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Bundesnotbremse, FFP2 und Kinder
Infektionsschutzmaske lässt auf sich warten
Was dauert so lange? Was sagen die Hersteller?
Wie DAZ.online im März berichtete, hatte das Bundesgesundheitsministerium der ABDA gegenüber bereits damals auf die bestehende Möglichkeit für Masken in kleinen Größen verwiesen, erklärte aber auch die besondere Situation bei Kindern: „Hinsichtlich der Größen für Kinder gibt es nach Rücksprache mit dem BMAS bislang keine FFP2-Masken, die ausdrücklich für Kinder entworfen sind und auch der einschlägigen Norm genügen. […] Kleinste Größe für FFP2-Masken nach der Norm EN 149 ist die Größe XS. Damit ein Atemschutz für Kinder der vorgenannten Verordnung entsprechen kann, müsste zunächst eine Risikobewertung, speziell unter Berücksichtigung der Verwendungsbedingungen für ein Kind und der Atmungskapazität/ -merkmale durchgeführt werden, die bislang allerdings noch nicht erfolgt ist.“
Und in der Wirtschaft – ist man dort schneller und kann Lösungen anbieten? Sind solche beschriebenen kleinen XS-Masken tatsächlich auf dem Markt breit verfügbar?
Im Februar hatte DAZ.online im Gespräch mit Dr. med. Roland Ballier – von der Industrie- und Handelskammer Hochrhein Bodensee in Konstanz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für nicht-aktive Medizinprodukte und deren Anwendung – erfahren, dass bereits einige Hersteller dabei seien, beispielsweise Babymasken zu entwickeln. Es waren aber noch zulassungstechnische Fragen zu klären. Auf erneute Nachfrage konnte auch Ballier keinen neuen Stand mitteilen. Er kritisierte aber in Bezug auf die FFP2-Pflicht im ÖPNV: „Hier hat man einmal mehr ein Gesetz erlassen, ohne sich Gedanken über dessen Praktikabilität zu machen.“ Eine medizinische (OP-)Maske könne einem Kind wesentlich besser angepasst werden und schütze damit besser als eine FFP2-Maske eines Erwachsenen mit doch recht starrer Form.
Warum der Markt nicht schnell eine Lösung anbieten kann, erklärt Ballier gegenüber DAZ.online so:
Jede normgerechte FFP" Maske erfordert eine Baumusterzulassung, bei der auch die sog. Leckage der Maske überprüft wird. Eine Änderung der Form/Größe der Maske stellt eine wesentliche Änderung der Maske dar und bedarf einer neuen Baumusterzulassung der Maske. Hier sind weit 5-stellige Kosten zu kalkulieren und ein erheblicher Zeitaufwand je nach Zertifizierungsbehörde zu kalkulieren.“
Auf Nachfrage beim Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) nach dem neuesten Stand auf Herstellerseite lagen „zu diesem speziellen Thema“ beim Verband keine Informationen vor. Eine darauf folgende direkte Anfrage von DAZ.online bei einem bekannten Maskenhersteller blieb bislang unbeantwortet.
1 Kommentar
Kindermasken
von Christian am 06.05.2021 um 21:13 Uhr
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