Kleine Anfrage

Schnelltests: „Bundesregierung agiert im Blindflug“

Berlin - 24.06.2021, 13:15 Uhr

Corona-Testzentren schossen in den vergangenen Monaten wie Pilze aus dem Boden. Allein in Berlin stieg deren Zahl von etwa 200 im März auf mehr als 1.600 im Mai. (c / Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)

Corona-Testzentren schossen in den vergangenen Monaten wie Pilze aus dem Boden. Allein in Berlin stieg deren Zahl von etwa 200 im März auf mehr als 1.600 im Mai. (c / Foto: IMAGO / Stefan Zeitz)


Die FDP-Fraktion im Bundestag erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach Kosten, Kontrollen und Inanspruchnahme von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2. Nun liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Diese stellt den Abgeordneten Wieland Schinnenburg jedoch alles andere als zufrieden. Aus seiner Sicht offenbart das Gesundheitsministerium eklatante Wissenslücken auf diesem Gebiet. In Berlin kann der Senat konkretere Angaben machen – Kritik aus der FDP erntet er dennoch.

Zwielichtige Anbieter sollen Bürgertests auf SARS-CoV-2 abgerechnet haben, die sie niemals durchgeführt hatten. Das deckte Ende Mai ein Rechercheverbund aus WDR, NDR und „Süddeutscher Zeitung“ auf. Die Reaktion aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) folgte umgehend: Um Betrug weniger lukrativ zu machen, soll die Vergütung für Bürgertests am 1. Juli von bisher 18 Euro inklusive Umsatzsteuer je Coronatest auf 11,50 Euro brutto sinken.

Zudem sind erweiterte Dokumentationspflichten für die Betreiber und Kontrollen durch die für die Abrechnung zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen vorgesehen. Drittanbieter müssen individuell beauftragt werden, eine pauschale Beauftragung per Allgemeinverfügung ist dann nicht mehr zulässig. Apotheken allerdings werden mit Arztpraxen gleichgesetzt und sind mit Inkrafttreten der neuen Testverordnung zum 1. Juli 2021 unmittelbar zur Erbringung der Leistungen nach der Verordnung berechtigt.

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Die FDP-Fraktion im Bundestag nahm den Medienbericht zum Anlass, beim BMG nachzuhaken: In einer Kleinen Anfrage wollte sie unter anderem wissen, wie häufig solche Tests in den vergangenen Wochen und Monaten in Anspruch genommen wurden, welche Kosten dem Staat dabei entstanden sind und wie hoch das Ministerium den Bedarf für die kommenden Monate einschätzt.

Wie das BMG informiert, haben die Kassenärztlichen Vereinigungen im März 2021 insgesamt 13,18 Millionen Testkits auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung abgerechnet. Im April dieses Jahres waren es demnach 23,85 Millionen Testkits. Doch das Ministerium schränkt die Aussagekraft dieser Zahlen ein: „Dabei ist zu beachten, dass eine Differenzierung nach Testumfeld (z. B. Bürgertestungen oder Kontingenttestungen in Einrichtungen) anhand der vorliegenden Daten ebenso wenig möglich ist wie eine wöchentliche Darstellung oder eine Differenzierung in vor und nach dem 8. März 2021 erbrachte Leistungen. Zudem ist zu beachten, dass die Datensätze keine Rückschlüsse auf die Anzahl getesteter Personen oder die Positiv- oder Negativrate der erfolgten Testungen ermöglichen und zwischen Leistungserbringung und Abrechnung mehrere Monate liegen können, so dass die Daten nicht das aktuelle Leistungsgeschehen wiedergeben.“

Die Daten für Mai sind noch nicht vollständig, bisher wurden nach Angaben des BMG 480.000 Tests abgerechnet. Damit kommt das Ministerium für den Zeitraum März bis Mai 2021 bisher auf eine Gesamtsumme in Höhe von rund 225 Millionen Euro – allein für die Sachkosten. „Eine Darstellung der Zahl oder Höhe der abgerechneten Vergütungen für die Abstrichnahmen bei Schnelltestungen ist nicht möglich, da die Transparenzdaten hierbei nicht nach Art der Testung (z. B. Schnelltest, labor-basierter Antigen-Test, PCR-Test) unterscheiden.“



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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