Bürgertest

Bayerns Apotheken dürfen weiter testen

Stuttgart - 30.04.2021, 14:00 Uhr

In Bayern dürfen Apotheken auch weiterhin Bürgertests durchführen, die notwendige Allgemeinverfügung wurde erneuert. (Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser)

In Bayern dürfen Apotheken auch weiterhin Bürgertests durchführen, die notwendige Allgemeinverfügung wurde erneuert. (Foto: IMAGO / Rupert Oberhäuser)


Auch ohne Teststation kann außerhalb der Apotheke getestet werden

In der Begründung heißt es: 

„Nach § 4b Satz 1 TestV haben mit einem Antigen-Test positiv getestete Personen einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2. Mit der Durchführung der Abstrichnahme und der Versendung an einen Leistungserbringer der Labordiagnostik nach Maßgabe der Anlage zu dieser Allgemeinverfügung veröffentlichten Leitfadens, der in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Apothekerverband erstellt wurde, werden die Apotheken beauftragt. Rechtlich steht der Entnahme von Körpermaterial für eine sich daran anschließende PCR-Testung durch eine Apothekerin oder einen Apotheker der § 24 Satz 1 IfSG nicht entgegen.“ (BayMBl. 2021 Nr. 301 vom 29.04.2021)

Zudem erfolgt eine Klarstellung bezüglich der Räumlichkeiten. So hieß es bislang, dass Apothekerinnen und Apotheker die Wahl hätten, ob sie Tests in ihrer Eigenschaft als Apotheker:innen in ihrer Apotheke oder als Betreiber einer Teststation in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der Apotheke anbieten möchten. Nach der neuen Fassung ist es eindeutig möglich, die Tests zwar im Rahmen des Apothekenbetriebs (kein Testzentrum), aber außerhalb der Apotheke „in nahegelegenen Räumlichkeiten, etwa Nebenräumen oder Zelten vor der Apotheke“, durchzuführen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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