Welt-Hypertonie-Tag

Blutdruckmessgeräte auf Rezept – was ist zu beachten?

Stuttgart - 17.05.2021, 07:00 Uhr

(Worauf müssen Apothekern bei Blutdruckmessgeräte-Rezpten beachten? Foto: IMAGO / Imaginechina-Tuchong)

(Worauf müssen Apothekern bei Blutdruckmessgeräte-Rezpten beachten? Foto: IMAGO / Imaginechina-Tuchong)


Was muss noch aufs Rezept?

Muss die Diagnose aufs Rezept?

Bei Hilfsmitteln muss die Diagnose aufs Rezept. Ergänzungen der Verordnung von Hilfsmitteln bedürfen laut Hilfsmittelrichtlinie einer erneuten Arztunterschrift mit Datumsangabe.

Was muss noch aufs Rezept?

  • Die Ziffer „7“ muss markiert sein
  • die Bezeichnung des Hilfsmittels: entweder die Produktart entsprechend dem Hilfsmittelverzeichnis oder die 7-stellige Positionsnummer
  • die Anzahl
  • unter Umständen ergänzende Hinweise „auf spezifischen Bedarf“

sowie die üblichen Angaben zum Versicherten und zum Arzt sowie das Datum – analog zu Arzneimittelverordnungen.

Dürfen Blutdrucksenker mit aufs Rezept?

Mischverordnungen von Arznei- und Hilfsmitteln sind nicht zulässig. Andere Hilfsmittel sind theoretisch möglich, die Apotheke muss dann für diese aber ebenfalls versorgungsberechtigt sein.

Darf ein bestimmtes Gerät unter seiner 10-stelligen Positionsnummer verordnet werden?

Dazu heißt es in der Hilfsmittelrichtlinie: „Hält es die verordnende Ärztin oder der  verordnende Arzt für erforderlich, ein spezielles Hilfsmittel einzusetzen, so bleibt  es  ihr oder ihm freigestellt, in diesen Fällen unter Verwendung der 10-stelligen Positionsnummer eine spezifische Einzelproduktverordnung  durchzuführen.“ Dies muss aber begründet werden.

Wie wird abgerechnet?

Hilfsmittel können nach den Verträgen § 302 Sozialgesetzbuch (SGB) V unter Verwendung der zehnstelligen Hilfsmittelnummer abgerechnet werden. Bei Gruppenverträgen nach § 300 SGB V wird die PZN aufgedruckt.

Nicht vergessen: Empfangsbestätigung!

Patient:in oder Bevollmächtigte:r müssen den Empfang des Hilfsmittels auf der Rückseite mit ihrer Unterschrift bestätigen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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