Reisen mit dem Grünen Zertifikat

Was bringt der digitale COVID-19 Impfnachweis?

Marseille - 09.07.2021, 17:30 Uhr

Der in deutschen Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gilt gleichzeitig als Grünes Zertifikat im Sinne der EU. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Der in deutschen Apotheken ausgestellte digitale Nachweis einer Impfung gilt gleichzeitig als Grünes Zertifikat im Sinne der EU. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Auch geimpfte Portugal-Rückkehrer müssen in Quarantäne

Deutschland machte dabei als erstes EU-Land umgehend von der Ausnahme-Klausel Gebrauch. So hatte die Bundesregierung das EU-Land Portugal Anfang des Monats als Virusvariantengebiet eingestuft, weil die neue Delta-Variante des Coronavirus dort bereits stärker als hierzulande verbreitet war. Für deutsche Reiserückkehrer aus Portugal bedeutete das: Sie waren zu 14 Tagen Quarantäne verpflichtet. Und zwar selbst dann, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet worden waren und das mit dem EU-Zertifikat nachweisen konnten.

Kritik der EU an deutschem Alleingang

Für andere EU-Bürger galten sogar Beförderungsverbote. Airlines war es nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, sie aus Portugal nach Deutschland einzufliegen. Ob jemand Inhaber eines gültigen EU-Zertifikats war, spielte dabei keine Rolle. Für ihren Alleingang wurde die Bundesregierung von der EU-Kommission kritisiert – schließlich stellte dieser denn Sinn des europäischen Zertifikats gleich nach dessen Einführung in Frage.

Eine Woche später wurde die Einstufung Portugals als Virusvariantengebiet dann zurückgenommen, die Deltavariante machte in Deutschland ohnehin schon fast die Hälfte der neuen Fälle aus. Portugal gilt nun als Hochinzidenzgebiet. Das bedeutet, dass zwar Geimpfte und Genesene nach der Rückkehr nicht in Quarantäne müssen, Ungeimpfte aber schon und zwar für mindestens fünf Tage – auch dann, wenn sie einen negativen Test mit QR-Code vorlegen können. 



Irene Habich, Autorin DAZ.online
redaktion@daz.online


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