Neuer RKI-Bericht zu SARS-CoV-2-Varianten

„Britische Mutante“ in Deutschland vorherrschend

Remagen - 26.04.2021, 17:50 Uhr

(Foto: freshidea / AdobeStock) 

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„Südafrikanische“ und „brasilianische“ Variante nur sehr selten gefunden

Alle auswertbaren Proben der fünf Laborverbünde wurden auch auf das wahrscheinliche Vorkommen der anderen beiden VOCs untersucht. 339 Proben (0,6 Prozent) waren positiv auf die „südafrikanische“ Variante B.1.351. Die „brasilianische“ VOC P.1 wurde in 46 Proben detektiert (0,1 Prozent). Außerdem konnte in 110 Proben (0,2 Prozent) die Variante B.1.525 (spezifische Mutationen DelH69/V70 und E484K, aber ohne Mutation an der Stelle N501Y) nachgewiesen werden.  
Auch nach der RKI-Testzahlerfassung bleibt das Vorkommen der VOC B.1.351 (0,7 Prozent) und P.1 (0,1 Prozent) konstant auf sehr niedrigem Niveau. Mithilfe der Gesamtgenomsequenzierungen wurden für die KW 14/2021 ein Anteil von 2,1 Prozent der VOC B.1.351 festgestellt und für die VOC P.1 lediglich 0,3 Prozent.  

„Indische“ Variante B.1.617 bisher nur „Variant of Interest“

B.1.1.7 bleibe die häufigste SARS-CoV-2-Variante in Deutschland, so das Fazit des RKI. Eine schnelle Veränderung dieser Dominanz erwartet das Institut nach aktuellen Kenntnissen nicht.  
Für zunehmende Unruhe sorgt allerdings die Variante B.1.617, die in den letzten Wochen das Geschehen in Indien dominiert und vereinzelt auch in Großbritannien (n=77) aufgetreten ist. In Deutschland wurde sie nach Angaben des RKI bisher erst 21-mal detektiert. Die Variante zeichnet sich unter anderem durch zwei Aminosäureaustausche im viralen Spikeprotein aus, die mit einer reduzierten Wirksamkeit der humoralen (E484Q, L452R) bzw. zellulären (L452R) Immunantwort in Verbindung gebracht werden. Außerdem wird vermutet, dass die Mutationen die Übertragbarkeit der Variante erhöhen könnten, etwa über eine verstärkte Bindung an den Zielzellrezeptor ACE-2.  

In Deutschland stehe die Variante B.1.617 unter Beobachtung: Für eine Einstufung als „besorgniserregend“ fehle bislang „die entsprechende Evidenz“, so eine RKI-Sprecherin gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Trotz der aktuell fulminanten Entwicklung der Pandemie in Indien steht B.1.617 auch bei der WHO bisher erst unter Beobachtung als „Variant of Interest“ und nicht als VOC. Das könnte sich jedoch bald ändern.



Dr. Helga Blasius (hb), Apothekerin
redaktion@daz.online


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