ApothekenRechtTag

Zukunft der Telepharmazie aktiv gestalten

Remagen - 07.05.2021, 13:15 Uhr

Rechtsanwältin Bettina Mecking beleuchtete beim ApothekenRechtTag der INTERPHARM online, worauf die Apotheker bei telepharmazeutischen Angeboten besonders achten müssen. (Foto: Schelbert)

Rechtsanwältin Bettina Mecking beleuchtete beim ApothekenRechtTag der INTERPHARM online, worauf die Apotheker bei telepharmazeutischen Angeboten besonders achten müssen. (Foto: Schelbert)


Keine „Callcenter-Pharmazie“

Gewerblichen Konstruktionen von Dritten, die „Callcenter-Pharmazie“ systematisch als Beratungsleistung aus dem Homeoffice anbieten, erteilt die Justiziarin eine klare Absage. Für sie ist es berufspolitisch immens wichtig, dass mit dem neuen Angebot die Apotheke vor Ort gestärkt wird und sich damit pharmazeutisch weiterentwickelt. „Die persönliche Beratung als Kernaufgabe der apothekerlichen Tätigkeit darf sich nicht immer weiter von der Apotheke als Institution lösen“, so Mecking. Daher müsse die Maxime lauten: „Lieber reinholen als outsourcen.“

„Seht mal her, das können wir auch!“

Abschließend appellierte sie an die Apothekerschaft, sich die Gestaltung des Dienstleistungsangebots Telepharmazie nicht aus der Hand nehmen zu lassen. „Apothekerinnen und Apotheker sollten ihren Weg in der Telepharmazie selbst definieren und mit Services aufladen, bevor es andere Anbieter außerhalb der Apotheke tun“, meint Mecking. Außerdem riet die Kammerjustiziarin dringend dazu, sich frühzeitig Gedanken über die Honorierung telepharmazeutischer Beratung zu machen, sofern diese über die Beratung zum abgegebenen Arzneimittel hinausgeht. Hier könne man auch bei dem Pendant der Telemedizin der Ärzte „abschauen“.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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