COVID-19-Vakzinen

Das gilt heute für die Impfstoffbestellung

Berlin - 04.05.2021, 07:00 Uhr

Heute bestellen Ärzt:innen erstmals COVID-19-Impfstoff für Zweitimpfungen. Die Apotheken müssen dabei einiges beachten. (c / Foto: IMAGO / Eibner)

Heute bestellen Ärzt:innen erstmals COVID-19-Impfstoff für Zweitimpfungen. Die Apotheken müssen dabei einiges beachten. (c / Foto: IMAGO / Eibner)


Alle paar Tage ändern sich derzeit die Modalitäten für die Bestellung der COVID-19-Impfstoffe. Bleiben Sie auf dem Laufenden: DAZ.online bietet ab sofort jeden Dienstagmorgen eine Übersicht über Liefermengen, Änderungen der Woche und aktuelle Bestellregeln (Stand jeweils Montagabend). Heute dreht sich alles um die Impfstoffe für Zweitimpfungen für die Arztpraxen.

Sechs Wochen nach Beginn der Corona-Impfungen in den Arztpraxen stehen die ersten Zweitimpfungen an – zunächst allerdings nur mit Comirnaty von Biontech/Pfizer. Denn für dieses Präparat, das auch in den Praxen zum Einsatz kommt, empfiehlt die Ständige Impfkommission einen Impfabstand von sechs Wochen. Bei Vaxzevria® von AstraZeneca sind es zwölf Wochen.

Am heutigen Dienstag sollen Apotheken nun erstmals für ihre Bezugspraxen Dosen für Erst- und Zweitimpfungen beim Großhandel ordern. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte DAZ.online darüber berichtet, dass Ärzt:innen separate Rezepte für die Bestellung der Impfstoffe für Erst- und Zweitimpfungen nutzen sollen. Am Freitag wurde dann bekannt, wie in den Apotheken mit den Bestellungen zu verfahren ist. Dabei haben sich einige Fallstricke eingeschlichen.

Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Liefermenge in Kalenderwoche 19: 2,9 Millionen Impfdosen, davon rund 1,6 Millionen Dosen Comirnaty und etwa 1,3 Millionen Dosen Vaxzevria.
  • Maximale Bestellmenge: Ärzt:innen können bis zu 36 Dosen COVID-19-Impfstoff von Biontech/Pfizer ordern. Für die Bestellung des Impfstoffes von AstraZeneca ist aktuell keine Obergrenze vorgesehen.
  • Die maximale Bestellmenge gilt künftig für die Anzahl der Impfstoffdosen für Erst- und Zweitimpfungen zusammen. „Nach Abzug der benötigten Dosen für die Zweitimpfungen können die Ärzte noch so viele Dosen für die Erstimpfungen bestellen, bis die Obergrenze erreicht ist“, so die KBV.
  • Die Dosen, die für Erst- und Zweitimpfungen benötigt werden, sind jeweils auf einem separaten Muster-16-Formular zu vermerken.
  • Für die Bestellung der Dosen für Zweitimpfungen gilt: Vertragsärzt:innen sollen die Anzahl der benötigten Dosen entsprechend der Vialgröße angeben, damit in der Apotheke nicht gerundet werden muss und im Zweifel zu wenig Dosen für die Zweitimpfung geliefert werden. Die KBV erläutert dazu: „Wenn Sie also beispielsweise 23 Patienten zum zweiten Mal mit dem Impfstoff von Biontech impfen wollen, geben Sie 24 Dosen (vier Vials mit sechs Dosen) an.“
  • Sollte der Bestellende von der Empfehlung abweichen, separate Rezepte zu nutzen, muss er in jedem Fall kenntlich machen, welche Impfstoffmenge für Zweitimpfungen vorgesehen ist.
  • Apotheken übermitteln ihrem Großhändler je Arzt oder Ärztin zwei Aufträge: Zunächst die Gesamtmenge Comirnaty (Zahl der Durchstechflaschen für Erst- und Zweitimpfungen) mit der BUND-PZN 17377588 plus die Zahl der Vials des AstraZeneca-Impfstoffs (BUND-PZN 17377625). In einem zweiten Auftrag informiert sie den Großhandel darüber, wie viele Comirnaty-Vials für Zweitimpfungen vorgesehen sind (BUND-PZN 17436138). Achtung: Die PZN 17436138 (Auftrag zwei) ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen. Auftrag zwei löst also keine eigenständige Bestellung aus, sondern hat rein informativen Charakter.
  • Bislang erhielten die Vertragsärzte Vial-bezogen das benötigte Impfzubehör einschließlich eines Puffers von etwa 20 Prozent. Aufgrund der derzeit sehr großen Nachfrage, insbesondere nach Spritzen und Kanülen, wird in den KW 18, 19 und 20 lediglich ein Puffer von etwa 10 Prozent mitgeliefert.


Christina Müller, Apothekerin und Redakteurin, Deutsche Apotheker Zeitung (cm)
redaktion@daz.online


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2 Kommentare

Aufträge an GH

von Leander Knorre am 04.05.2021 um 9:55 Uhr

Zumindest für Thüringen ist der Artikel in Bezug auf die Übermittlung der Aufträge an den Großhandel nicht korrekt. Der Thüringer Apothekerverband hat informiert, dass die Mengen für Comirnaty für Erst- UND Zweitimpfungen pro Praxis in EINEM Auftrag übermittelt werden sollen.

» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort

AW: Aufträge an GH

von Christina Müller am 04.05.2021 um 10:26 Uhr

Hallo Herr Knorre,

das ist in der Tat ein schwieriges Thema. Zu unterscheiden ist insbesondere zwischen "Auftrag" und "Bestellung". Der erste Auftrag löst eine Bestellung aus, darin sind Impfstoffdosen für Erst- und Zweitimpfungen zusammenzufassen. Auftrag zwei löst dagegen keine Bestellung aus, sondern dient dem GH als Information, wie viele der in Auftrag eins georderten Dosen für Zweitimpfungen vorgesehen sind. Aus dem Text:

"Apotheken übermitteln ihrem Großhändler je Arzt oder Ärztin zwei Aufträge: Zunächst die Gesamtmenge Comirnaty (Zahl der Durchstechflaschen für Erst- und Zweitimpfungen) mit der BUND-PZN 17377588 plus die Zahl der Vials des AstraZeneca-Impfstoffs (BUND-PZN 17377625). In einem zweiten Auftrag informiert sie den Großhandel darüber, wie viele Comirnaty-Vials für Zweitimpfungen vorgesehen sind (BUND-PZN 17436138). Achtung: Die PZN 17436138 (Auftrag zwei) ist dabei nicht als eigenständige Artikelnummer zu verstehen, sondern dient ausschließlich als Indikator dafür, wie viele der bestellten Vials für die Zweitimpfung verwendet werden sollen. Auftrag zwei löst also keine eigenständige Bestellung aus, sondern hat rein informativen Charakter."

Viele Grüße aus der Redaktion

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