Referentenentwurf

Apotheken sollen 18 Euro je Impfzertifikat bekommen

Berlin - 20.05.2021, 13:45 Uhr

Mithilfe des digitalen Impfzertifikats soll in diesem Sommer das Reisen innerhalb Europas vereinfacht werden. (c / Foto: IMAGO / U. J. Alexander) 

Mithilfe des digitalen Impfzertifikats soll in diesem Sommer das Reisen innerhalb Europas vereinfacht werden. (c / Foto: IMAGO / U. J. Alexander) 


Für das nachträgliche Ausstellen von COVID-19-Impfzertifikaten sollen Apotheken künftig 18 Euro je Zertifikat erhalten. Das sieht ein aktueller Verordnungsentwurf aus dem Hause Spahn vor. Für die Apotheken könnte das durchaus relevant werden – denn die Ärzte reißen sich nicht um diese Aufgabe.

Apotheken können ebenso wie Arztpraxen nach dem Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ nachträglich Ergänzungen am Impfpass vornehmen, wenn die geimpfte Person einen entsprechenden Nachweis vorlegt. Das soll auch für das Ausstellen eines digitalen COVID-19-Impfzertifikats oder eines COVID-19-Genesenenzertifikats gelten. Voraussetzung ist jeweils, dass das Apothekenpersonal die Identität der geimpften Person und die Authentizität der Impfdokumentation nachgeprüft hat.

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In der Coronavirus-Impfverordnung, deren Neufassung seit dem gestrigen Mittwoch als Referentenentwurf vorliegt, regelt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun die Vergütung für die Apotheken: Demnach erhalten die Betriebe für das nachträgliche erstmalige Erstellen eines Impfzertifikats oder bei erneutem Ausstellen nach Verlust der Bescheinigung eine Vergütung von 18 Euro einschließlich Umsatzsteuer. Abgerechnet wird einmal im Monat über das jeweilige Rechenzentrum der Apotheke. „Die übermittelten Angaben dürfen keinen Bezug zu der Person aufweisen, für die das Impfzertifikat ausgestellt wurde.“ Eine Vergütung für das Erstellen von Genesenenzertifikaten ergibt sich aus dem Wortlaut des Verordnungsentwurfs nicht.

Offenbar plant man in Berlin, auch bereits für die Erstimpfungen Zertifikate ausstellen zu lassen. Zumindest enthält der Entwurf einen Passus, der die Vergütung der Apotheken für das Ausstellen von Zertifikaten für erfolgte Zweitimpfungen in Zusammenhang mit dem Erstellen eines Zertifikats für eine erfolgte Erstimpfung separat regelt: „Soweit die Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Zweitimpfung im Zusammenhang mit der Erstellung eines Impfzertifikates für eine erfolgte Erstimpfung vorgenommen wird, beträgt die Vergütung für das Zertifikat über die Zweitimpfung abweichend von Satz 1 (Anmerkung der Redaktion: Hier sind die o. g. 18 Euro geregelt) 6 Euro einschließlich Umsatzsteuer.“

Auch wenn die Begründung zum Verordnungsentwurf hier nichts Genaueres erklärt, könnte dies so zu verstehen sein, dass Apotheken 18 plus 6 Euro erhalten, wenn sie die Zertifikate für Erst- und Zweitimpfung in einem Rutsch ausstellen. Etwas mehr Klarheit wäre hier wünschenswert. Noch haben die Verbände Zeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen und um Präzisierungen zu bitten.

Ärzte wollen keine nachträglichen Zertifikate ausstellen

Das nachträgliche Ausstellen von Impfzertifikaten könnte in den Apotheken durchaus relevant werden – denn die Ärzte lehnen es ab, diese Aufgabe zu übernehmen. Es handele sich dabei nicht um eine medizinische Tätigkeit, sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, am gestrigen Mittwoch bei einer Online-Pressekonferenz. Das Erstellen von Reisedokumenten gehöre nicht in die Arztpraxen. Sein Vize Stephan Hofmeister ergänzte, es gehe dabei ausschließlich darum, Dokumente abzugleichen. Das könne jedes Bürgeramt übernehmen. Vorgesehen ist dies im Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes allerdings nicht, dort beschränkt man sich auf Praxen und Apotheken.

Ob die Ärzte sich von der jetzt in der neuen Impfverordnung vorgesehenen Vergütung locken lassen, muss sich zeigen. Für die nachträgliche Ausstellung des Zertifikats für eine in ihrer Praxis geimpfte Person sollen sie 6 Euro erhalten, wenn sie dafür die vom Robert Koch-Institut bereitgestellte Webanwendung nutzen; verwenden sie allerdings ihr Praxisverwaltungssystem gibt es nur 2 Euro. Im Fall, dass sie das Zertifikat für eine Person ausstellen, die nicht in ihrer Praxis geimpft wurde, ist für die Ärzte ebenso wie für die Apotheken eine Vergütung von 18 Euro vorgesehen.

Die nächsten Stationen des Gesetzes und der Verordnung

Bereits am heutigen Donnerstagabend soll der Deutsche Bundestag das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze verabschieden. Es muss dann noch den Bundesrat passieren, bevor es im Bundesgesetzblatt erscheinen und in Kraft treten kann. Das Gesetz ist zustimmungspflichtig.

Die Verordnung hingegen kann nun zunächst von den Verbänden kommentiert werden. Die Stellungnahmefrist endet bereits am morgigen Freitag. Änderungen sind durchaus möglich. Die endgültige Fassung aus dem BMG muss dann im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Sie soll am 7. Juni in Kraft treten. 

Neben den Vergütungsregeln für die Apotheken für das Ausstellen von Impfzertifikaten enthält sie auch ein gestaffeltes Honorar für die Belieferung von Betriebsärzten mit COVID-19-Impfstoffen. Demnach sollen die Apotheken bis zum 100. Vial im Monat 6,58 Euro netto bekommen – analog der Vergütung für die Belieferung niedergelassener Ärzte. Ab der 101. Durchstechflasche pro Monat gibt es demnach 4,28 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, ab Vial Nummer 151 sind es 2,19 Euro netto. 

Zudem wird durch die Neufassung der Impfverordnung die bislang bestehende Priorisierung aufgehoben.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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5 Kommentare

digitale impfzertifikate

von Dr. Josef Reza Röttges am 14.06.2021 um 19:43 Uhr

Sehr geehrte Redaktion,
die Aussage, dass die Ärzte nicht bereit sind, diese Zertifikate auszustellen, ist absurd. Die Apotheken kassieren hierfür 18€ plus 19% Umsatzsteuer also 21,42€. Der Arzt hingegen kriegt für diese Tätigkeit lediglich 2€ OHNE Umsatzsteuer für das Ausstellen eines solchen Nachweises wenn es über die Praxissoftware läuft. Dann sollen die Apotheken bitte diese Aufgabe übernehmen. Bei einer entsprechenden Honorierung würden auch mehr Hausärzte diese Aufgabe übernehmen. Das hat nichts mit Geldgier zu tun sondern mit dem zunehmenden Zeitdruck und der lächerlichen Zuwendung. Dabei spreche ich noch nicht einmal von der Vergütung der Coronaimpfungen, die gemessen an der Organisation und der Dokumentation für 20€ einfach nur lächerlich sind.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Röttges

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Apotheken

von Michaela Weiglein am 21.05.2021 um 18:36 Uhr

Die Apotheken haben bereits mit den Masken das Geschäft Ihres Lebens gemacht. Warum jetzt wieder so sponsern. 6€ wäre vollkommen ausreichend.

» Auf diesen Kommentar antworten | 2 Antworten

AW: Apotheken

von Thomas Rock am 23.05.2021 um 15:28 Uhr

Von 100000€ verbleiben 15-25000€ bei der Apotheke.
Wissen Sie welcher Aufwand mit der Maskenabgabe verbunden war?
Melde sich jemand, der das übernimmt...ich habe keine Kapazitäten frei. Erst Desinfektionsmittel, dann die Masken, dann die Schnelltests und jetzt dieser Mist...herzlichen Dank auch.
Und dann kommen Neider, die keien Ahnung haben, was da geleistet wurde und was am Ende übrig bleibt.

AW: Apotheken

von pille62 am 26.05.2021 um 10:00 Uhr

..........soll heissen wir dürfen ihrer Meinung nach einen mit bis zu 10 Impfungen oder mehr gefülten Impfpass für 6 Euro eintragen und dann womöglich noch Gebühren für das hierzu notwendige Programm zahlen!?
Also bei dem Preis sehe ich keine kostendeckende Situation!


Frage:

von Karl Friedrich Müller am 20.05.2021 um 15:54 Uhr

Wie lange? 4 Wochen? Und wenn es sich eingespielt hat, wird auf 3€ gekürzt?
Das ist die neue Masche.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

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