Neues Tierarzneimittelgesetz

Trotz Änderungsvorschlag des Bundesrats: Rx-Versand für Tierarzneimittel soll verboten werden

Süsel - 20.05.2021, 10:45 Uhr

Das neue Tierarzneimittelgesetz soll klarstellen, dass Tierarzneimittel zur Herstellung von Arzneifuttermitteln auch in Apotheken und nicht nur beim Tierarzt bezogen werden dürfen. (c / Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)

Das neue Tierarzneimittelgesetz soll klarstellen, dass Tierarzneimittel zur Herstellung von Arzneifuttermitteln auch in Apotheken und nicht nur beim Tierarzt bezogen werden dürfen. (c / Foto: IMAGO / Michael Gstettenbauer)


Das neue Tierarzneimittelgesetz kommt im parlamentarischen Verfahren schnell voran. Nach viel Kritik am Gesetzentwurf hatte auch der Bundesrat zahlreiche Änderungswünsche formuliert. Einigen Vorschlägen hat die Bundesregierung zugestimmt, aber in den besonders umstrittenen Punkten bleibt sie bei ihrer bisherigen Position, insbesondere beim Versandverbot für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel.

Die Bundesregierung möchte die Regelungen für Tierarzneimittel aus dem Arzneimittelgesetz entfernen und stattdessen ein eigenes Tierarzneimittelgesetz (TAMG) schaffen. Das neue Gesetz soll die Vereinbarkeit mit der EU-Verordnung (EU) 2019/6 sicherstellen, die am 28. Januar 2022 EU-weit in Kraft tritt. Darum drängt die Zeit. Schon der erste Referentenentwurf vom Januar hatte zu heftiger Kritik, insbesondere von Tierärzten, geführt, sowohl inhaltlich als auch zum Verfahren.

Hilfreiche Klarstellungen

Nach der ersten Lesung im Bundestag am 22. April dieses Jahres hat sich der Bundesrat am 7. Mai mit dem Gesetzentwurf befasst. Die Länderkammer zeigt sich offen für einen Teil der Kritik am Gesetzentwurf und formulierte 50 Änderungsvorschläge. Mittlerweile liegt eine Gegenäußerung der Bundesregierung vor. Darin stimmt sie einigen Vorschlägen des Bundesrats zu und kündigt diesbezüglich neue Formulierungen an. Dabei geht es meist um Klarstellungen und formale Korrekturen. Beispielsweise sollen das Auseinzeln von Arzneimitteln und die Apothekenpflicht für Tierarzneimittel treffender formuliert werden. 

Außerdem soll klargestellt werden, dass Tierarzneimittel zur Herstellung von Arzneifuttermitteln auch in Apotheken und nicht nur beim Tierarzt bezogen werden dürfen. Zudem hat der Bundesrat die fehlenden Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen viele Vorschriften kritisiert, beispielsweise zur Apothekenpflicht, zum tierärztlichen Dispensierrecht, zur Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel, zum Versandverbot und zu den Regeln zum Bezug von Arzneimitteln. Die Bundesregierung hat nun angekündigt, weitere Pflichtverstöße zu sanktionieren.

Was tun ohne Standardzulassungen?

Da das TAMG keine Standardzulassungen vorsieht und die Übergangsvorschriften im Jahr 2027 auslaufen sollen, hat der Bundesrat gebeten, Regelungen zur Verfügbarkeit von Arzneimitteln für wirtschaftlich wenig bedeutende Tierarten zu treffen, an denen industrielle Hersteller kein Interesse haben. Diesem Ziel stimmt die Bundesregierung zu, hat dazu aber nur angekündigt, die Nutzer von Standardzulassungen auf die Notwendigkeit von Zulassungen hinzuweisen. Die zuständige Bundesoberbehörde werde die Antragsteller beratend unterstützen.

Im Zusammenhang mit dem Wegfall der Standardzulassungen befürchtet der Bundesrat auch Probleme bei der Verfügbarkeit traditioneller pflanzlicher Arzneimittel, obwohl deren Bedeutung als alternative Therapie vor dem Hintergrund von Resistenzen zunehme. Daher hat der Bundesrat die Bundesregierung gebeten, „sich auf der EU-Ebene für ein vereinfachtes System für die Registrierung solcher Erzeugnisse zur Behandlung von Tieren einzusetzen“. Die Bundesregierung stimmt diesem Vorschlag nun zu.



Dr. Thomas Müller-Bohn (tmb), Apotheker und Dipl.-Kaufmann
redaktion@daz.online


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