Reisen mit dem Grünen Zertifikat

Was bringt der digitale COVID-19 Impfnachweis?

Marseille - 09.07.2021, 17:30 Uhr

Der in deutschen Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gilt gleichzeitig als Grünes Zertifikat im Sinne der EU. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der in deutschen Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gilt gleichzeitig als Grünes Zertifikat im Sinne der EU. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Der Flickenteppich bleibt

Genau wie Deutschland können andere EU-Mitgliedsländer solche Sonderregeln aufstellen. Trotz EU-Zertifikat ist daher auch künftig mit einem Flickenteppich von Vorschriften und Beschränkungen für Reisende zu rechnen, die sich noch dazu schnell ändern können. Sorgen machen müssen sich bald womöglich Spanien-Urlauber. Dort wurde die neue Virusvariante Lambda entdeckt. Wird Spanien von Deutschland offiziell als Virusvariantengebiet eingestuft, müssten deutsche Urlauber entweder kurzfristig abreisen oder nach der Heimreise zwei Wochen Quarantäne aussitzen. Das EU-Zertifikat würde ihnen dabei nichts nützen.

Ebenfalls noch nicht einheitlich geregelt ist, welche Impfstoffe in den EU-Ländern anerkannt werden. Als EU-konform gelten eigentlich nur Impfungen mit einem Vakzin, das in der Europäischen Union zugelassen ist. In Ungarn und der Slowakei wird aber zum Beispiel auch der in Russland entwickelten Impfstoff Sputnik V eingesetzt, der noch keine EU-Zulassung hält. Bei der Einreise nach Griechenland und Zypern werden Impfungen mit Sputnik V akzeptiert, in anderen EU-Ländern aber nicht.

EU nimmt Gespräche mit Russland auf

Wie die Nachrichtenagentur dpa berichtet, will die EU nun mit Russland Gespräche aufnehmen. Brüssel will Russland offenbar anbieten, digitale Impfnachweise über Impfungen mit Sputnik V gleichwertig zu EU-Zertifikaten anzuerkennen. Im Gegenzug soll wenn Russland digitale EU-Zertifikate akzeptieren, die es bisher noch nicht anerkennt.



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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