COVID-19-Vakzine

Das gilt heute für die Impfstoffbestellung

Stuttgart - 01.06.2021, 06:59 Uhr

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. (c / Foto: IMAGO / Pacific Press Agency)

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. (c / Foto: IMAGO / Pacific Press Agency)


Alle paar Tage ändern sich derzeit die Modalitäten für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe. Bleiben Sie auf dem Laufenden: DAZ.online bietet jeden Dienstagmorgen eine Übersicht über Liefermengen, Änderungen der Woche und aktuelle Bestellregeln. Diese Woche dürfen die Apotheken erstmalig Bestellungen von Privatärzt:innen entgegennehmen. Außerdem ist die Sonder-PZN für die Zweitimpfungen mit Vaxzevria verfügbar.

Kommende Woche fällt bundesweit die Priorisierung für die Corona-Impfung. Das heißt jeder, der will, kann sich um einen Impftermin bemühen. An einigen Stellen, zum Beispiel den Vertragsarztpraxen in Bayern und Baden-Württemberg, ist das ja ohnehin schon möglich. Ab Montag geht das nun überall, wo geimpft wird. Außerdem beginnen die Betriebsärzt:innen mit den Impfungen, die Bestellungen sind gelaufen, am Mittwoch sollten die Apotheken erfahren, wie viel Impfstoff wirklich zur Verfügung steht.

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. Sie starten kommende Woche mit ihren Impfungen und bestellen folglich am heutigen Dienstag erstmalig. Das funktioniert weitestgehend analog zu den Vertragsärzt:innen. Unterschiede sind, dass sie vorerst nur für Erstimpfungen bestellen dürfen und dass die Bestellung auf einem blauen Rezept erfolgt. Bei den Bestellungen der Vertragsärzte müssen die für Zweitimpfungen vorgesehenen Vaxzevria-Dosen nun mit einer Sonder-PZN gekennzeichnet werden – analog zu Comirnaty.

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Hier die wichtigsten Infos im Überblick:

  • Für die KW 23 (7. Juni bis 11. Juni 2021) sollen voraussichtlich insgesamt mindestens 3,4 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoffe für die Vertrags- und Privatärzte zur Verfügung stehen. Das teilt das Bundesministerium für Gesundheit mit. Davon 2,6 Mio. Dosen Comirnaty, 0,3 Mio. Dosen Vaxzevria und 0,5 Mio. Dosen COVID-19-Impfstoff Janssen
  • Folgende Höchstbestellmengen werden von den KVen empfohlen:
    • 18 Dosen (3 Vials) Comirnaty® (Biontech) für Erstimpfungen,
    • 20 Dosen (2 Vials) Vaxzevria® (AstraZeneca) für Erstimpfungen
    • Für den COVID-19-Impfstoff Janssen gibt es keine Obergrenze. Wird genauso bestellt wie in KW 22, erhält jeder Vertrags-/Privatarztpraxis 5 Vials COVID-19-Impfstoff von Janssen (Johnson & Johnson).
  • Ebenfalls keine Obergrenze gibt es für die Bestellung von Impfstoff für Zweitimpfungen. Dieser wird weiterhin gegenüber den Dosen für Erstimpfungen priorisiert, dennoch kann es zu Kürzungen kommen.
  • Privatpraxen können zunächst nur Bestellungen für die Erstimpfung vornehmen.
  • Die Apotheke muss sich vor der ersten Bestellung von der Bestellberechtigung der Privatärzt:innen überzeugen. Spätestens mit der ersten Bestellung müssen Privatärzte der Apotheke zwei Bescheinigungen vorlegen: 
    • Bescheinigung der zuständigen Ärztekammer über die Tätigkeit als Privatpraxis. Diese umfasst eine Mitgliedsbescheinigung der Ärztekammer und eine Selbstauskunft des Arztes
    • Bescheinigung des Verbands der Privatärztlichen Verrechnungsstelle e. V. über die Teilnahme an der COVID-19-Impfkampagne
  • Der Privatärzt:innen nutzen für die COVID-19-Impfstoffbestellung das blaue Rezept, und zwar DIN A6 quer. Als Kennzeichnung dient die PVS-ID (Privatärztliche Verrechnungsstelle). Dies ist laut ABDA die Registrierungsnummer im Impfportal des Verbandes der Privatärztlichen Verrechnungsstellen e. V..
  • In die entsprechenden Felder des blauen Rezeptformulars, die auf dem rosa Muster-16-Formular für die Betriebsstätten- und Lebenslange Arztnummer (LANR) gedacht sind, kommen Dummy-Nummern: 222222200 (7x2 und 2x0). Die Rechenzentren könnten diese Rezepte sodann als Privatrezepte erkennen.
  • Für die Bestellung der Vaxzevria-Zweitimpfungen ist am heutigen Dienstag ebenfalls erstmalig eine eigene Sonder-PZN zu verwenden: Sonder-PZN BUND II 17491077. Analog zu Comirnaty ist sie keine eigenständige Artikel-PZN, sondern kennzeichnet nur, wie viele Dosen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. In dem Dokument „Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“, das auf der Coronaseite der ABDA-Homepage zu finden ist, sind unter anderem Bestellbeispiele für die Zweitverordnung von Vaxzevria mit der neuen Sonder-PZN aufgeführt.
  • Die Bestellungen der Betriebsärzte für die KW 24 müssen wegen des Feiertags in einigen Bundesländern bis Mittwoch vorliegen statt wie sonst Donnerstag. Das gilt unabhängig davon, ob in dem jeweiligen Bundesland Feiertag ist oder nicht.

Das gilt weiterhin

  • Die Dosen, die für Erst- und Zweitimpfungen benötigt werden, sind jeweils auf einem separaten Muster-16-Formular zu vermerken.
  • Für die Bestellung der Dosen für Zweitimpfungen gilt: Vertragsärzt:innen sollen die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße angeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss und im Zweifel zu wenig Dosen für die Zweitimpfung geliefert werden. Die KBV erläutert dazu: „Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (vier Vials mit sechs Dosen) an.“
  • Sollte der Bestellende von der Empfehlung abweichen, separate Rezepte zu nutzen, muss er in jedem Fall kenntlich machen, welche Impfstoffmenge für Zweitimpfungen vorgesehen ist.
  • Sollen Zweitimpfungen zum Beispiel urlaubs- oder krankheitsbedingt nicht in der erstimpfenden Praxis, sondern in einer Vertretungspraxis durchgeführt werden, empfehlen ABDA und KBV folgendes Verfahren: Der vertretende Vertragsarzt soll die von dem erstimpfenden Vertragsarzt übermittelte Zahl Impfstoffdosen mit einem gesonderten Formular Muster 16 ebenfalls unter Angabe seiner eigenen Lebenslangen Arztnummer (LANR) bei der Apotheke, die ihn auch regulär mit Praxisbedarf versorgt, bestellen. Er soll auf dem Formular Muster 16 kenntlich machen, welchen Vertragsarzt er vertritt. Die Apotheke übermittelt die Bestellung für die Zweitimpfungen im Vertretungsfall vialbezogen in einem separaten Auftrag an den Großhandel. Die Bestellung der Impfstoffdosen des Vertretungsarztes für seine eigenen regulär durchgeführten Zweitimpfungen darf nicht mit der Bestellung der Impfstoffdosen für den Vertretungsfall in einem Auftrag zusammengefasst werden.
  • Sollte es einem Arzt nicht möglich sein, wie vorgesehen den Dienstag als Bestelltag für die COVID-19-Impfstoffe für die darauffolgende Woche einzuhalten, kann der Vertragsarzt seine Bestellung schon früher als am Dienstag bei seiner Apotheke einreichen.

Bestellt eine Vertragsarztpraxis Vials für Erst- und Zweitimpfungen, muss die Apotheke

  • die Gesamtmenge, d. h. die Summe der Vials für Erst- und Zweitimpfungen, mit der PZN 17377588 COMIRNATY BIONTECH BUND bzw. PZN 17377625 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND und die Anzahl der Dosen des Johnson & Johnson-Vakzins mit der BUND-PZN 17377648 bestellen
  • und mit der PZN 17436138 COMIRNATY BIONTECH BUND II bzw. PZN 17491077 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND II kennzeichnen, wie viel von der Gesamtmenge für Zweitimpfungen eingeplant ist. Das ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen.

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Hier noch einmal alle PZN im Überblick:

ImpfstoffSonder-PZN des Bundes
Comirnaty® (BioNTech)

17377588 COMIRNATY BIONTECH BUND

als Indikator für Zweitimpfungen:

17436138 COMIRNATY BIONTECH BUND II

Vaxzevria® (AstraZeneca)

17377625 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND

als Indikator für Zweitimpfungen:

17491077 VAXZEVRIA ASTRAZENECA BUND II

COVID-19-Impfstoff von Janssen17377648 COVID19 VACCINE JANSSEN BUND

Apotheken dürfen nicht mehr bestellen als verordnet

  • Apotheken dürfen nur Vertragsärzt:innen beliefern, die regulär bei ihnen Sprechstundenbedarf beziehen. Für Privatärtz:innen gilt dasselbe.
  • Vetragsärzt:innen ordern bis Dienstag, 12 Uhr, die benötigten Impfstoffe auf Muster-16-Formularen in den Apotheken, Privatärzt:innen auf blauen Formularen. Diese übermitteln die Bestellungen noch am selben Tag bis 15 Uhr an ihren Hauptlieferanten.
  • Eine Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ohne Vorlage eines entsprechenden Rezepts ist nicht zulässig.
  • Apotheken dürfen nicht mehr bestellen als verordnet.
  • Ärzt:innen bestellen Dosis-bezogen, Apotheken hingegen Vial-bezogen. Ein Vial Comirnaty® entspricht sechs Dosen, ein Vial Vaxzevria® zehn Dosen und ein Vial Johnson & Johnson fünf Dosen.
  • Die Bestellung der Ärzt:innen erfolgt Impfstoff-spezifisch. Der Verzicht auf einen Impfstoff erhöht die Liefermenge des anderen Präparats nicht.
  • Pro Arzt oder Ärztin erstellt die Apotheke einen Bestellauftrag für die Corona-Impfstoffe ohne weitere Positionen.
  • Eine gesonderte Bestellung des Impfzubehörs ist nicht erforderlich. Dieses wird vom Großhändler zugepackt.
  • Aus technischen Gründen dürfte auf vielen Rezepten das Kostenträger-IK 100038825 aufgedruckt sein. Für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) codiert jedoch das IK 103609999. Bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschaftssystem der Apotheke ist darauf zu achten, das korrekte Kennzeichen 103609999 einzugeben. Eine Änderung auf dem Rezept ist nicht erforderlich.

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Ergebnisse der Gesundheitsministerkonferenz

Privat- und Betriebsärzte impfen ab 7. Juni

Detailliertere Information finden Sie im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. Dort stehen auch Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer zum Download bereit, etwa zum Handling der Impfstoffe und zur Dokumentation der Temperaturkontrolle. Zudem informiert die ABDA nun wöchentlich etwa über aktuelle Änderungen am Bestellprozess und Liefermengen. Das separate Dokument mit der Bezeichnung „Aktuelle Hinweise zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ steht ebenfalls im geschützten Bereich der ABDA-Website zur Verfügung.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Endlich Impfstoff genehmigt !!??

von Helene Goetz am 07.06.2021 um 14:29 Uhr

Länger ging es wohl nicht, den Privatarzt und seine Patienten hinzuhalten. Ich als Privat-Patient sehe das so. Wir zahlen einen höheren Satz in den Rechnungen, was für viele Ärzte eine Möglichkeit sein mag, per Mischkalkulation die eher knappen Zahlungen der Kassenpatienten etwas zu kompensieren. Soweit so gut. Dass aber wir, aus welchen Gründen auch immer, so hintan gestellt werden, empfinde ich persönlich als unanständig.
Sollte mir jemand plausibel begründen können, warum das so sein muss, wäre ich dankbar.

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