Die letzte Woche

Mein liebes Tagebuch

04.07.2021, 07:30 Uhr

Schaut man genau hin, gibt es da noch das eine oder andere verbesserungswürdige Detail der ABDA-Struktur... (Foto: Alex Schelbert)

Schaut man genau hin, gibt es da noch das eine oder andere verbesserungswürdige Detail der ABDA-Struktur... (Foto: Alex Schelbert)


Zurzeit durchleuchten externe Berater die Struktur der ABDA, gesucht wird nach Stärken und Schwächen. Dass das dauert, ist verständlich, und so gibt es nach einem Jahr noch kein Ergebnis. Was dringend verbessert werden sollte: die Kommunikation der Berliner Zentrale mit ihren Mitgliedsorganisationen – wünscht sich Hessens Kammerpräsidentin mit Blick auf die Anfangsprobleme bei der Digitalisierung der Impfzertifikate. Apropos: Das Honorar dafür hat Spahn ratzfatz mal um zwei Drittel gekürzt. Eben typisch Spahn: erst Sekt, dann Selters. Die ABDA reagiert da ganz energisch: „Auf diese Vergütungsänderung sollte verzichtet werden.“ Huhu. Auch noch ergebnislos: Die halbjährige Verhandlung zwischen Kassen- und Apothekerverband über pharmazeutische Dienstleistungen. Passt das Eckige ins Runde? 

28. Juni 2021

Wie siehst du das, mein liebes Tagebuch: Der AOK-Bundesverband fordert, dass das E-Rezept künftig auch in den Apps und Online-Plattformen der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden kann. Klingt das nicht irgendwie nach vollständiger Abhängigkeit, nach gläsernem Patienten, nach totaler Überwachung? Man stelle sich vor: Das von der Arztpraxis ausgestellte Rezept landet nicht in einer „neutralen“ Gematik-App, sondern in der App der Krankenkasse. Die schauerliche Zukunftsvision könnte sich so darstellen: Die  Krankenkasse bekommt live und hautnah mit, nicht nur dass ein Rezept eingegangen ist, sie hätte auch die Möglichkeit zu sehen, was da verordnet ist und wie der Weg dieser Verordnung weiterläuft. Wann löst der Patient das Rezept  ein? Löst er es überhaupt ein? Und vor allem: Wo löst er es ein? In einer Vor-Ort-Apo oder in einem europäischen Arznei-Großversandhaus? Die Krankenkasse könnte schon unmittelbar nach der Verordnung eine steuernde Wirkung auf den Patienten ausüben, doch bitte schön seine E-Rezept an ein Versandhaus an der niederländisch-deutschen Grenze zu schicken, da mit diesen Versendern z. B. Selektivverträge bestehen mit Extra-Konditionen für die Krankenkassen. Und für den Patienten könnte es dann bessere Versicherungsbedingungen geben oder einige Boni winken. Mein liebes Tagebuch, der Schritt von der Krankenkassen-App in eine solche neue Zukunftswelt wäre ein ganz kleiner. Das können wir und der Datenschutz doch nicht gutheißen! Was allerdings auch noch längst nicht optimal ist: Die Nutzung der Gematik-App ist mit allerlei Hürden verbunden: Man braucht ein NFC-fähiges Smartphone (also mit Nahfeldkommunikation, die es ermöglicht, Daten vom Mobiltelefon auf andere Geräte zu übertragen, wenn man die beiden nah genug zusammenbringt). Außerdem braucht der Patient seine elektronische Gesundheitskarte, die NFC unterstützt. Mein liebes Tagebuch, das alles ist nicht wirklich geschmeidig. Die Kassen wollen das mit ihrer App vereinfachen, ohne Gesundheitskarte. Jetzt kommt es darauf an, dass die Gematik endlich mit einer barrierefreien App die Nutzung vereinfacht.



Peter Ditzel (diz), Apotheker
Herausgeber DAZ / AZ

redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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2 Kommentare

Fun Fakt ….

von aures gabriela am 04.07.2021 um 14:35 Uhr

….zur AG Honorierung :
Eines der Mitglieder ist mittlerweile Präsidentin .

Hier die Zusammensetzung :
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/05/15/abda-suche-nach-neuen-honorar-ideen-gestaltet-sich-schwierig

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Abda

von Conny am 04.07.2021 um 10:18 Uhr

Die Geschichte der O. ist bisher eine sehr traurige.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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