Wer erklärt das E-Rezept?

Kassen-Vorstand: Gematik ist naiv

Berlin - 06.07.2021, 16:30 Uhr

SBK-Chef Hans Unterhuber ist vom Hotline-Konzept der Gematik zum E-Rezept nicht überzeugt. (c / Screenshot: https://scanacs.de/e-rezept-welcome-party)

SBK-Chef Hans Unterhuber ist vom Hotline-Konzept der Gematik zum E-Rezept nicht überzeugt. (c / Screenshot: https://scanacs.de/e-rezept-welcome-party)


Es braucht mehr als Gesetze und Geräte

Marcel Weigand von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) merkte an, auch viele Ärztinnen und Ärzte seien bisher relativ schlecht über die Neuerungen aufgeklärt. Er forderte auch für die Leistungserbringer Unterstützung. Das Gelingen des Projekts E-Rezept „kann man nicht der Digitalaffinität des einzelnen Arztes überlassen“, warnte er. Es brauche gezielte Schulungsangebote. „Gesetze machen und Geräte hinstellen reicht nicht aus.“ Bisher fehle diesbezüglich ein passendes Aufklärungskonzept.

Einig waren sich Weigand und Unterhuber auch, dass die digitalen Anwendungen für die Versicherten stärker gebündelt werden sollten als bisher. E-Rezept, digitale Patientenakte, die Angaben auf der elektronischen Gesundheitskarte und andere sollten Weigand zufolge in einer einzigen App zusammengeführt werden. Nur so sei eine gewisse Übersichtlichkeit für die Nutzer gewährleistet. „Oder sollen sich die Leute in Zukunft 20 verschiedene Apps dafür runterladen?“, fragte Unterhuber.

Gesetzgeber ist in der Verantwortung

Kritik äußerte der Kassenchef auch an den rechtlichen Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Gesundheitswesens entstünden und die der Gesetzgeber versuche, wegzudelegieren. Vor allem in Sachen Datenschutz gebe es diverse unterschiedliche Interpretationen der verschiedenen Behörden, was erlaubt sei und was nicht. Namentlich nannte er das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und den Bundesdatenschutzbeauftragten. „Das ist ein Skandal bei solch einem Projekt“, sagte Unterhuber. Die Situation müsse nun von der Politik aufgelöst werden. Denn: „Die breite Anwendung wird scheitern, wenn haftungsrechtliche Fragen offen bleiben.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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