COVID-19-Vakzine

Das gilt heute für die Impfstoffbestellung

Stuttgart - 01.06.2021, 06:59 Uhr

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. (c / Foto: IMAGO / Pacific Press Agency)

Die größte Neuerung in der heutigen Bestellrunde dürfte wohl die Einbindung der Privatärzt:innen sein. (c / Foto: IMAGO / Pacific Press Agency)


Apotheken dürfen nicht mehr bestellen als verordnet

  • Apotheken dürfen nur Vertragsärzt:innen beliefern, die regulär bei ihnen Sprechstundenbedarf beziehen. Für Privatärtz:innen gilt dasselbe.
  • Vetragsärzt:innen ordern bis Dienstag, 12 Uhr, die benötigten Impfstoffe auf Muster-16-Formularen in den Apotheken, Privatärzt:innen auf blauen Formularen. Diese übermitteln die Bestellungen noch am selben Tag bis 15 Uhr an ihren Hauptlieferanten.
  • Eine Bestellung von COVID-19-Impfstoffen ohne Vorlage eines entsprechenden Rezepts ist nicht zulässig.
  • Apotheken dürfen nicht mehr bestellen als verordnet.
  • Ärzt:innen bestellen Dosis-bezogen, Apotheken hingegen Vial-bezogen. Ein Vial Comirnaty® entspricht sechs Dosen, ein Vial Vaxzevria® zehn Dosen und ein Vial Johnson & Johnson fünf Dosen.
  • Die Bestellung der Ärzt:innen erfolgt Impfstoff-spezifisch. Der Verzicht auf einen Impfstoff erhöht die Liefermenge des anderen Präparats nicht.
  • Pro Arzt oder Ärztin erstellt die Apotheke einen Bestellauftrag für die Corona-Impfstoffe ohne weitere Positionen.
  • Eine gesonderte Bestellung des Impfzubehörs ist nicht erforderlich. Dieses wird vom Großhändler zugepackt.
  • Aus technischen Gründen dürfte auf vielen Rezepten das Kostenträger-IK 100038825 aufgedruckt sein. Für das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) codiert jedoch das IK 103609999. Bei der Angabe des Kostenträgers im Warenwirtschaftssystem der Apotheke ist darauf zu achten, das korrekte Kennzeichen 103609999 einzugeben. Eine Änderung auf dem Rezept ist nicht erforderlich.

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Detailliertere Information finden Sie im geschützten Bereich auf der ABDA-Website. Dort stehen auch Arbeitshilfen der Bundesapothekerkammer zum Download bereit, etwa zum Handling der Impfstoffe und zur Dokumentation der Temperaturkontrolle. Zudem informiert die ABDA nun wöchentlich etwa über aktuelle Änderungen am Bestellprozess und Liefermengen. Das separate Dokument mit der Bezeichnung „Aktuelle Hinweise zur Versorgung mit COVID-19-Impfstoffen“ steht ebenfalls im geschützten Bereich der ABDA-Website zur Verfügung.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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1 Kommentar

Endlich Impfstoff genehmigt !!??

von Helene Goetz am 07.06.2021 um 14:29 Uhr

Länger ging es wohl nicht, den Privatarzt und seine Patienten hinzuhalten. Ich als Privat-Patient sehe das so. Wir zahlen einen höheren Satz in den Rechnungen, was für viele Ärzte eine Möglichkeit sein mag, per Mischkalkulation die eher knappen Zahlungen der Kassenpatienten etwas zu kompensieren. Soweit so gut. Dass aber wir, aus welchen Gründen auch immer, so hintan gestellt werden, empfinde ich persönlich als unanständig.
Sollte mir jemand plausibel begründen können, warum das so sein muss, wäre ich dankbar.

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