COVID-19-Vakzine

Was gilt für die Impfstoff-Bestellung der Betriebsärzte?

Stuttgart - 02.06.2021, 07:00 Uhr

Die zweite Bestellrunde der Betriebsärzte steht am heutigen Mittwoch an. (Foto: IMAGO / Reiner Zensen)

Die zweite Bestellrunde der Betriebsärzte steht am heutigen Mittwoch an. (Foto: IMAGO / Reiner Zensen)


Auch noch wichtig

  • Die Bestellung muss bis 12 Uhr in der Apotheke sein, diese wiederum muss am selben Tag bis spätestens 15:00 Uhr die Bestellung dem Großhandel übermitteln.
  • Bestellberechtigt sind angestellte Werksärzte, Betriebsärzte aus betriebsärztlichem Dienst oder freie Betriebsärzte. Bestellt wird arztbezogen.
  • Die Bestellung soll in der Apotheke, die den Besteller regelmäßig mit Impfstoffen und Praxisbedarf versorgt und die Belieferung unter Berücksichtigung der vorgegebenen Transportbedingungen sicherstellen kann, erfolgen oder in einer Apotheke in räumlicher Nähe, mit der die Versorgung abgesprochen ist

Mehr zum Thema

  • Die Bestellung erfolgt auf einem blauen Rezept und kann per Fax vorab übermittelt werden. Wenn noch keine blauen Rezepte vorhanden sind, ist auch eine formlose Bestellung möglich. Das Rezept ist dann nachzureichen.
  • Die Praxis bestellt dosisbezogen, die Apotheke vialbezogen. Aufrunden ist nicht erlaubt.
  • Eine gesonderte Bestellung von Zubehör ist nicht erforderlich.
  • Apotheken dürfen keinen Impfstoff ohne ärztliche Anforderung bestellen.
  • Bestellungen, die nicht ausgeliefert werden können, können nicht storniert werden. 


Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Diesen Artikel teilen:


Das könnte Sie auch interessieren

COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte

Auch Pharma Privat und AEP dürfen jetzt liefern

COVID-19-Impfstoffe für Betriebsärzte

Apotheken bestellen ab 10. Juni digital

Versorgung der Vertragsarztpraxen mit COVID-19-Impfstoffen: Das ändert sich für den Großhandel

Großhandelsvergütung sinkt später

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.