Rote-Hand-Brief zu Dinoproston

Uterine Hyperstimulation und Prostaglandine in der Geburtseinleitung

Stuttgart - 06.07.2021, 07:00 Uhr

Arzneimittel in der Geburtseinleitung sind kein einfaches Thema. Wie sind Misoprostol und andere Prostaglandine zu bewerten? (x / Foto: kieferpix / AdobeStock)

Arzneimittel in der Geburtseinleitung sind kein einfaches Thema. Wie sind Misoprostol und andere Prostaglandine zu bewerten? (x / Foto: kieferpix / AdobeStock)


Im Februar 2020 ist nach Medienberichten der Einsatz des Prostaglandins Misoprostol im Präparat Cytotec in der Geburtseinleitung in Verruf geraten. Aus der Fachwelt wurde daraufhin kommuniziert, dass weniger der Wirkstoff an sich, als seine falsche Anwendung, Dosierung und Darreichungsform (geteilte Tabletten) Gefahren mit sich bringen. Ein aktueller Rote-Hand-Brief zu Präparaten, die Dinoproston enthalten, bekräftigt nun, dass was für Misoprostol gilt, auch bei anderen Prostaglandinen in der Geburtseinleitung beachtet werden muss.

Am 28. Juni wurde ein Rote-Hand-Brief (RHB) zu den dinoprostonhaltigen Arzneimitteln Minprostin, Prepidil und Propess veröffentlicht. Im Zuge der europäischen Bewertung periodischer Sicherheitsberichte dinoprostonhaltiger Arzneimittel seien kumulative Fallberichte von uteriner Hyperstimulation, Uterusruptur sowie damit verbundener Komplikationen bewertet worden, heißt es. Diese Risiken seien zwar bereits bekannt und entsprechende Risikofaktoren würden in der Produktinformation auch bereits benannt (höhere als die empfohlene Dosierung, ein kürzeres Dosierungsintervall, vorausgegangener Kaiserschnitt sowie eine gleichzeitige Oxytocingabe), doch die Risiken sollen durch eine Aktualisierung der Informationen weiter reduziert werden.

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So wird die Anwendung der Präparate nun auf qualifiziertes medizinisches Fachpersonal und auf Krankenhäuser und Kliniken mit spezialisierten geburtshilflichen Abteilungen mit Einrichtungen zur kontinuierlichen Überwachung beschränkt.

Dinoproston ist ein Prostaglandin-E2-Derivat und kommt in verschiedenen Präparaten vor:

  • In „Prepidil Gel“ ist es zur medizinisch indizierten Geburtseinleitung bei Schwangeren mit unreifer Zervix (Gebärmutterhals) zugelassen.
  • „Minprostin E2“ ist als Vaginalgel bei Schwangeren am Termin oder nahe am Termin mit ausreichender Geburtsreife der Zervix und Einlingsschwangerschaft indiziert.
  • „Minprostin E2“ als Vaginaltabletten ist ebenfalls zur Geburtseinleitung bei Patientinnen mit ausreichender Geburtsreife der Zervix angezeigt.
  • Bei Propess handelt es sich um ein vaginales Freisetzungssystem. Es ist zur Einleitung der Zervixreifung in der Spätschwangerschaft (ab Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche) indiziert.

Weil die Warnhinweise und Empfehlungen zu den Risiken verstärkt werden sollen, heißt es nun im RHB zu Minprostin und Prepidil, dass die bisher empfohlene Dosierung nicht überschritten werden und das Dosierungsintervall nicht verkürzt werden darf. Ansonsten werde das Risiko für uterine Überstimulation, Uterusruptur, uterine Blutungen sowie fetalen und neonatalen Tod erhöht. Außerdem wird die gleichzeitige Anwendung von Oxytocin nicht empfohlen. „Sollte eine Oxytocingabe im Nachgang notwendig werden, muss ein Mindestabstand von sechs Stunden nach der letzten Anwendung eingehalten werden“, heißt es.

Bei Propess müssen nach Einlage die Uterusaktivität und der fetale Zustand sorgfältig und regelmäßig überwacht werden. Außerdem wird nur eine Anwendung empfohlen. Oxytocin dürfe frühestens 30 Minuten nach der Entfernung des vaginalen Freisetzungssystems angewandt werden.

Als Nebenwirkungen mit noch unbekannter Häufigkeit, die insbesondere im Zusammenhang mit dem Auftreten einer Uterusruptur beobachtet wurden, soll in die Fachinformation folgendes neu aufgenommen werden: „fetaler Tod, Totgeburt und neonataler Tod“.

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Die medialen Wellen, die das Prostaglandin-E1-Derivat Misoprostol seit Februar 2020 geschlagen hat, haben letztlich dazu geführt, dass (endlich) ein orales Präparat (Angusta®) mit dem Wirkstoff Misoprostol in der Indikation der Geburtseinleitung zugelassen wurde. In der Lauer-Taxe (Stand 2. Juli 2021) findet man es für Deutschland aber noch immer nicht. Und das, obwohl es für das bislang „off-Label“ oral eingesetzte „Cytotec“ im April 2021 plötzlich einen Importstopp gab. Auch Angusta® enthält wie  „Cytotec“ den Wirkstoff Misoprostol – aber eben in der Dosierung und Indikation, die für die Geburtseinleitung vorgesehen sind.



Diana Moll, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (dm)
redaktion@daz.online


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