafür benötigen sie eine angemessene Vergütung. So sieht’s aus! 

7. Juli 2021

So einfach kürzt das Bundesgesundheitsministerium eine Vergütung für unsere Digitalisierung der Impfzertifikate: Mit der ersten Änderungsverordnung der Coronavirus-Impfverordnung, die ab 8. Juli in Kraft tritt, wird unser Honorar für diese Leistung mal eben von 18 auf 6 Euro zurückgestutzt. Ratz fatz, mach es oder lass es. Dreieinhalb Wochen lang war unsere Leistung 18 Euro wert, jetzt nur noch ein Drittel. Es gibt keine Verlässlichkeit mehr, das Vertrauen in die Politik schwindet.

8. Juli 2021

Testzertifikat, Genesenenzertifikat, Genesenenimpfzertifikat, Impfzertifikat –  um sich in der Corona-Welt zurechtzufinden, muss man die Nomenklatur der Zertifikate beherrschen, denn sie erleichtern es sich, sich in dieser Welt einigermaßen gut zu bewegen. Und das sagen die Zertifikate aus:

- Ein digitales COVID-19-Testzertifikat erhält, wer negativ auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurde. Veranlasst wird dieses Zertifikat von der zur Bescheinigung verpflichteten Person.

- Ein einfaches COVID-19-Genesenenzertifikat kann eine Person erhalten, die an COVID-19 erkrankt war (positiver Erregernachweis notwendig) und genesen ist. Ausgestellt werden kann dieses Zertifikat nachträglich auch von jedem Arzt und Apotheker, heißt es im Gesetz (funktioniert aber wohl nicht nicht).

- Ein Genesenenimpfzertifikat kann erhalten, wer an COVID-19 erkrankt war, genesen ist und einmal gegen SARS-CoV-2 geimpft ist. Nachträglich kann dies in Arztpraxen oder Apotheken ausgestellt werden (funktioniert jetzt endlich).

- Und das Impfzertifikat, sozusagen die Krönung: Wer zweimal gegen COVID-19 geimpft ist, erhält die Impfdokumentation im gelben Impfpass. Auf Wunsch erhält die geimpfte Person zusätzlich ein digitales COVID-19-Impfzertifikat, entweder als QR-Code sofort oder per Post von der impfenden Stelle, oder es kann in Arztpraxen und Apotheken nachträglich über das RKI generiert werden.

Mein liebes Tagebuch, gar nicht so einfach, dieses Zertifikats-Lyrik. Übrigens, während die Apotheken schon seit Mitte Juni die digitalen Impfzertifikate ausstellen können, ist die Ausstellung der einfachen Genesenenzertifikate für Apotheken technisch (noch) nicht möglich, sondern nur für Arztpraxen. Immerhin ist seit dieser Woche die Ausstellung eines Genesenenimpfzertifkats für Apotheken möglich: Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat dafür auf seinem Portal die technischen Voraussetzungen geschaffen. Und für dieses Genesenenimpfzertifkat gibt es nun ebenfalls wie für das Impfzertifikat künftig 6 Euro für die Apotheke.

 

Mit dem E-Rezept und den E-Rezept-Apps ist noch lange nicht alles in trockenen Tüchern, wie ein ABDA-Talk mit Gottfried Ludewig, Abteilungsleiter für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, und der ABDA-Präsidentin Gabriele Overwiening zeigte. Mein liebes Tagebuch, eigentlich, ja eigentlich sollte es nur eine, die wahre und echte, die One-and-only-E-Rezept-App geben, nämlich die der Gematik. Das wünscht sich die Gematik und mittlerweile auch der Deutsche Apothekerverband, der keine eigene App mehr verfolgt. Und in diese Richtung äußerte sich auch Gottfried Ludewig vom BMG. Diese Gematik-App sei einfach der „sichere Hafen“. Nun ja, mein liebes Tagebuch, aber, um im Bild zu bleiben, während der sichere Hafen nur Brot und Butter bietet, wird man wohl nicht darum herumkommen, nette andere Buchten und Ankerplätze von Dritten zu finden, die ein bisschen mehr als Brot und Butter bieten, nämlich ein paar Mehrwerte (z. B. Anzeige von Fehlmedikationen oder Wechselwirkungen) und Sonderfunktionen rund um die E-Rezepte. Aber da fängt es schon an: Wie sicher sind dann diese anderen Apps und vor allem wird das Makelverbot eingehalten? Was es nicht geben wird, so Ludewig, sind noch 20 andere Apps, in die das E-Rezept einfließen wird. Denn es sei nicht machbar, all diese Apps auf Herz und Nieren zu prüfen. Bisher hat nur die Gematik-App das offizielle Siegel, das die Datensicherheit bestätigt. Mein liebes Tagebuch, aber wie kommt das E-Rezept von der Gematik-App dann in eine andere App? Verschiebt es der Patient dann einfach in die andere App. Nun ja, erstmal werden wohl in 90 Prozent der Fälle, die Patienten ihr E-Rezept bzw. ihren E-Rezept-Token zum Einlösen ausgedruckt in Papierform erhalten. Und was macht der clevere Patient damit? Ja, er fotografiert den E-Token ab und „schickt ihn in der Weltgeschichte herum“, vermutet unsere ABDA-Präsidentin. Womit sie nicht falsch liegen dürfte. Dazu braucht’s keine App – und schon freuen sich die niederländischen Versender über solche „Fotos“ abfotografierter E-Rezepte-Tokens. Ein solches Übermitteln wäre auch kein verbotenes Makeln. Aber, die abfotografierten E-Rezept-Tokens könnten die Patienten auch in die Vor-Ort-Apotheken ihrer Wahl schicken und so könnten davon auch die stationären Apotheken profitieren. Mein liebes Tagebuch, dennoch, das kann’s letztlich nicht sein. Da muss irgendwie rechtlich nachgebessert werden. Und so will das BMG noch klären ob „dynamische“ E-Rezept-Tokens notwendig sind oder „statische“ ausreichen. Denn eigentlich sollten doch auch Personen ein E-Rezept von Angehörigen in deren Namen einlösen können. Ach, mein liebes Tagebuch, Fragen über Fragen – und dabei dachten wir, das sei sechs Monate vor dem Start des E-Rezepts alles schon geklärt. Von wegen!

9. Juli 2021

„Lokale Apotheken packen an, EU-Arzneimittelversender packen ein“ – die Kernbotschaft einer neuen Kampagne des Pharmagroßhändlers Noweda bringt es auf den Punkt und die Antwort auf die Frage: Was tragen die Arzneimittelversender eigentlich zur Pandemiebekämpfung bei? Genau, so gut wie nichts, wie die Noweda meint und weist darauf hin, dass es gerade die Vor-Ort-Apotheken sind, die rund 30 Millionen Corona-Impfdosen direkt von den Apotheken zu den Ärzten bringen: „So geht Impfturbo!“ Noweda will mit dieser Kampagne auch auf die letzte DocMorris-Endverbraucherkampagne antworten, mit der sich der EU-Versender als E-Rezept-Belieferer in Stellung bringen will. Der Noweda-Chef Michael Kuck: „Es ist daher wichtig zu verdeutlichen, dass Versender eben keine Apotheken sind und auch nur einen Bruchteil der apothekerlichen Leistungen erbringen. Dieser Sachverhalt ist vielen Menschen nach wie vor nicht bewusst.“ Mein liebes Tagebuch, solche Kampagnen sind gut und richtig, sie müssten noch viel häufiger laufen. Für die Kampagne und für mehr Anerkennung für die Leistung der Vor-Ort-Apotheken wirbt die Noweda übrigens auch im Nachrichtenmagazin „Focus“.

Ja, mein liebes Tagebuch, man müsste auch mal einigen unserer Kolleginnen und Kollegen die Augen öffnen, wie ihnen die EU-Versender das Wasser abgraben wollen. Z. B. auch denjenigen Apothekers, die sich als „Partner“-Apotheken, sprich als Dienstleister und Logistikunternehmen der DocMorris-Plattform andienen wollen.

 

Auch wenn mit dem Handling des E-Rezepts noch einiges offen ist: Die Anbieter von kommerziellen Plattformdiensten, insbesondere fürs E-Rezept und für weitere Gesundheitsdienste, umtänzeln uns Apothekers. Da gibt es nicht nur den EU-Versender DocMorris, der auf der Suche nach „Partner“-Apotheken (allein schon das Wort „Partner“ hier zu verwenden, halte ich für mehr als schräg) seine Balztänze aufführt. Auch die zwei großen Plattformen in Deutschland („ihreapotheken.de“ und "gesund.de") werben um die Gunst der Apothekeninhaberinnen und -inhaber. Immerhin, die deutschen Gesundheits-Plattformen versprechen den Apotheken einige Vorteile, auch mit Blick aufs E-Rezept. Aber klar, auch diese Plattformen verlangen Gebühren für ihre Dienste. Wie denken wir Apothekerinnen und Apotheker darüber? Braucht man solche Plattformen, geht’s nicht mehr ohne oder kann ich als fortschrittliche Apotheke auch alleine ganz gut bestehen, mir die Kosten sparen und meine eigene Identität behalten? Eine DAZ.online-Umfrage versucht eine Tendenz zu erkennen.



Peter Ditzel (diz), Apotheker / Herausgeber DAZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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