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Versorgung der Ärzteschaft mit COVID-19-Impfstoffen
ABDA fordert „deutliche“ Vergütungserhöhung ab 1. Juli
Kostenbelastung auch durch Änderungen bei der Großhandelsvergütung
Überdies weist die ABDA darauf hin, dass der Referentenentwurf für die Vergütungsanpassungen des Großhandels und der Apotheken unterschiedliche Stichtage ansetzt. Eigentlich hatte der Großhandel bereits ab dem 1. Juli nur noch eine Vergütung in Höhe von 7,45 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je Vial erhalten sollen – statt zuvor 8,60 Euro. Doch hier soll es Aufschub geben: Die geringere Vergütung soll nun erst ab dem 19. Juli greifen. In dieser Kombination, so die ABDA, führten die Vergütungsänderungen „zu erheblichem Mehraufwand in der Abrechnung durch die zwischengeschalteten Apothekenrechenzentren“.
Da die Abrechnung der Großhandelsvergütung über die Apotheken erfolge, sei eine „Kostenbelastung der Apotheken durch die der Vergütung des Großhandels dienenden Änderungen zu erwarten, so dass diese letztlich von den öffentlichen Apotheken zu finanzieren ist“. Auch vor diesem Hintergrund sei eine Erhöhung der Apothekenvergütung zum 1. Juli 2021 folgerichtig, heißt es in der Stellungnahme.
Nun darf man gespannt sein, wie schnell das BMG seine geplanten Änderungen in der Coronavirus-Impfverordnung umsetzt, wenn sie tatsächlich schon nächste Woche wirksam werden sollen. Vorher ist aber noch eine andere Änderung zu erwarten: Ab dem morgigen Donnerstag soll die Vergütung für die Ausstellung digitaler Impfzertifikate von 18 auf 6 Euro abgesenkt werden.
1 Kommentar
In Worten zehn Euro fünfzig -10,50 € Verlust (!) / Vial
von Armin Heller am 08.07.2021 um 0:00 Uhr
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