Positionspapier zur Bundestagswahl 2021

BAH: Freie Apothekenwahl sichern, Pharmastandort Deutschland stärken

Berlin - 05.05.2021, 11:14 Uhr

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller hat seine Wünsche an die neue Bundesregierung vorgelegt. (Foto: BAH)

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller hat seine Wünsche an die neue Bundesregierung vorgelegt. (Foto: BAH)


ePA soll zentraler Baustein der digitalen Versorgung werden

In der Digitalisierung des Gesundheitswesen sieht der BAH offenbar Chancen. Der Verband will den Prozess weiter vorantreiben und insbesondere die digitale Patientenakte „zum zentralen Baustein der digitalen Versorgung“ ausbauen. „Zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit sollten hier neben den verschreibungspflichtigen Arzneimitteln auch apothekenpflichtige Arzneimittel und Medizinprodukte Berücksichtigung finden.“ Gleichzeitig mahnen die Hersteller an, die freie Apothekenwahl müsse auch bei Einführung des E-Rezepts unbedingt erhalten bleiben. „Eine Steuerung oder Lenkung der Patienten darf es nicht geben, auch nicht durch das Setzen von Anreizen oder durch freiwillige Automatisierung.“

Auch die Preisfindung im sogenannten AMNOG-Verfahren für neue Arzneimittel nimmt der BAH in den Blick. „Für eine individuelle Patientenversorgung benötigen Ärzte und Apotheker ein breites Spektrum an Therapie- und Empfehlungsoptionen mit rezeptfreien wie auch rezeptpflichtigen Arzneimitteln“, heißt es. „Für den Bereich der erstattungsfähigen Arzneimittel sollten die Rahmenbedingungen derart angepasst werden, dass sowohl die Weiterentwicklung bekannter Wirkstoffe als auch die Entwicklung neuer Wirkstoffe wirtschaftlich attraktiver werden.“

AMNOG-System hat sich bewährt

Das bewährte AMNOG-System müsse erhalten bleiben, betonen die Hersteller. Allerdings dringen sie auf mehr Planungssicherheit für die Firmen, etwa bei der Auswahl der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Darüber hinaus fordern sie, therapie- oder patientenrelevante Weiterentwicklungen von Arzneimitteln zu fördern und diese befristet für fünf Jahre vom Festbetrag und Preismoratorium freizustellen. Sofern sie definierte Schwellen bezüglich der Jahrestherapiekosten und des Jahresumsatzes nicht überschreiten, sollten sie nach Ansicht des BAH unbefristet vom Substitutionsgebot ausgenommen werden.

Um Lieferengpässen entgegenzuwirken, gelte es, den Kostendruck und „einseitige Auflagen“ für die Hersteller zu verringern. Sie wollen zu diesem Zweck zum Beispiel die Mehrfachvergabe bei Rabattlosen der Kassen verpflichtend einführen, ein Ausschreibungsverbot bei versorgungskritischen Wirkstoffen vorschreiben und die Importförderklausel abschaffen. Der BAH macht sich außerdem dafür stark, die Arzneimittelforschung in Deutschland wieder anzukurbeln und eine „anreizorientierte Nachhaltigkeitspolitik“ anzustreben, die „Investitionen in ökologisch wie ökonomisch nachhaltige Forschungs- und Produktionsprozesse honoriert“.

Das vollständige Positionspapier finden Sie hier.



Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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