Impfstoffbestellung in der Apotheke

COVID-19-Impfstoffe für Privatarztpraxen – was müssen Apotheker wissen?

Stuttgart - 27.05.2021, 17:50 Uhr

Worauf müssen Apotheker bei der COVID-19-Impfstoffbestellung von Privatarztpraxen achten? Viele Vorgänge sind gleich wie bei Vertragsärzten. (Foto: IMAGO / Sven Simon)

Worauf müssen Apotheker bei der COVID-19-Impfstoffbestellung von Privatarztpraxen achten? Viele Vorgänge sind gleich wie bei Vertragsärzten. (Foto: IMAGO / Sven Simon)


Wann muss die Impfstoffbestellung in der Apotheke sein?

Wann muss die Impfstoffbestellung in der Apotheke sein?

Die Privatärzte müssen ihre gewünschten COVID-19-Impfstoffdosen jeweils dienstags bis spätestens 12:00 Uhr in der Apotheke bestellen. Dies ist sodann die Bestellmenge für die darauffolgende Woche. Dieses Prozedere kennen Apotheken bereits von der vertragsärztlichen Versorgung. Für die erste Bestellung gilt somit: Wollen privatärztliche Praxen ab KW 23 – also ab dem 7. Juni 2021 – ihre Patienten impfen, muss die Bestellung spätestens am Dienstag, den 1. Juni 2021 in der Apotheke vorliegen. Die Apotheken melden am Mittwoch, den 2. Juni die für die KW 23 zu liefernde COVID-19-Impfstoffmenge rück, sodass die Arztpraxen mit ihren Patienten die Impftermine vereinbaren können. Die Auslieferung erfolge am darauffolgenden Montag (7. Juni 2021).

Warum ist der zeitliche Vorlauf der Bestellung erforderlich?

Die pharmazeutischen Hersteller liefern die Impfstoffe nur einmal wöchentlich aus.

Die bestellte Impfstoffmenge muss mit der tatsächlich verfügbaren abgeglichen werden. Sollte die bestellte die verfügbare übersteigen, müssen entsprechende Kürzungen erfolgen.

Bei Comirnaty müssen der Auftauvorgang und die sodann nur begrenzte Haltbarkeit im Kühlschrank bei 2 °C bis 8 °C für 31 Tage berücksichtigt werden

Bei den Vektorimpfstoffen von AstraZeneca und Janssen müssen das Auftauen und die in diesen Fällen begrenzte Haltbarkeit von drei Monaten bei 2 °C bis 8 °C im Kühlschrank berücksichtigt werden.

Muss der Privatarzt auch Impfzubehör, Tupfer und Desinfektionsmittel mitbestellen?

Das für die Impfung benötigte Zubehör – Spritzen, Kanülen und bei Comirnaty® zusätzlich NaCl-Lösung – bestellt die privatärztliche Praxis mit den Impfstoffen mit. Spritzen und Kanülen muss er nicht genauer spezifizieren, da diese – je nach Impfstoff – standardisiert sind. Hingegen entnimmt er Tupfer und Desinfektionsmittel für die Injektion aus seinem Vorrat.



Celine Müller, Apothekerin, Redakteurin DAZ.online (cel)
redaktion@daz.online


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